Betreff
Sportflächenentwicklung in Schwelm (Kunstrasen)
Vorlage
251/2014/1
Aktenzeichen
FB 2 / St
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Wie bereits in der Sitzungsvorlage Nr. 251/2014 dargestellt, werden zwischen den Vereinen VfB Schwelm und SpVG Linderhausen sowie den im Rat der Stadt Schwelm vertretenen Fraktionen und der Stadtverwaltung seit geraumer Zeit Gespräche hinsichtlich der Realisierung von Kunstrasenflächen geführt.

 

Im Rahmen eines Informationsgespräches am 13.1.2015 zu dem die beiden vorgenannten Vereine die Fraktionsvorsitzenden und auch Vertreter der Stadtverwaltung geladen hatten, wurde von den Vereinen die Notwendigkeit von zwei Kunstrasenplätzen dargestellt und deutlich gemacht.

 

In der Sitzung des Finanzausschusses am 14.1.2015 wurde unter Berücksichtigung des gemeinsamen Gespräches vom 13.1.2015 von der Verwaltung der Vorschlag unterbreitet, die möglichen / notwendigen Verfahrensschritte darzustellen, die zu einer Realisierung von zwei Kunstrasenflächen notwendig sind. Die dieser Vorlage beigefügte Anlage 1 zeigt die Verfahrensschritte u.a. auch mit ihren monetären Auswirkungen.

 

Sofern der Rat in der Sitzung am 22.1.2015 über die Ziffern 1-3 des Beschlussvorschlages positive Beschlüsse fasst, kann / wird die erste Erörterung der zwei Verfahrensschritte in der Sitzung des Liegenschaftsausschusses am 3.2.2015 unter dem TOP Grundstücksangelegenheiten erfolgen (können). Es wird darauf hingewiesen, dass die Einladung / Sitzungsunterlagen für den Liegenschaftsausschuss bereits versandt wurden und die vorgegebene Frist nicht mehr eingehalten wird. Wegen der Bedeutung der Thematik geht die Verwaltung davon aus, dass die Anlage 1 vor diesem Hintergrund und zur Vorbereitung fraktionsintern an die Mitglieder des Liegenschaftsausschusses weitergeleitet wird.

 

 

 

 

 

 


 

Diese Vorlage ergänzt die Vorlage Nr. 251/2014. In der Sitzung des Rates vom 27.11.2014 wurde beschlossen, die Ziffern 3 und 4 des Beschlussvorschlages zu vertagen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Für die Errichtung von zwei Kunstrasenflächen wird im Haushaltsjahr 2015 ein Betrag in Höhe von 310.000 € für den Kauf der Grundstücksflächen in Linderhausen und im Haushaltsjahr 2016 ein Betrag in Höhe von 140.000 € als Baukostenzuschuss für den Verein in den Etat eingestellt.

  2. Zur Abgeltung aller Leistungen für die eigenverantwortliche Nutzung der neuen Kunstrasenanlage wird dem Verein ab dem Haushaltsjahr 2016 ein jährlicher städtischer Zuschuss in Höhe von 70.000,-- € gewährt. Nach einer Laufzeit von zwei Jahren wird die Zuschusshöhe auf Grundlage der tatsächlichen und vom Verein nachgewiesenen Kosten überprüft und ggf. angepasst.

  3. Bei einem positiven Beschluss der Ziffern 1 und 2 dieses Beschlussvorschlages wird die Verwaltung beauftragt, die für das weitere Verfahren notwendigen Beschlüsse in den jeweiligen Ausschüssen bis zum 30.6.2015 herbeizuführen.

  4. Die unter den Ziffern 1 und 2 dieses Beschlussvorschlages dargestellten Beträge / Haushaltsansätze sind bei einer Nichtrealisierung der Kunstrasenplätze im Etat 2015 bzw. 2016 zu sperren. Für diesen Fall gelten die derzeit gültigen und vertraglich vereinbarten Zuschusshöhen weiter.