Betreff
Haushaltsantrag der Fraktion "Die Bürger" vom 29.09.2014 - Sach- und Dienstleistungen an die TBS
Vorlage
208/2014
Aktenzeichen
3 La
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Der als Anlage 1 beigefügte Haushaltsantrag der Fraktion „Die Bürger“ vom 29.09.2014 wird zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Die Fraktion „Die Bürger“ beantragt, die Ansätze für die Sach- und Dienstleistungen an die TBS um die Summe von 300.000 € zu reduzieren.

 

Die TBS-Leitung nimmt wie folgt Stellung:

 

In der Begründung wird auf das Jahresergebnis 2013 bei gleichzeitiger geringerer Inanspruchnahme der Etatansätze 2013 sowie die Halbjahresbetrachtung der Inanspruchnahme 2014 verwiesen.

Der Antrag wird seitens der TBS so verstanden, dass die Fraktion "Die Bürger" die Reduzierung der Ansätze für Sach- und Dienstleistungen der TBS zusätzlich zu dem beschlossenen Konsolidierungsbeitrag der TBS beantragt.

Das Jahresergebnis 2013 ist geprägt durch Sondereffekte im Bereich der Zinserträge aus Abzinsungen, die voraussichtlich einmalig waren. Eine Fortschreibung in die Folgejahre ist deshalb nicht realistisch.

Die Werte der Halbjahresbetrachtung 2014 weisen linear anteilig ermittelte Plan-Ansätze aus. Die tatsächliche Inanspruchnahme folgt leider keinem linearen Verlauf (siehe auch Hinweis zum Thema in Vorlage 158/2014 für den Verwaltungsrat der TBS, S. 4 unterhalb der Tabelle). Eine lineare Hochrechnung der in der Tabelle zum Halbjahr ausgewiesenen Unterschreitung wird als nicht realistisch eingeschätzt.

Die grundsätzlichen Erkenntnisse, die die Fraktion "Die Bürger" aus dem Statusbericht Konsolidierungsbeitrag TBS (Vorlage 158/2014 für den Verwaltungsrat der TBS) gewinnt, entsprechen den Grundlagen der Konsolidierungsmaßnahmen. Das bedeutet, dass eine Ergebnisverbesserung in Höhe von 300 T€ bereits im Haushaltsplanentwurf 2015 berücksichtigt wurde. In der Planung wurde sie zum einen - wie im Antrag richtig dargestellt - in Form reduzierter Ansätze für Sach- und Dienstleistungen an die TBS ausgewiesen, zum anderen durch einen erhöhten Ansatz der Gewinnausschüttung für alle derzeit nicht konkret einer Haushaltsstelle zuzuordnenden Einsparungen.

Im Zusammenhang mit der Verabschiedung der Konsolidierungsmaßnahmen der TBS wurde dieser Zusammenhang dargestellt (siehe Vorlage 088/2013/1 sowie Niederschrift VRTBS/004/2013, Anlage zu Top 8). Demnach wird es in der tatsächlichen Inanspruchnahme der Aufwandsansätze auch in den Folgejahren zu einer Unterschreitung kommen. Gleichzeitig ist aber auch eine Unterschreitung des Planansatzes der Gewinnausschüttung zu erwarten.

 

Als Anlage 2 wird eine Darstellung der Ergebnisauswirkung Konsolidierung TBS beigefügt.