Sachverhalt:
Wie bereits in der Sitzungsvorlage
Nr. 251/2014 dargestellt, werden zwischen den Vereinen VfB Schwelm und SpVG
Linderhausen sowie den im Rat der Stadt Schwelm vertretenen Fraktionen und der
Stadtverwaltung seit geraumer Zeit Gespräche hinsichtlich der Realisierung von
Kunstrasenflächen geführt.
Im Rahmen eines
Informationsgespräches am 13.1.2015 zu dem die beiden vorgenannten Vereine die
Fraktionsvorsitzenden und auch Vertreter der Stadtverwaltung geladen hatten,
wurde von den Vereinen die Notwendigkeit von zwei Kunstrasenplätzen dargestellt
und deutlich gemacht.
In der Sitzung des
Finanzausschusses am 14.1.2015 wurde unter Berücksichtigung des gemeinsamen
Gespräches vom 13.1.2015 von der Verwaltung der Vorschlag unterbreitet, die
möglichen / notwendigen Verfahrensschritte darzustellen, die zu einer
Realisierung von zwei Kunstrasenflächen notwendig sind. Die dieser Vorlage
beigefügte Anlage 1 zeigt die Verfahrensschritte u.a. auch mit ihren monetären
Auswirkungen.
Sofern der Rat in der Sitzung am
22.1.2015 über die Ziffern 1-3 des Beschlussvorschlages positive Beschlüsse
fasst, kann / wird die erste Erörterung der zwei Verfahrensschritte in der
Sitzung des Liegenschaftsausschusses am 3.2.2015 unter dem TOP
Grundstücksangelegenheiten erfolgen (können). Es wird darauf hingewiesen, dass
die Einladung / Sitzungsunterlagen für den Liegenschaftsausschuss bereits
versandt wurden und die vorgegebene Frist nicht mehr eingehalten wird. Wegen
der Bedeutung der Thematik geht die Verwaltung davon aus, dass die Anlage 1 vor
diesem Hintergrund und zur Vorbereitung fraktionsintern an die Mitglieder des
Liegenschaftsausschusses weitergeleitet wird.
Diese
Vorlage ergänzt die Vorlage Nr. 251/2014. In der Sitzung des Rates vom
27.11.2014 wurde beschlossen, die Ziffern 3 und 4 des Beschlussvorschlages zu
vertagen.
Beschlussvorschlag:
- Für die Errichtung von zwei
Kunstrasenflächen wird im Haushaltsjahr 2015 ein Betrag in Höhe von
310.000 € für den Kauf der Grundstücksflächen in Linderhausen und im
Haushaltsjahr 2016 ein Betrag in Höhe von 140.000 € als Baukostenzuschuss
für den Verein in den Etat eingestellt.
- Zur Abgeltung aller
Leistungen für die eigenverantwortliche Nutzung der neuen Kunstrasenanlage
wird dem Verein ab dem Haushaltsjahr 2016 ein jährlicher städtischer
Zuschuss in Höhe von 70.000,-- € gewährt. Nach einer Laufzeit von zwei
Jahren wird die Zuschusshöhe auf Grundlage der tatsächlichen und vom
Verein nachgewiesenen Kosten überprüft und ggf. angepasst.
- Bei einem positiven
Beschluss der Ziffern 1 und 2 dieses Beschlussvorschlages wird die
Verwaltung beauftragt, die für das weitere Verfahren notwendigen
Beschlüsse in den jeweiligen Ausschüssen bis zum 30.6.2015 herbeizuführen.
- Die unter den Ziffern 1 und
2 dieses Beschlussvorschlages dargestellten Beträge / Haushaltsansätze
sind bei einer Nichtrealisierung der Kunstrasenplätze im Etat 2015 bzw.
2016 zu sperren. Für diesen Fall gelten die derzeit gültigen und
vertraglich vereinbarten Zuschusshöhen weiter.