Betreff
a) 3. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Stadt Schwelm (nur Verwaltungsrat)
b) Beschluss über die Ausübung des Weisungsrechts gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung (nur Rat)
Vorlage
241/2014
Aktenzeichen
TBS-Rewe/Rn
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In den Sitzungen am 23.09.2014 und am 25.11.2014 hat der Verwaltungsrat die Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation 2015 für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Schwelm behandelt.

Auf die Ausführungen in der Vorlage 154/2014 einschl. Anlagen wird Bezug genommen.

 

Die für 2015 ermittelten Gebührensätze sind in den beigefügten Satzungsentwurf eingearbeitet.

 

Der Entwurf des 3. Nachtrages zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Stadt Schwelm wird mit der Bitte um Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.


Beschlussvorschlag für den Verwaltungsrat (zu a):

1.      Der 3. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Stadt Schwelm (Abwassergebührensatzung) gemäß dem Entwurf zu Vorlage 241/2014 wird beschlossen.

2.      Der Beschluss zu 1. steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.

 

Beschlussvorschlag für den Rat (zu b):

Der rat der Stadt Schwelm macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung.