Betreff
a) 8. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm (nur Verwaltungsrat)
b) Beschluss über die Ausübung des Weisungsrechts gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung (nur Rat)
Vorlage
242/2014
Aktenzeichen
TBS-Rewe/Rn
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation der Abfallgebühren 2015 war Gegenstand der Beratung in den Sitzungen des Verwaltungsrates am 23.09.2014 und am 25.11.2014.

 

Bezugnehmend auf die Ausführungen in der Vorlage 161/2014 wird ergänzt, dass zwischenzeitlich Informationen über die den politischen Gremien des Kreises vorgeschlagenen Gebührensätze für die Entsorgungskosten vorliegen. Die relevanten Gebührensätze für Rest-, Sperr- und Bioabfallentsorgung sowie die Grundgebühr je Einwohner sollen gegenüber dem Vorjahr nicht geändert werden. Für Altpapiervermarktung ist wie im Vorjahr ein Erstattungsbetrag von 10,00 €/t vorgesehen.

 

Die auf dieser Grundlage für 2015 ermittelten Gebührensätze sind in den beigefügten Satzungsentwurf eingearbeitet.

 

Um Beratung und Beschlussfassung des 8. Nachtrages zur Gebührensatzung für die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm wird gebeten.


Beschlussvorschlag für den Verwaltungsrat (zu a):

1.      Der 8. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm wird entsprechend dem der Vorlage 242/2014 beigefügten Entwurf beschlossen.

2.      Der Beschluss zu 1. steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.

 

Beschlussvorschlag für den Rat (zu b):

Der Rat macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung.