Betreff
Haushaltssanierungsplan Maßnahme Nr. 11- Energiekosten Straßenbeleuchtung
Vorlage
202/2014
Aktenzeichen
GB II
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2013 ff ist die o. g. Maßnahme in den Haushaltssanierungsplan aufgenommen worden.

 

Bereits zu diesem Zeitpunkt hat die Diskussion ergeben, dass neben dem technischen Investitionsaufwand auch objektive und subjektive Sicherheitsaspekte zu berücksichtigen sind.

 

Nicht nur die Stadt Schwelm hat diese Maßnahme im Haushaltssicherungsplan oder Haushaltssicherungskonzept dargestellt, sondern auch andere Kommunen. Zum Teil zeitlich deutlich vor Schwelm.

Die Berichterstattung in den Medien und die Gespräche mit Vertretern der Kommunen haben die Verwaltung zunächst veranlasst in 2013 die erforderliche Investition in Schalttechnik und Markierung in Höhe von ca. 40.000 € zunächst zurück zu stellen.

Über diesen Sachstand hat die Verwaltung bereits mit Vorlage 069/2014 in der Ratssitzung am 10.04.2014 berichtet.

 

Nach Abwägung der Erfahrungen anderer Kommunen und beispielsweise auch der  Kritik der Industrie- und Handelskammer Mittleres Ruhrgebiet schlägt die Verwaltung den o. g. Beschluss vor.

Die Vorgehensweise der Verwaltung nimmt insofern auch die Erfahrungen anderer Gemeinden auf, die die Umsetzung der Nachtabschaltung inzwischen wieder rückgängig gemacht haben.

 


Beschlussvorschlag:

Die im Haushaltssanierungsplan ausgewiesene Maßnahme Nr. 11 „ Senkung der Sachaufwendungen 12.01.01.528111 – Energiekosten Straßenbeleuchtung“ mit einem jährlichen Volumen von 48.000 € wird nicht weiter verfolgt. Die Verwaltung wird aufgefordert, gemäß den Vorgaben des Stärkungspaktgesetzes die Summe durch geeignete Maßnahmen zu kompensieren.