Betreff
26. FNP-Änderung (Bereich Blücherstr./August-Bendler-Str.)
1. Ergebnis aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffetnlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
2. Ergebnis aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
3. Beschluss zur Beteiligung gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB
Vorlage
198/2014/1
Aktenzeichen
StEB/Sch
Art
Tischvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

Ergänzung zur SV-Nr. 198/2014

 

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB wurde in der Zeit vom 15.09.2014 bis einschließlich 17.10.2014 durchgeführt.

 

Mit Schreiben vom 13.10.2014, das dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist, regt die AGU-Schwelm folgendes an:

Im o.g. Schreiben wird von der AGU bemängelt, dass der Bereich „Klimaschutz“ im Plan nicht berücksichtigt wird.

Die vorhandenen Bäume im Plangebiet sollten aus Klimaschutzgründen als „zu erhalten“ festgesetzt werden. Sollte dies nicht möglich sein, sollten entsprechende Ersatzpflanzungen im Plangebiet durchgeführt werden.

 

Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:          

Die Anregung, dass der Klimaschutz im Verfahren zur 26. FNP-Änderung keine Berücksichtigung  findet,  kann insofern widerlegt werden, dass der dazugehörige Umweltbericht unter Punkt  2.4.1.7 Schutzgut Klima / Luft das angesprochene Thema behandelt. Im Umweltbericht ist folgendes als Ergebnis festgehalten: “Bei den Schutzgütern Luft und Klima sind als Schutzziele die Vermeidung von Luftverunreinigungen, die Erhaltung von Reinluftgebieten sowie die Erhaltung des Bestandsklimas und der lokalklimatischen Regenerations- und Austauschfunktion zu nennen.

 

Zu berücksichtigen sind:

  • die Durchlüftungsfunktion,
  • die Luftreinigungsfunktion,
  • die Wärmeregulationsfunktion.

 

Die starke Stauwirkung vorherrschend maritimer Luftmassen im Niederbergisch-Märkischen Hügelland bedingt eine Zunahme der Niederschläge von 800 mm im Westen auf bis zu 1.200 mm in Wuppertal und Schwelm, die weiter ostwärts schon wieder abnehmen. In diesem Raum herrscht ein zweigipfliges Maximum der Niederschläge im Juli und Dezember.

 

Klimaanalyse Stadt Schwelm (1998)

Die synthetische Klimafunktionskarte stellt für das Stadtgebiet von Schwelm flächenhaft die mikroklimatische Situation dar, wie sie aus den Klimafaktoren Relief und Flächennutzung und den gemessenen Klimaelementen sowie aus den Aussagen zur Lufthygiene abgeleitet werden kann.

 

Das Plangebiet wird in der „Synthetischen Klimafunktionskarte“ dem Klimatop Stadtklima: Stärkere Änderung der Klimaelemente, vor allem verringerte Windgeschwindigkeit und erhöhte Lufttemperatur, Immissionspotential leicht erhöht, leicht belastetes Bioklima.“

 

Mit der 26. FNP-Änderung und der Ausweisung von Wohnbauflächen ist die Beseitigung des massiven Baukörpers des Krankenhauses und eine eher aufgelockerte Bebauung des Änderungsbereiches verbunden. Aus diesen Änderungen ergeben sich unter Umständen positive Auswirkungen auf die klimatischen Verhältnisse des Innenstadtbereiches durch verbesserte Luftaustausche.

 

Der vorgebrachten Anregung der AGU-Schwelm, die Bäume als „zu erhalten“ festzusetzen, kann im Rahmen der 26. FNP-Änderung nicht gefolgt werden. Im Flächennutzungsplan werden lediglich Flächen dargestellt, hier Wohnbaufläche, die richtungsweisend für die verbindliche Bauleitplanung (z. B. Bebauungspläne oder Baugenehmigungsverfahren) sein sollen. Konkrete Festsetzungen, wie z.B. die Erhaltung von vorhandenen Bäumen bzw. Ersatzpflanzungen können nicht im FNP bzw. im FNP-Änderungsverfahren festgesetzt werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4 (1) BauGB) vorgebrachten Anregung der AGU-Schwelm wird, wie in dieser Vorlage dargestellt, abgewogen.