Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 10.12.2014 beantragte die Werbegemeinschaft Schwelm e. V., vertreten durch die 1. Vorsitzende Frau Daniela Weithe, die Freigabe von drei Verkaufssonntagen für das Jahr 2015. Freigegeben werden sollen die Sonntage 03.05.2015 und 04.10.2015 in Verbindung mit den dann stattfindenden Trödelmärkten, so wie der 13.12.2015 in Verbindung mit dem 3. Advent (Anlage 1).

 

Nach § 6 des Ladenöffnungsgesetzes NRW dürfen die örtlichen Ordnungsbehörden jährlich vier Verkaufssonntage durch ordnungsbehördliche Verordnung freigeben. Die Öffnungszeit darf jeweils fünf Stunden nicht überschreiten und muss außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen. Von der Freigabe der Sonn- und Feiertage sind 3 Adventssonntage, 1. und 2. Weihnachtstag, Ostersonntag, Pfingstsonntag sowie die stillen Feiertage im Sinne des Feiertagsgesetzes NW ausgenommen. In der Adventszeit sind drei Sonntage von der Freigabe ausgenommen, so dass maximal ein Verkaufssonntag in der Adventszeit freigegeben werden kann.

Die Verwaltung sieht die Voraussetzungen für die Freigabe dieser verkaufsoffenen Sonntage als erfüllt an.

 

Im Hinblick auf die mit der Freigabe verbundenen Eingriffe in den Arbeitnehmerschutz und in die  verfassungsrechtlich geschützte Sonn- und Feiertagsruhe wurden frühzeitig die Interessenverbände um Stellungnahme zu den Vorhaben gebeten. Die Stellungnahmen der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen, des Einzelhandelsverbandes Südwestfalen e. V. in Hagen, der Handwerkskammer Dortmund und der Katholischen Kirche (St. Marien in Schwelm) liegen vor und sind der Vorlage beigefügt (Anlagen 4, 6-8). Diese Stellen befürworten die Vorhaben bzw. haben keine Einwände gegen die Sonntagsöffnung.

Die Stellungnahmen der Evangelische Kirchengemeinde Schwelm und der Gewerkschaft VER.DI liegen ebenfalls vor (Anlagen 3 und 5). Diese lehnen die beantragten Öffnungszeiten ab.

 

Nach Abwägung der Interessen schlägt die Verwaltung vor, die verkaufsoffenen Sonntage durch ordnungsbehördliche Verordnung zuzulassen.

Der Rat hat in den vergangenen Jahren die Freigabe von drei Verkaufssonntagen beschlossen.

 


Beschlussvorschlag:

Die beiliegende „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen“ wird beschlossen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Produkt Nr.

     

Bezeichnung

     

 

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

     

Folgekosten

     

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

 

Deckungsvorschlag: