1. Ergebnis aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffetnlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
2. Ergebnis aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
3. Beschluss zur Beteiligung gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB
Sachverhalt:
Der Änderungsbereich befindet sich zwischen der Blücherstraße und der August-Bendler-Straße und wird östlich wie westlich von vorhandener Bebauung begrenzt (Anlage 1, Übersichtsplan).
Der rechtsgültige Flächennutzungsplan stellt für den zur Änderung anstehenden Bereich eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Gesundheitlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ dar (Anlage 2, derzeitige Darstellung).
Die ehemalige Nutzung „Krankenhaus“ wurde bereits Ende 2013 aufgegeben und vom damaligen Betreiber nach Wuppertal verlagert. Die nun mehr anstehende 26. FNP-Änderung soll einer weiteren innerstädtischen Brachfläche vorbeugen und zukünftigen Investoren planungsrechtliche Sicherheit verschaffen.
Die Gebäude westlich des Hauptgebäudes des ehemaligen Krankenhauses werden bereits als Wohngebäude genutzt. Diese würden durch die 26. FNP-Änderung ebenfalls planungsrechtlich gesichert, da auch hier die Nutzung „Gemeinbedarf“ nicht mehr gegeben ist. Im Gebäude an der August-Bendler-Straße ist, außer der Wohnnutzung, ein privater Pflegedienst ansässig. Dieser wird durch die 26. FNP-Änderung ebenfalls planungsrechtlich gesichert, da in einem allgemeinen Wohngebiet gem. § 4 BauNVO diese Nutzung ausdrücklich zulässig ist.
Für den östlich dieser Gebäude befindlichen Bereich liegt, wie bereits bekannt, der Verwaltung bereits eine Anfrage zur Errichtung von Wohngebäuden eines Investors vor.
Um die innerstädtische Entwicklung in diesem Bereich zu gewährleisten, soll diese Fläche in eine Wohnbaufläche (W) geändert werden. Die neu entstehende Wohnbaufläche (Anlage 3, geplante Darstellung) soll die Lücke zwischen der westlich angrenzenden vorhandenen Wohnbaufläche zu der vorhandenen östlichen Mischgebietsfläche schließen, sodass die Innenentwicklung Schwelms weitergeführt werden kann (Anlage 4, Erläuterungsbericht).
Die Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB fand in der Zeit vom 15.09.2014 bis einschließlich 17.10.2014 statt. Während dieser Zeit gingen keine Anregungen bei der Verwaltung ein.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB wurde in der Zeit vom 15.09.2014 bis einschließlich 17.10.2014 durchgeführt.
Mit
Schreiben vom 13.10.2014, das dieser Vorlage als Anlage 7 beigefügt ist, regt
die AGU-Schwelm folgendes an:
Im
o.g. Schreiben wird von der AGU bemängelt, dass der Bereich „Klimaschutz“ im
Plan nicht berücksichtigt wird.
Die
vorhandenen Bäume im Plangebiet sollten aus Klimaschutzgründen als „zu
erhalten“ festgesetzt werden. Sollte dies nicht möglich sein, sollten
entsprechende Ersatzpflanzungen im Plangebiet durchgeführt werden.
Die
Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:
Die
Anregung, dass der Klimaschutz im Verfahren zur 26. FNP-Änderung keine
Berücksichtigung findet, kann insofern widerlegt werden, dass der
dazugehörige Umweltbericht unter Punkt
2.4.1.7 Schutzgut Klima / Luft das angesprochene Thema behandelt. Im
Umweltbericht ist folgendes als Ergebnis festgehalten: “Bei den Schutzgütern
Luft und Klima sind als Schutzziele die Vermeidung von Luftverunreinigungen,
die Erhaltung von Reinluftgebieten sowie die Erhaltung des Bestandsklimas und
der lokalklimatischen Regenerations- und Austauschfunktion zu nennen.
Zu
berücksichtigen sind:
die
Durchlüftungsfunktion,
die
Luftreinigungsfunktion,
die
Wärmeregulationsfunktion.
