Betreff
Haushaltsantrag der Fraktion "Die Bürger" vom 29.09.2014 -Kenntnisnahme von Haushaltsüberschreitungen-
Vorlage
210/2014/1
Aktenzeichen
3 La
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Die Sitzungsvorlage 210/2014/1 ersetzt die Vorlage 210/2014. Die Ergänzungen sind kursiv und fett hervorgehoben.

 

 

In der Sitzung des Finanzausschusses am 23.10.2014 wurde über den vorstehenden Beschlussvorschlag abgestimmt. Einstimmig wurde festgelegt, den Vorschlag der Verwaltung umzusetzen. Diese hatte vorgeschlagen, zukünftig in Anlehnung an die Vorgehensweise des Ennepe-Ruhr-Kreises, so wie im Beschlussvorschlag formuliert, zu verfahren.

 

 

Die Sitzungsvorlage 210/2014 hatte folgenden Sachverhalt:

 

Der als Anlage 1 beigefügte Haushaltsantrag der Fraktion „Die Bürger“ vom 29.09.2014 wird zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Die Fraktion „Die Bürger“ beantragt, dass künftig den Einzelpositionen in der Aufstellung der Haushaltsüberschreitungen, die einen Betrag von 20.000 € nicht überschreiten, eine kurze Begründung für den Anlass der jeweiligen Überschreitung beigefügt wird.

 

Gemäß § 9 der Haushaltssatzung der Stadt Schwelm, sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 Absatz 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen erheblich, wenn sie im Einzelfall den Betrag von 20.000 € überschreiten. Bei über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen die einen Betrag von 20.000 € nicht übersteigen, entscheidet der Kämmerer über die Bewilligung. Im Übrigen sind die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen dem Rat zur Kenntnis zu bringen.

 

 

 

Die Verwaltung schlägt vor, zukünftig in Anlehnung an die Vorgehensweise des Ennepe-Ruhr Kreises wie folgt zu verfahren:

 

1. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ab 10.000 € werden näher erläutert.

 

2. Über und äußerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einer Höhe von 10.000 € werden dem Finanzausschuss und dem Rat weiterhin in Listenform zur Kenntnis gegeben.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ab 10.000 € werden näher erläutert.

 

2. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einer Höhe von 10.000 €, werden dem Finanzausschuss und dem Rat weiterhin in Listenform zur Kenntnis gegeben.