Sachverhalt:
Bei der Festsetzung der Gewerbesteuer unterliegen Steuernachforderungen und Steuererstattungen nach § 233a der Abgabenordnung der Verzinsung.
Zu verzinsen ist der Differenzbetrag zwischen der für den Erhebungszeitraum bisher festgesetzten Gewerbesteuer und der nunmehr festgesetzten Gewerbesteuer. Die Zinsberechnung beginnt 15 Monate nach Ablauf des Erhebungszeitraumes und beträgt 0,5 % für jeden vollen Zinsmonat.
Im Kalenderjahr 2014 erfolgen Zinsfestsetzungen für den Erhebungszeitraum 2012 und Vorjahre.
Im Jahresverlauf mussten hauptsächlich bei zwei Firmen die bisherigen Gewerbesteuerfestsetzungen aufgrund geänderter Gewerbesteuermessbescheide für Vorjahre (2003-2010) erheblich verringert werden. Die Verzinsung der somit zu erstattenden Gewerbesteuer beläuft sich alleine für diese Pflichtigen auf rd. 580.000 €.
Es handelte sich hierbei um nicht vorhersehbare Einzelfälle.
Bis zum Jahresende 2014 muss mit weiteren Zinserstattungen in Höhe von
rd.10.000,00 € gerechnet werden.
Es ergibt sich insgesamt ein zu erwartendes Rechnungsergebnis in Höhe
von 620.000 €. Nach Abzug des Etatansatzes in Höhe von 30.000 € (Durchschnittswert) verbleiben überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 590.000 €.
Diese Mehraufwendungen können in Höhe von 200.000 € durch Mehrerträge bei der Haushaltsstelle 16.01.01.456200 – „Säumniszuschläge u.ä.“ und Minderaufwendungen in Höhe von 390.000 € bei der Haushaltsstelle 16.01.02.551701 – „Zinsaufwendungen aus Liquiditätskrediten an Kreditinstitute gedeckt werden.
Beschlussvorschlag:
Bei der Haushaltsstelle 16.01.01.559900 - „sonstige Finanzaufwendungen“ werden überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 590.000,00 EUR bewilligt. Die Deckung ist durch Mehrerträge/ Mehreinzahlungen in Höhe von 200.000 € bei der Haushaltsstelle 16.01.01.456200 - „Säumniszuschläge u.ä.“ und Minderaufwendungen/Minderauszahlungen in Höhe von 390.000 € bei der Haushaltsstelle 16.01.02.551701 - „Zinsaufwendungen aus Liquiditätskrediten an Kreditinstitute“ sichergestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. 16.01.01 |
Bezeichnung
Steuern, allgemeine
Zuweisungen und allgemeine Umlagen |
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr 590000,00 |
Folgekosten 0,00 |
Im Etat enthalten: |
ja |
|
nein |
|
Deckungsvorschlag:
Diese
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen können in Höhe von 200.000,00 € durch
Mehrerträge/Mehreinzahlungen bei der Haushaltsstelle 16.01.01.456200 –
„Säumniszuschläge u.ä.“ und Minderaufwendungen/Minderauszahlungen in Höhe von
390.000,00 € bei der Haushaltsstelle 16.01.02.551701 – „Zinsaufwendungen aus
Liquiditätskrediten an Kreditinstitute gedeckt werden.