Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Schwelm hat mit Beschluss vom 28.08.2014 den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 einschließlich des Haushaltsplanes 2015 mit Anlagen zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse verwiesen. Nach der Beratungszuständigkeit sind im Sozialausschuss folgende Punkte zu beraten:
05.01.01 Hilfen bei Einkommensdefiziten und
Unterstützungsleistungen nach
dem
SGB XII
05.01.02 Hilfen bei Krankheiten, Behinderung, Pflegebedürftigkeiten
05.01.03 Hilfen für Obdachlose nach dem SGB XII
05.02.01 Hilfen bei Einkommensdefiziten und Unterstützungsleistungen nach dem SGB II
05.02.02 Vermittlung in Erwerbstätigkeit
05.02.03 Angebot von Arbeit und Qualifizierung
05.03.01 Hilfen für Asylbewerber
05.04.01 Unterstützung von Migranten
05.04.02 Unterstützung von Senioren
05.04.03 Förderung von anderen Trägern der Wohlfahrtspflege
05.04.04 Bereitstellung von Obdachlosenunterkünften
05.04.05 Bereitstellung von Übergangswohnheimen
05.05.01 Pflegeberatung
05.05.02 Behindertenberatung
05.05.03 Sozialversicherungsangelegenheiten
05.05.04 Wohnungswesen
05.05.05 Bildung und Teilhabe
Der elektronischen Ausfertigung dieser Vorlage ist das detaillierte Zahlenwerk des Etatentwurfes 2015 - Produktbereich 05 – mit Stand vom 24.07.2014 als Anlage beigefügt. Aufgrund des Umfangs der vorgeschriebenen Unterlagen wird darauf verzichtet, die Dokumente den Papierausfertigungen dieser Vorlage beizufügen. Insoweit sei auf die Sitzungsvorlagen zur o.g. Ratssitzung bzw. auf die den Fraktionen vorliegenden Papierexemplaren verwiesen.
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Schwelm den Beschluss der entsprechenden Haushaltsansätze 2015 gemäß Vorberatung in der heutigen Sitzung.