Betreff
Sportflächenentwicklung in Schwelm (Kunstrasen)
Vorlage
251/2014
Aktenzeichen
FB 2 / St
Art
Tischvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Seit geraumer Zeit wird von den Vereinen, die Fußballsport in der Stadt Schwelm anbieten auf die Notwendigkeit eines Kunstrasenplatzes hingewiesen. Nach Gesprächsterminen zwischen Politik, den Vereinsvorständen sowie der Stadtverwaltung werden nunmehr durch den dargestellten Beschlussvorschlag die ersten notwendigen Prozessschritte dargestellt. Die weitere Beratung erfolgt in den nächsten betroffenen Fachausschüssen. Ziel ist es, im Jahr 2016 eine Kunstrasenfläche in der Stadt Schwelm anbieten zu können.

 

Die Hintergründe für den Beschlussvorschlag stellen sich wie folgt dar:

 

Die städtische Sportfläche Wilhelmshöhe wird seit Jahren als solche nicht genutzt, sodass sie veräußert werden soll. Für die beabsichtigte Wohnbebauung müssen entsprechende Beschlüsse in den Fachausschüssen (z.B. Verkaufsbeschluss; Aufstellung Bebauungsplan) gefasst werden.

 

Aus dem Verkaufserlös werden im Haushaltsjahr 2016 für den Ausbau der innerörtlichen Spiel-/Freizeitfläche im Bereich des Bahnhofsparks / Blücherstraße 200.000 € zur Verfügung gestellt.


Zur Realisierung eines Kunstrasenplatzes auf dem Grundstück „Sportplatz Brunnenplatz“ (Rasenplatz) werden im Haushaltsjahr 2016 maximal 450.000 € zur Verfügung gestellt. Diese Finanzmittel beinhalten zum einen den Anteil, der für den Ankauf der Grundstücksfläche im Ortsteil Linderhausen zur Verfügung steht sowie einem Anteil des Verkaufserlöses aus der städtischen Sportfläche Wilhelmshöhe. Der Pflegezuschuss für den Betrieb des Kunstrasenplatzes wird ab dem Haushaltsjahr 2016 auf jährlich 10.000 € festgesetzt.

 

Alternativ können die Finanzmittel in Höhe von 450.000 € für die Errichtung von zwei Kunstrasenplätzen im Ortsteil Linderhausen („Sportpark Nord“) zur Verfügung gestellt werden. Auch in diesem Falle würde sich der Pflegezuschuss für den Betrieb des Kunstrasenplatzes ab dem Haushaltsjahr 2016 auf jährlich 10.000 € belaufen.

 

Unabhängig von der zukünftigen Verortung von einem bzw. zwei Kunstrasenplätzen im Stadtgebiet Schwelm wird das Eigentum bei der Stadt Schwelm liegen. Entsprechende notwendige Beschlüsse sind unter Berücksichtigung der derzeitigen Eigentumsverhältnisse ggf. zu fassen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die städtische Sportfläche Wilhelmshöhe wird veräußert, mit dem Ziel, dort eine Wohnbebauung vorzunehmen.

  2. Als Ersatz für die durch den Verkauf wegfallende Sportfläche an der Wilhelmshöhe wird die Spielfläche / Freizeitfläche im Bahnhofspark / Blücherstraße ausgebaut / aufgewertet. Im Haushaltsjahr 2016 werden hierfür Finanzmittel in Höhe von 200.000 € zur Verfügung gestellt.

  3. Für die Errichtung eines Kunstrasenplatzes werden im Haushaltsjahr 2016 maximal 450.000 € zur Verfügung gestellt.

  4. Der Pflegezuschuss für den Kunstrasenplatz wird ab dem Haushaltsjahr 2016 auf jährlich 10.000 € festgesetzt.