Betreff
Bestellung von Schriftführern für den Hauptausschuss
Vorlage
243/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 52 Abs. 1 in Verbindung mit § 58 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW bestellt der Hauptausschuss für die aufzunehmenden Niederschriften über die von ihm gefassten Beschlüsse einen Schriftführer.

 

Die Verwaltung schlägt für diese Aufgabe als Ergänzung zu den bereits bestellten Schriftführerinnen Frau Petra Heringhaus und Herrn Ralf Schweinsberg vor.

 


Beschlussvorschlag:

 

Frau Petra Heringhaus und Herr Ralf Schweinsberg werden zu Schriftführern für den Hauptausschuss bestellt.