Antrag der CDU-Fraktion vom 02.09.2014
Sachverhalt:
Mit Datum vom 02.09.2014 hat die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Schwelm den dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügten Antrag vorgelegt. Dem Punkt 1 des Antrages entsprechend, wurde die Tagesordnung des Liegenschaftsausschusses am 11.09.2014 um den Punkt „Grundstücksangelegenheiten“ ergänzt. Im nichtöffentlichen Teil seiner Sitzung hat der Liegenschaftsausschuss dann den Beschluss gefasst, den Tagesordnungspunkt 2, der das Parkplatzgrundstück am Brunnen betrifft, in die nächst erreichbare Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Stadtentwicklung zu vertagen.
Der Punkt 2 des Antrages der CDU-Fraktion wird hiermit zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Erläuterungen zum Antragsgrundstück
Das an der Ecke Berliner Straße/Hauptstraße gelegene Parkplatzgrundstück wird bei der Kreisverwaltung im dortigen Altlastenkataster als Altlast Nr. : 4709/0029 geführt. Es handelt sich dabei um eine definierte Altlast und nicht um eine Altlastenverdachtsfläche, da durch den Neubau der B 7n und durch Untersuchungen, die im Rahmen der Nutzung der Fläche als sog. „Kirmesplatz“ vorgenommen wurden, einigermaßen verlässliche Erkenntnisse über den Untergrund vorhanden sind.
Ursächlich für die im Untergrund vorhandenen Verunreinigungen sind im Bereich des Grundstückes ehemals vorhandene Sedimentbecken des angrenzenden Erztagebaues. In diese Becken wurden die Prozesswässer der Erzaufbereitung vor ihrer Ableitung in die Schwelme geleitet, mit dem Ziel, dass sich dort die in den Wässern vorhandenen Schwebstoffe absetzten. Fatalerweise waren an diese Schwebstoffe die mit den abgebauten Erzen vergesellschafteten Schwermetalle gekoppelt und diese sind nunmehr in den entstandenen Schlämmen vorhanden.
Das Erdbaulaboratorium Ahlenberg hat im Jahre 1990 die in Rede stehende Fläche auf ihre Schadstoffbelastung untersucht und Handlungsempfehlungen im Hinblick auf die geplante Nutzung als Kirmesplatz erarbeitet.
Die Anlage 3 verdeutlicht die Lage der ehemaligen Sedimentbecken und ihre Entwicklung in der Historie. Das Erdbaulaboratorium hat eine Anzahl von Rammkernbohrungen, teilweise mit Gasmesspegeln, niedergebracht, daraus Misch-proben gebildet und Analysen durchgeführt (Anlage 4). Diese Analysen wiesen erwartungsgemäß erhebliche Belastungen mit Schwermetallen auf. Außerdem wurden teilweise erhebliche PAK (Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe) und BTEX (leichtflüchtige aromatische Kohlenwasserstoffe) ermittelt. Diese vorgefundenen Erhöhungen resultierten wahrscheinlich aus der zeitweisen Nutzung eines Teilbereiches der in Rede stehenden Fläche für ein Straßenbahndepot.
Im Hinblick auf die damals geplante Nutzung der Fläche als Kirmesplatz hat das Erdbaulaboratorium die Abdeckung mit ca. 30 cm Mineralgemisch empfohlen, Grünflächen sollten mit einer 50 cm mächtigen Schicht aus unbelastetem Vegetationsboden angedeckt werden. Beide Maßnahmen zielten auf eine Vermeidung des Direktkontaktes des Menschen mit dem belasteten Boden.
Nach dem Abbruch der 13-Bogen-Brücke wurde das aus den Abbruchmassen erzeugte Recyclingmaterial auf der Fläche des geplanten Kirmesplatzes eingebaut. Damit war den Handlungsempfehlungen des Erdbaulaboratoriums genüge getan.
Erfordernisse für die Entwicklung eines Gewerbegebietes auf dem Antrags-grundstück
Für die Ausweisung eines
Gewerbegebietes auf dem Parkplatz am Brunnen ist die Erarbeitung eines
qualifizierten Bebauungsplanes erforderlich. Für die geplante Nutzung als gewerbliche
Baufläche ist die Erarbeitung einer neuen Gefährdungsabschätzung notwendig. Die
oben erwähnte Gefährdungsabschätzung aus dem Jahre 1990 reicht nicht aus, da
diese von einer anderen geplanten Nutzung (Kirmesplatz) ausging. Außerdem sind
zum Jahrtausendwechsel das Bundesbodenschutzgesetz (BbodSchG) und die
Bundes-Bodenschutz und Altlastenverordnung (BbodSchV) Verabschiedet worden, die
die Altlastenproblematik umfassend und verbindlich regelt.
Die angedachte
gewerbliche Nutzung stellt im Gegensatz zur bisherigen Nutzung als Kirmesplatz
bzw. Parkplatz höhere Anforderungen an das Abklären der Altlastenproblematik.
Aus diesem Grunde muss die Gefährdungsabschätzung im Hinblick auf die neue
geplante Nutzung überarbeitet und angepasst werden.
Der finanzielle Aufwand
für die Überarbeitung der Gefährdungsabschätzung einschließlich erneuter
Analytik der Beprobungen wird auf etwa 15.000 € geschätzt. In dieser
Gefährdungsabschätzung sind jedoch bereits Aussagen zur Hydrogeologie und zur
Niederschlagswasserbeseitigung enthalten, so dass dies nicht gesondert in
Auftrag gegeben werden muss. StEB muss an dieser Stelle bereits darauf
hinweisen, dass die Beseitigung der Niederschlagswässer mit hoher
Wahrscheinlichkeit nicht durch Versickerung erfolgen kann. Das Niederschlagswasser
muss statt dessen in den öffentlichen Kanal eingeleitet werden.
Die für einen
qualifizierten Bebauungsplan ebenfalls erforderlichen Teilleistungen
Verkehrsuntersuchung und Geräuschimmissionsprognose werden jeweils etwa 4.000 €
erfordern.
StEB empfiehlt, zunächst
die vorhandene Gefährdungsabschätzung der Erdbau-laboratoriums Ahlenberg im
Hinblick auf die geplante gewerbliche Nutzung aktualisieren zu lassen und mit
der Unteren Bodenschutzbehörde des Kreises die grundsätzliche Realisierbarkeit
des geplanten Gewerbegebietes abzuklären.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt die erforderlichen Schritte zur Entwicklung eines Gewerbegebietes auf dem Parkplatz am Brunnen einzuleiten. Zunächst soll die vorhandene Gefährdungsabschätzung aktualisiert werden.