Sachverhalt:
Das Bundeskinderschutzgesetz hat mit dem
neuen § 72 a SBG VIII den „Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter
Personen“ geregelt. Dazu wurden die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe
aufgefordert, mit der Stadt Schwelm eine Vereinbarung zur Sicherstellung
des Schutzauftrages zu schließen.
Nahezu alle dieser Vereine in Schwelm sind
dem nachgekommen. Die Überprüfung der Erfüllung dieser Vereinbarung hat
ergeben, dass insgesamt bisher 17 von 25 Vertragspartnern die Vereinbarung
erfüllt und dies nachgewiesen haben. Diesen Vereinen/Verbänden wird darüber ein
Zertifikat ausgehändigt.
Die Zertifikatsvergabe erfolgt jährlich nach
Feststellung der Überprüfung.
Es unterstützen bisher in 2014/15 aktiv den
Kinder- und Jugendschutz:
DPSG Stamm Teutonen/St. Marien Schwelm,
Kolpingjugend Schwelm,
CVJM Schwelm,
Ev. Kirchengemeinde Schwelm,
Ev. Kirchenkreis Schwelm,
FEG Kaiserstraße,
City Church Schwelm e.V.,
DLRG Ortsgruppe Schwelm,
SSC 1895 e.V.
VfB Schwelm e.V.,
Tauch-Club
Muräne,
Linderhauser Schützenverein e.V.
Judo-Club Samurai Schwelm-Ennepetal,
Reitverein Schwelm 1995 e.V.,
KSG Ennepe-Ruhr-Süd e.V.,
Spielvereinigung Linderhausen,
Schachgemeinschaft Ennepe-Ruhr-Süd
Diese Positivliste soll auch durch die Stadt Schwelm veröffentlicht werden.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.