Die
starke Stauwirkung vorherrschend maritimer Luftmassen im Niederbergisch-Märkischen
Hügelland bedingt eine Zunahme der Niederschläge von 800 mm im Westen auf bis
zu 1.200 mm in Wuppertal und Schwelm, die weiter ostwärts schon wieder
abnehmen. In diesem Raum herrscht ein zweigipfliges Maximum der Niederschläge
im Juli und Dezember.
Klimaanalyse
Stadt Schwelm (1998)
Die
synthetische Klimafunktionskarte stellt für das Stadtgebiet von Schwelm
flächenhaft die mikroklimatische Situation dar, wie sie aus den Klimafaktoren
Relief und Flächennutzung und den gemessenen Klimaelementen sowie aus den
Aussagen zur Lufthygiene abgeleitet werden kann.
Das Plangebiet wird in der „Synthetischen Klimafunktionskarte“ dem Klimatop Stadtklima: Stärkere Änderung der Klimaelemente, vor allem verringerte Windgeschwindigkeit und erhöhte Lufttemperatur, Immissionspotential leicht erhöht, leicht belastetes Bioklima.“
Mit
der 26. FNP-Änderung und der Ausweisung von Wohnbauflächen ist die Beseitigung
des massiven Baukörpers des Krankenhauses und eine eher aufgelockerte Bebauung
des Änderungsbereiches verbunden. Aus diesen Änderungen ergeben sich unter
Umständen positive Auswirkungen auf die klimatischen Verhältnisse des
Innenstadtbereiches durch verbesserte Luftaustausche.
Der
vorgebrachten Anregung der AGU-Schwelm, die Bäume als „zu erhalten“
festzusetzen, kann im Rahmen der 26. FNP-Änderung nicht gefolgt werden. Im
Flächennutzungsplan werden lediglich Flächen dargestellt, hier Wohnbaufläche,
die richtungsweisend für die verbindliche Bauleitplanung (z. B. Bebauungspläne
oder Baugenehmigungsverfahren) sein sollen. Konkrete Festsetzungen, wie z.B.
die Erhaltung von vorhandenen Bäumen bzw. Ersatzpflanzungen können nicht im FNP
bzw. im FNP-Änderungsverfahren festgesetzt werden.
Die erforderliche landesplanerische Zustimmung gem. § 34 Abs. 1 Landes- planungsgesetz (LPlG) liegt der Verwaltung seit dem 14.08.2014 vor (Anlage 5).
Umsetzung der Ziele der Lokalen Agenda 21 Schwelm
Der Rat der Stadt Schwelm hat in seiner Sitzung am 11.12.2003 das Leitbild der Lokalen Agenda 21 Schwelm beschlossen. Die Verwaltung hat das Planvorhaben zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB auf die Berücksichtigung der einzelnen Leitlinien hin überprüft. Das Prüfergebnis ist als Anlage 6 beigefügt.
Die
Vorlage 198/2014/2 ersetzt die Vorlagen 198/2014 und 198/2014/1. Die
Ergänzungen sind im Text kursiv und fett hervorgehoben.
Beschlussvorschlag:
1. Ergebnis
aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Die Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB fand in der Zeit vom 15.09.2014 bis
einschließlich 17.10.2014 statt. Während dieser Zeit gingen keine Anregungen
bei der Verwaltung ein.
2. Ergebnis
aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 (1) BauGB
Die Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB fand in der Zeit vom 15.09.2014 bis
einschließlich 17.10.2014 statt. Die während der frühzeitigen Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgetragene Anregung der
AGU Schwelm wird, wie in dieser Vorlage dargestellt, abgewogen.
3. Beschluss
zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und zur Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des beigefügten Entwurfes
(Darlegungskonzept) die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB
durchzuführen. Während dieser Auslegungsfrist (Dauer 1 Monat) wird der
Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Verwaltung wird beauftragt die Beteiligung der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB durchzuführen.