Sachverhalt:
Im Deckungskreis Personal wurden die Ansätze verschiedener Haushaltsstellen in mehreren Produkten überschritten, so dass bereits mit Vorlage 01/2015 eine überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 235.000 € im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung eingeholt werden musste, die noch näher begründet werden wird.
Aufgrund der Vielzahl der zum Jahreswechsel für das Haushaltsjahr 2014 noch auszuzahlenden Beihilfeanträge wird eine weitere Überschreitung des Haushaltsansatzes in Höhe von 45.000 € notwendig.
Beschlussvorschlag:
Für die Auszahlung von Beihilfen aus dem Jahre 2014 werden
überplanmäßige Haushaltsmittel in Höhe von 45.000 € über den Deckungskreis
„Personal“ bereitgestellt.
Die Deckung erfolgt aus Mehrerträgen bei der Haushaltsstelle 16.01.01 401300
„Gewerbesteuer“.
Wegen der zeitlichen Rahmenbedingungen und der gesetzlichen Verpflichtung zur Auszahlung findet § 60 Abs. 2 GO NWR Anwendung.
Jochen Stobbe Oliver Flüshöh
Bürgermeister Ratsmitglied
Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die vom Bürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW zur Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2014 für die Auszahlung von Beihilfen an Beamte in Höhe von 45.000 € zu genehmigen.
Beschlussvorschlag für den Rat:
Der Rat der Stadt Schwelm genehmigt die vom Bürgermeister und einem Ratsmitglied am 12.01.15 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW hinsichtlich der Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 45.000 € für die Auszahlung von Beihilfen an Beamte.
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. |
Bezeichnung
Personalaufwand
Beihilfen -alle Produkte |
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr 45.000,00 |
Folgekosten |
Im Etat enthalten: |
ja |
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nein |
|
Deckungsvorschlag:
16.01.01 401300 Mehrertrag
Gewerbesteuer