Betreff
Betrauung der Wirtschaftsförderungsagentur Ennepe-Ruhr GmbH (EN-Agentur) mit Dienstleistungen im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse
Vorlage
224/2014
Aktenzeichen
3 La
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die EN-Agentur übernimmt für den Ennepe-Ruhr-Kreis und die kreisangehörigen Städte

Aufgaben der Wirtschaftsförderung. Die Übernahme von Aufgaben der Wirtschaftsförderung in einer Kommune ist eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI). Erhält ein hierfür gegründetes Unternehmen kommunale Gelder, können diese Zahlungen eine (unzulässige) staatliche Beihilfe im Sinne der Artikel 107ff. des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union darstellen.

Da aber sowohl die EU-Kommission als auch die Europäischen Gerichte erkannt haben, dass bestimmte Leistungen im Rahmen der Daseinsvorsorge immer defizitär sind, sind Regelungen entwickelt worden, die dazu führen, dass solche Kompensationszahlungen zulässig gewährt werden können. Hierzu gehören nach dem sogenannten „Altmark-Trans-Urteil“, dass

 

  • das begünstigte Unternehmen tatsächlich mit der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen betraut ist und diese eindeutig definiert sind,
  • transparente Parameter für die Bemessung der erforderlichen Ausgleichsleistungen festgelegt sind,
  • keine Überkompensation erfolgt.

 

Die nach EU-Recht erforderliche Betrauung mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen kann maximal einen Zeitraum von 10 Jahren umfassen und muss dann gegebenenfalls erneuert werden.

Der nachfolgende Betrauungsakt konkretisiert den Gesellschaftszweck der EN-Agentur, Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse zu erbringen, um damit den Anforderungen des Europäischen Beihilferechts angemessen Rechnung zu tragen.

 

Vor diesem Hintergrund soll auf Grundlage des Beschlusses des Rates der Betrauungsakt gemäß Anlage 1 ergehen. Eine gleichlautende Vorlage wird auch von den anderen (zahlenden) Gesellschaftern der EN-Agentur beschlossen werden. Gleichartige Betrauungsakte für den Bereich Wirtschaftsförderung wurden beziehungsweise werden zukünftig noch von anderen Kommunen beschlossen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Die Betrauung selbst hat keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat betraut die Wirtschaftsförderungsagentur Ennepe-Ruhr GmbH (EN-Agentur) mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse unter Beachtung der EU-beihilferechtlichen Vorgaben gemäß dem als Anlage 1 beigefügten Betrauungsakt für einen Zeitraum von 10 Jahren.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Produkt Nr.

     

Bezeichnung

     

 

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

     

Folgekosten

     

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

 

Deckungsvorschlag: