b) Beschluss über die Ausübung des Weisungsrechts gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung (nur Rat)
Sachverhalt:
Die Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation der Abfallgebühren 2015 war Gegenstand der Beratung in den Sitzungen des Verwaltungsrates am 23.09.2014 und am 25.11.2014.
Bezugnehmend auf die
Ausführungen in der Vorlage 161/2014 wird ergänzt, dass zwischenzeitlich
Informationen über die den politischen Gremien des Kreises vorgeschlagenen
Gebührensätze für die Entsorgungskosten vorliegen. Die relevanten Gebührensätze
für Rest-, Sperr- und Bioabfallentsorgung sowie die Grundgebühr je Einwohner
sollen gegenüber dem Vorjahr nicht geändert werden. Für Altpapiervermarktung
ist wie im Vorjahr ein Erstattungsbetrag von 10,00 €/t vorgesehen.
Die auf dieser Grundlage für
2015 ermittelten Gebührensätze sind in den beigefügten Satzungsentwurf
eingearbeitet.
Um Beratung und
Beschlussfassung des 8. Nachtrages zur Gebührensatzung für die Abfallwirtschaft
in der Stadt Schwelm wird gebeten.
Beschlussvorschlag für
den Verwaltungsrat (zu a):
1. Der 8. Nachtrag zur Gebührensatzung für die
Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm wird entsprechend dem der Vorlage
242/2014 beigefügten Entwurf beschlossen.
2. Der Beschluss zu 1. steht unter dem Vorbehalt, dass
der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.
Beschlussvorschlag für den
Rat (zu b):
Der Rat macht keinen Gebrauch
von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung.