Betreff
Konzessionsverträge Strom und Gas; Fortsetzung des Verfahrens
Vorlage
205/2014
Aktenzeichen
5.3
Art
Berichtsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt ist in seiner Sitzung vom 28.8.2014 dem Vorschlag der Verwaltung, das f?rmliche Verfahren zur Neuvergabe der Konzessionen f?r die Verlegung und Unterhaltung von Versorgungsleitungen f?r Strom und Gas im Stadtgebiet einzuleiten, gefolgt und hat den Haupt- oder den Finanzausschuss mit den weiteren Verfahrensentscheidungen beauftragt (VwV 099/2014/1 ? einstimmige Entscheidung).

Nach Vorbereitung in der von den Fraktionen eingerichteten ?Arbeitsgruppe Konzessionsvertr?ge? am 15.9.2014 soll die Beschlussfassung ?ber den n?chsten Verfahrensschritt (in beiden Vertr?gen) in den Sitzungen des Finanzausschusses am 23.10.2014 ? ggf. am 6.11.2014 erfolgen. Hierzu wird eine gesonderte Beschlussvorlage in nicht?ffentlicher Sitzung vorgelegt.

Zum weiteren Verfahren wird? von Seiten der Verwaltung noch Folgendes ausgef?hrt:

Der rechtliche Rahmen f?r eine Konzessionsvergabe richtet sich nach ? 46 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Nach dieser Norm haben Kommunen ihre ?ffentlichen Verkehrswege f?r die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, einschlie?lich Fernwirkleitungen zur Netzsteuerung und Zubeh?r, zur unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Stadtgebiet diskriminierungsfrei durch Vertrag zur Verf?gung zu stellen.

Ablauf und Rahmenbedingungen des Verfahrens:

Das Konzessionsvergabeverfahren beginnt mit der Aufforderung zur Einreichung der Eignungsnachweise der Bieter.

Im Rahmen dieses Verfahrensschritts haben die Bieter durch Beibringung von Bankausk?nften, Jahresabschl?ssen, Referenzen und Zertifikaten nachzuweisen, dass sie grunds?tzlich zum technischen und wirtschaftlichen Betrieb eines Netzes in der Lage sind.

Diejenigen Bewerber, die sich nach Auswertung der Nachweise als geeignet erweisen, werden sodann zum eigentlichen Auswahlverfahren zugelassen und zur Abgabe von indikativen (vorl?ufigen/unverbindlichen) Angeboten aufgefordert. Grundlage f?r die Abfrage der indikativen Angebote sind die in der Arbeitsgruppe bereits er?rterten Vergabeunterlagen.

Zum einen sind dies Konzessionsvertragsger?ste f?r Strom und Gas, welche bewusst Auslassungen sowie die Aufforderung zur Beif?gung von Konzepten in Anlagenform? beinhalten, welche die Bewerber sodann mit Vertragsklauseln bef?llen bzw. erstellen m?ssen.

Daneben werden Wertungsmatrizen ?bersandt, anhand derer die durch die Bewerber angebotenen Vertragsklauseln sowie die beigef?gten Konzepte bewertet werden.

Die Wertungsmatrizen sind dabei in einer Weise aufgebaut, dass sie prim?r die Vorgaben aus ? 1 ENWG (Sicherheit, Preisg?nstigkeit, Effizienz, Umweltvertr?glichkeit) widerspiegeln und sekund?r ? im rechtlich zul?ssigen Rahmen - auch kommunale Interessen abbilden.

In welchem Rahmen sich die Gewichtung der einzelnen Kriterien zu bewegen hat, wurde prim?r in den letzten drei Jahren durch die Rechtsprechung und Leitf?den auf Landesebene konkretisiert. Hervorzuheben sind insbesondere BGH, Urteile vom 17.12.2013 Az. KZR 65/12 und KZR 55/12, OLG M?nchen, Urteil vom 26.09.2013, Az. 3589/12, OLG D?sseldorf, Beschluss vom 17.04.2014 Az. VI-2 Kart 2/13 und LG K?ln, Urteile vom 06.06.2014, Az. O 169/13 und 90 O 35/14 sowie die Leitf?den der Energiekartellbeh?rde Baden-W?rttemberg und des Nieders?chsischen St?dte- und Gemeindebundes.

Demnach ist bei der Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen insbesondere zu beachten, dass den kommunalen Interessen gegen?ber den Zielen aus ? 1 EnWG ein deutlich geringeres Gewicht zukommen muss.

Daneben ist die Konzessionsabgabenverordnung (KAV), insbesondere deren ? 3 zu beachten. Nach dieser Norm darf sich die Kommune neben der Konzessionsabgabe keine wirtschaftlichen Nebenleistungen gew?hren lassen.

Zudem muss das Verfahren aus Bietersicht transparent gestaltet und an sachlichen Kriterien ? also solchen mit Bezug zum Netzbetrieb ? ausgerichtet sein.

Anhand dieser Vorgaben k?nnen Bewertungsmatrizen erstellt werden, welche die benannten 5 Oberkriterien (Sicherheit, Preisg?nstigkeit, Effizienz, Umweltvertr?glichkeit und kommunale Interessen) abbilden, die sich wiederum in Unterkriterien aufteilen. Bei einigen Unterkriterien gibt es Aufspaltungen in weitere Unterkriterien. Aus der relativen Gewichtung ist der jeweilige Schwerpunkt der Bewertung erkennbar.

Nach Abgabe und Auswertung der indikativen Angebote finden sodann Bietergespr?che statt, in welchen die Bewerber die Gelegenheit haben, ihre Angebote zu erl?utern sowie Nachfragen zu den Wertungskriterien zu stellen, um vor Abgabe der endg?ltigen Angebote nochmals ?nachsch?rfen? zu k?nnen. Auch diese Gespr?che m?ssen diskriminierungsfrei ablaufen, alle Bieter sind hier gleich zu behandeln.

Die ca. einen Monat nach den Bietergespr?chen einzureichenden endg?ltigen Angebote werden sodann durch externe Berater ausgewertet und es wird ein Vergabevorschlag erstellt, auf dessen Basis der Rat der Stadt Schwelm die Zuschl?ge auf die Strom- und Gaskonzessionen erteilt. Die Zuschlagsentscheidung? soll nach Beschlussfassung zu VwV 099/2014/1 in der ersten Ratssitzung des Jahres 2015 erfolgen.


Beschlussvorschlag:

Die Informationen der Verwaltungsvorlage 205/2014 werden zur Kenntnis genommen.