Betreff
Erweiterung des Serviceangebotes im Bereich Abfallwirtschaft
Vorlage
229/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Mit Vorlage 034/2014 wurde dem Verwaltungsrat die Problematik dargestellt, die auf Grund der Unfallverhütungsvorschriften der Unfallkasse NRW beim Rückwärtsfahren von Abfallsammelfahrzeugen bestehen. Es wird gebeten, die dortigen Hinweise bei Bedarf zur Beratung hinzuzuziehen.

 

In der Zwischenzeit wurden für 43 der 63 problematischen Stellen im Stadtgebiet individuelle Lösungen gefunden. Die Maßnahmen sind bereits vor Ort umgesetzt.

In einigen Fällen wird es in Abstimmung mit der Unfallkasse beim Rückwärtsfahren bleiben, wobei teilweise ergänzende Halteverbote angeordnet wurden, um das Rückwärtsfahren sicherer zu machen. In weiteren Fällen wird durch geänderte Beschilderungen und Halteverbote zukünftig das Wenden ermöglicht.

In Zusammenarbeit mit den Wohnungsbaugesellschaften wurden in mehreren Wohnanlagen Lösungen für die zentrale Bereitstellung der Abfallbehälter gefunden, die zukünftig ein Rückwärtsfahren nicht mehr erforderlich machen.

 

Bereitstellung von Behältern an der nächsten Straße

In den verbleibenden 20 Straßenbereichen kann das Problem des Rückwärtsfahrens nicht durch Beschilderungen oder Schaffung von Wendemöglichkeiten gelöst werden. Hier werden die TBS die Anlieger auffordern, die Behälter zur Entleerung an die nächste befahrbare Straße zu bringen. Gemäß § 14 Abs. 2 der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Schwelm vom 14.02.2013 gilt: „Von Grundstücken, die nicht unmittelbar an einer für Sammelfahrzeuge befahrbaren Straße liegen, müssen Abfallbehälter und Abfallsäcke bis zur nächsten vom Sammelfahrzeug befahrbaren Straße gebracht werden.“

Die TBS streben dabei an, dass die Wege möglichst kurz sind.

 

Erweiterung des Serviceangebotes

Es ist davon auszugehen, dass der Transport der Abfallbehälter bei einzelnen Anliegern Probleme hervorruft. Die Behälter sind am Entleerungstag gefüllt und entsprechend schwer. Längere Wege können besonders im Winter und/oder bei Steigungen zu einem kräftemäßige Problem werden. Besonders für ältere und eingeschränkte Menschen soll deshalb ein Serviceangebot für den Transport der Behälter gemacht werden.

Diese Leistung soll für alle Schwelmer Bürger angeboten werden, so z. B. auch dort, wo schon heute die Behälter von den Anliegern zur nächsten Straße transportiert werden. Auf Grund der für den Betrieb geltenden Arbeitsschutzregeln werden die TBS hierbei aber Beschränkungen einhalten müssen. So ist der Transport z. B. über Treppen nach der Lastenhandhabungsverordnung nicht ohne Weiteres möglich.

 

Nach den Erfahrungen anderer Kommunalbetriebe, die eine solche Serviceleistung bereits eingeführt haben (z.B. Stadtbetrieb Wetter), ist die Inanspruchnahme zu Beginn eher zurückhaltend. Die TBS gehen deshalb in ihrer Planung davon aus, dass die neue Leistung vorerst durch das bestehende Fahrzeugpersonal direkt im Zusammenhang mit der Entleerung durchgeführt wird. Dies bedeutet, dass das Sammelfahrzeug eine längere Standzeit hat, in der die Lader die Behälter zur Entleerung und zurück bewegen. Solange diese Standzeiten begrenzt sind, ergeben sich keine relevanten Störungen in der Gesamtlogistik. Sollten durch steigende Nachfrage später zeitliche Probleme entstehen, werden die TBS den Transportservice vom Entleerungsvorgang abkoppeln.

 

Entgelte

Der Transportservice erzeugt Kosten, die durch die Nutzer zu tragen sind. Es handelt sich hierbei nicht um Gebühren, die im Zusammenhang mit den sonstigen Abfallgebühren erhoben werden können, sondern um Entgelte (vergleichbar mit den Sperrgutentgelten). Die Höhe des Entgeltes richtet sich dabei nach der Länge des Weges und der Größe der Tonne.

Im Sinne einer einfachen Abwicklung werden die TBS verschiedene Entgeltstufen festlegen, die nach Länge und Behältergröße gestaffelt sind.

 

Weiteres Vorgehen

Die TBS werden dem Verwaltungsrat in der nächsten Sitzung eine entsprechende Entgeltregelung zur Beratung vorlegen und die Umsetzung des Konzeptes vorbereiten.

Die Anlieger der Straßen, die heute bzw. zukünftig nicht mehr direkt angefahren werden, sollen bereits im Vorfeld angeschrieben werden, um den Hintergrund für die Maßnahmen zu erklären und den Bedarf an einer Serviceleistung abzufragen. Im Anschluss an einen VR-Beschluss soll das Konzept dann Mitte 2015 umgesetzt werden.


Beschlussvorschlag:

Der Vorstand wird beauftragt, die in Vorlage 229/2014 dargestellten Maßnahmen zur Erweiterung des Serviceangebotes im Bereich Abfallwirtschaft vorzubereiten und dem Verwaltungsrat in der nächsten Sitzung eine Entgeltregelung zur Beratung vorzulegen.