Betreff
Organisationsveränderungen Technische Betriebe Schwelm AöR
Vorlage
040/2015
Aktenzeichen
GII Si
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 22.01.2015 mehrheitlich den folgenden Beschluss gefasst:

 

„Die Verwaltung beginnt bereits zum jetzigen Zeitpunkt die Rückführung der TBS in die Kernverwaltung vorzubereiten und erstattet hierüber und über mögliche Synergien aus der Rückführung dem Verwaltungsrat der TBS und dem Hauptausschuss regelmäßig Bericht. Dies soll die Verwaltung in enger Abstimmung mit dem Vorstand der AöR tun und dabei alle unterschiedlichen Möglichkeiten einer Integration der TBS beleuchten und der Politik zur Beratung vorlegen.“

 

Die Kenntnisnahme-Vorlage 130/2013, die dem Verwaltungsrat am 24.09.2013 zur Entscheidung vorgelegen hat, befasst sich bereits mit dem Sachverhalt. Hierbei wurde folgender Beschluss im Verwaltungsrat gefasst und später dem Rat der Stadt Schwelm zur Kenntnis gegeben:

1.      Die Betriebsform der TBS als Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) bleibt bis zum Eintreten einer Steuerpflicht erhalten.
 

2.      Wird die Steuerpflicht wirksam, soll die Umgründung zur eigenbetriebsähnlichen Einrichtung erfolgen.

3.      Die Umgründung ist mit Blick auf das voraussichtliche Wirksamwerden der Steuerpflicht im Jahr 2019 ab dem Jahr 2017 vorzubereiten und dem Rat der Stadt rechtzeitig zur Entscheidung vorzulegen. „

 

Aus Sicht der Verwaltung befassen sich beide Beschlüsse mit dem gleichen Themenkomplex, sind jedoch in der Diktion unterschiedlich. Daher ist es aus Sicht der Verwaltung angezeigt, unter Berücksichtigung beider Beschlüsse zunächst keinen konkreten Entscheidungsvorschlag in diese Vorlage aufzunehmen, sondern diesen im Rahmen der Beratungen gemeinsam zu entwickeln.

 

Aus Sicht des Vorstandes und der Verwaltung war der zentrale Auslöser der Diskussion die möglichen Auswirkungen aus europäischer Steuerrechtsprechung. Dies ergibt sich auch aus Punkt 1 der Beschlussvorlage 130/2013.

 

Der nun in der Hauptausschusssitzung am 22.01.2015 aus dem Sitzungsverlauf heraus gefasste Beschluss, nimmt diese Bedingung nicht auf.  Die Kernaussage des ersten Satzes könnte den Rückschluss  zulassen, dass eine Rückführung der TBS in jedem Falle erfolgen soll.

 

Nach Meinung der Verwaltung war es bis jetzt einheitliche Meinung zwischen Politik, Verwaltung und Vorstand der TBS, dass eben diese grundsätzliche Rückführungsentscheidung zum jetzigen Zeitpunkt so nicht getroffen werden soll, sondern vielmehr  nur bei einem „externen Anstoß“ (z. B. steuerliche Gründe) Vorbereitungen getroffen werden sollen. Sofern dieser „externe Anstoß“ nicht gegeben ist, soll die TBS unter den derzeitigen Rahmenbedingungen fortgeführt werden.

 

Der Punkt 3 der Beschlussvorlage 130/2013 geht davon aus, dass die Überlegungen und Planungen 2017 voranzutreiben sind, sofern die Steuerpflicht 2019 wirksam wird. Derzeit ist auf Bundesebene eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes in Arbeit, die Klarheit über die Position der AöR bezüglich der Steuerpflicht schaffen soll. Ein Vergleich der verschiedenen Organisations- (und folglich Integrations-) formen (AöR, eigenbetriebsähnliche Einrichtung und Regiebetrieb) wurde mit Berichtsvorlage 106/2013 zur Kenntnisnahme vorgelegt. In Vorlage 130/2013 werden mögliche Synergien aufgezeigt. Ferner wird dargestellt, in welchen Bereichen die Integration maßgeblich stattfinden würde.

 


Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag soll aufgrund der Vorberatungen im Hauptausschuss vom 29.01.2015 und unter Bezugnahme auf die Vorlage 130/2013 in der Sitzung des Rates erarbeitet werden.

Der im Hauptausschuss von Bündnis90/Die Grünen gestellte Antrag wird im Sachverhalt ausgeführt.