Betreff
Haushaltssatzung, Sanierungsplan mit Fortschreibung des Personalwirtschaftskonzeptes, sowie Haushaltsplan mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2015
Vorlage
028/2015/1
Aktenzeichen
3 / Bc / Mo
Art
Tischvorlage
Referenzvorlage

 

Die Sitzungsvorlage 028/2015/1 ergänzt die Sitzungsvorlage 028/2015.

 

Sachverhalt:

 

Die mit Sitzungsvorlage 028/2015 vorgelegte Neufassung der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans (HSP) wurde in der Sitzung des Finanzausschusses (FA) am 05.02.2015 vorberaten. Der Änderungsbeschluss aus der Ratssitzung vom 22.01.2015 muss demnach in der Umsetzung abgeändert werden. Des Weiteren hat die Verwaltung den interfraktionellen Antrag vom 18.02.2015 (Anlage 5) in dieser Vorlage bereits berücksichtigt.

 

 

Im Wesentlichen betreffen die Änderungen folgende Punkte:

 

1. Wegfall der pauschalen Kürzung Personalaufwand in Höhe von 250.000 € jährlich ab 2016 ff,

2. Absenkung von vorgezogenen PWK Maßnahmen in den Jahren 2016 ff,

3. erneute Betrachtung der Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens (Anlage 4) in den Jahren 2016 ff, mit dem Ziel die Ansätze zu erhöhen.

 

Im Weiteren lag die Verfügung aus Arnsberg zum Zeitpunkt der FA-Sitzung noch nicht vor. Inzwischen ist sie eingegangen und muss unter Berücksichtigung dieser Vorlage bewertet und beachtet werden.

 

Der HSP wurde im FA zur weiteren Beratung in den Hauptausschuss am 19.02.2015 vertagt.

 

Die Verwaltung hat zwischenzeitlich den Beratungsstand für die Haushaltsjahre 2016ff in einer „Excel - Tabelle“ (Anlage 1; ähnlich Änderungsliste) fortgeschrieben.

 

 

Folgende Überarbeitungen wurden in Anlehnung an das Beratungsergebnis aus dem Finanzausschuss vom 05.02.2015, dem interfraktionelle Antrag und nach verwaltungsinterner Abstimmung vorgenommen:

 

·         Wegfall der pauschalen Kürzung Personalaufwand in Höhe von 250.000 € jährlich ab 2016.

 

Ergänzend ist hierzu die Anlage 2 mit inhaltlichen Erläuterungen der Fachverwaltung beigefügt.

Außerdem enthält die Anlage 2 die tatsächlichen Ergebnisse der Personal- und Versorgungsaufwendungen aus den Jahresabschlüssen der Jahre 2011 bis  2013.

 

Auf Basis des interfraktionellen Antrags und nach verwaltungsinterner Beratung sind die Ansätze übereinstimmend geändert worden. Hierzu vgl. Anlage 3 der Fachverwaltung zu den Möglichkeiten der Ausnutzung des Budgets.

 

Ergänzend zu den oben dargestellten Änderungen aus dem Finanzausschuss enthält die Anlage 1 daher außerdem die entsprechende Anpassung des Budgets unter Berücksichtigung des PWK´s.

 

 

·         Wegfall der weiteren pauschalen Kürzung Sachaufwand in Höhe von 20.000 € in den Jahren 2016 – 2018.

 

 

·         Anpassung des Gewerbesteuer-Ansatzes ab 2016 auf Basis der obigen Ausführungen zu Punkt 3.

 

Für den Etat 2015 und den HSP 2016 ff wurden die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen unter Einbeziehung der Erfahrungswerte kalkuliert.

Zwischenzeitlich wurde die Jahresveranlagung der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen durchgeführt.

Auf Basis dieser Veranlagung ist es nach heutigem Stand vertretbar, das Aufkommen positiver zu beurteilen, so dass sich eine Verbesserung des Gewerbesteuer-Aufkommens bei den Vorauszahlungen um rund 400.000 € brutto im Jahr 2015 ergibt.

Diese neue Basis wurde für die Planung der Folgejahre zu Grunde gelegt.

Die Steigerungsraten im Rahmen der Orientierungsdaten bzw. die Hebesätze entsprechen der bisherigen Planung und wurden in der Betrachtung nicht verändert.

Gleiches gilt für die Veranlagungen für Vorjahre. Hier geht die Verwaltung weiterhin von einem Durchschnittswert  von 3,5 Mio. € im Jahr 2015 und 3,6 Mio. € ab 2016 ff. aus.

           


Beschlussvorschlag:

 

Der Haushaltssanierungsplan 2015 mit Fortschreibung des Personalwirtschaftskonzeptes wird beschlossen.

Nach dem Haushaltssanierungsplan ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2016 wieder hergestellt. Die dafür im Haushaltssanierungsplan enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplanes umzusetzen.