Betreff
Zertifikatsvergabe erweiterte Führungszeugnisse
Vorlage
006/2015
Aktenzeichen
4/51-3
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

Das Bundeskinderschutzgesetz hat mit dem neuen § 72 a SBG VIII den „Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen“ geregelt. Dazu wurden die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe aufgefordert, mit der Stadt Schwelm eine Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages zu schließen.

Nahezu alle dieser Vereine in Schwelm sind dem nachgekommen. Die Überprüfung der Erfüllung dieser Vereinbarung hat ergeben, dass insgesamt bisher 17 von 25 Vertragspartnern die Vereinbarung erfüllt und dies nachgewiesen haben. Diesen Vereinen/Verbänden wird darüber ein Zertifikat ausgehändigt.

Die Zertifikatsvergabe erfolgt jährlich nach Feststellung der Überprüfung.

 

Es unterstützen bisher in 2014/15 aktiv den Kinder- und Jugendschutz:

DPSG Stamm Teutonen/St. Marien Schwelm,

Kolpingjugend Schwelm,

CVJM Schwelm,

Ev. Kirchengemeinde Schwelm,

Ev. Kirchenkreis Schwelm,

FEG Kaiserstraße,

City Church Schwelm e.V.,

DLRG Ortsgruppe Schwelm,

SSC 1895 e.V.

VfB Schwelm e.V.,

Tauch-Club Muräne,

Linderhauser Schützenverein e.V.

Judo-Club Samurai Schwelm-Ennepetal,

Reitverein Schwelm 1995 e.V.,

KSG Ennepe-Ruhr-Süd e.V.,

Spielvereinigung Linderhausen,

Schachgemeinschaft Ennepe-Ruhr-Süd

 

Diese Positivliste soll auch durch die Stadt Schwelm veröffentlicht werden.


Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.