Betreff
Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Änderungssatzung)
Vorlage
019/2015
Aktenzeichen
3 La
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Sitzungsvorlage (SV) 232/2014/1 wurde in der letzten Ratssitzung am 27.11.2014 auf Antrag einzeln mit geänderten Beschlüssen über die Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer abgestimmt. Mehrheitlich wurden alle drei Beschlüsse abgelehnt.

 

In der oben genannten SV wurde bereits darauf hingewiesen, dass nach den Vorschriften des Grundsteuer- und des Gewerbesteuergesetzes die Hebesätze jährlich durch die Gemeinde festzusetzen sind, was durch die Haushaltssatzung oder durch eine besondere Hebesatzung erfolgen kann.

Da mit dem Abschluss des Genehmigungsverfahrens zum Haushalt 2015 kurzfristig nicht gerechnet werden kann, wurde der Weg über die Hebesatzung gewählt.

Im Rahmen des Beratungsverfahrens zum Etat 2015 wird weiterhin an diesem Weg festgehalten. Die Verwaltung legt daher die o.g. Satzung erneut vor.

 

Als Anlage 1 wird der Text der 6. Änderungssatzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern in der Stadt Schwelm beigefügt. Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die 6. Änderungssatzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grundsteuern und die Gewerbesteuer in der Stadt Schwelm wird entsprechend dem der Verwaltungsvorlage Nr. 019/2015 beigefügten Entwurf beschlossen.