Betreff
Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Zahlung von Personalaufwendungen
Vorlage
001/2015
Aktenzeichen
1.2 He
Art
Dringlichkeitsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Im Deckungskreis Personal wurden die Ansätze verschiedener Haushaltsstellen in mehreren Produkten überschritten, so dass ein Mehrbedarf für Personalaufwendungen in Höhe von 235.000 € entstanden ist.

 

Die ausführliche Begründung und Aufstellung der entsprechenden Buchungsstellen wird in einer Ergänzungsvorlage erfolgen.

 


Beschlussvorschlag für den Bürgermeister und ein weiteres Ratsmitglied

 

Für die Auszahlung der Gehälter Dezember 2014 an die tariflich Beschäftigten sowie von Beihilfen an Beamte  werden im Haushaltsjahr 2014 überplanmäßige Haushaltsmittel in Höhe von 235.000 € über den Deckungskreis Personal bereitgestellt. Die Deckung erfolgt mit 150.000 € über die Haushaltsstelle  16.01.02 551701  „Zinsaufwendungen aus Liquiditätskrediten“  und in Höhe von 85.000 € aus Mehrerträgen bei der Haushaltsstelle 16.01.01 401300 „Gewerbesteuer“.

 

Wegen der zeitlichen Rahmenbedingungen und der tarifvertraglichen Verpflichtung zur Auszahlung findet § 60 Abs. 2 GO NRW Anwendung.

 

 

Gez.                                                                                        Gez.

Jochen Stobbe                                                                     Marcel Gießwein

Bürgermeister                                                                       Ratsmitglied

 

 

 

Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die vom Bürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW zur Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2014 für die Auszahlung von Gehältern an tariflich Beschäftigte und von Beihilfen an Beamte  in Höhe von 235.000 € zu genehmigen.

 

 

Beschlussvorschlag für den Rat

 

Der Rat der Stadt Schwelm genehmigt die vom Bürgermeister und einem Ratsmitglied am 18.12.14 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW hinsichtlich der Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 235.000 € für die Auszahlung von Gehältern an tarifliche Beschäftigte und von Beihilfen an Beamte.