b) Beschluss über die Ausübung des Weisungsrechts gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung (nur Rat)
Sachverhalt:
In den Sitzungen am
23.09.2014 und am 25.11.2014 hat der Verwaltungsrat die
Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation 2015 für die Abwasserbeseitigung in
der Stadt Schwelm behandelt.
Auf die Ausführungen in der
Vorlage 154/2014 einschl. Anlagen wird Bezug genommen.
Die für 2015 ermittelten
Gebührensätze sind in den beigefügten Satzungsentwurf eingearbeitet.
Der Entwurf des 3. Nachtrages
zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Stadt Schwelm wird
mit der Bitte um Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Beschlussvorschlag für
den Verwaltungsrat (zu a):
1. Der 3. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von
Abwassergebühren in der Stadt Schwelm (Abwassergebührensatzung) gemäß dem
Entwurf zu Vorlage 241/2014 wird beschlossen.
2. Der Beschluss zu 1. steht unter dem Vorbehalt, dass
der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.
Beschlussvorschlag für den
Rat (zu b):
Der rat der Stadt Schwelm
macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der
TBS-Unternehmenssatzung.