Betreff
Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl der Vertretung der Stadt Schwelm vom 25.05.2014/15.06.2014
Vorlage
184/2014
Aktenzeichen
5.1.1 Gö
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Nach § 40 Kommunalwahlgesetz hat der Rat nach Vorprüfung durch einen hierfür gewählten Ausschuss unverzüglich über die Einsprüche gegen die Wahl sowie über die Gültigkeit der Wahl von Amts wegen zu beschließen. Der vom Rat gewählte Wahlprüfungsausschuss ist am 01.09.2014 zusammengetreten und hat die Gültigkeit der Wahl der Vertretung der Stadt Schwelm vom 25.05.2014/15.06.2014 vorgeprüft.

 

Der Ausschuss stellte fest, dass

 

a)    alle gewählten Vertreter wählbar waren,

b)    bei der Vorbereitung der Wahl und der Wahlhandlung keine Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind, die auf das Wahlergebnis im Wahlbezirk oder auf die Zuteilung der Sitze aus der Reserveliste entscheidenden Einfluss gehabt haben,

c)    das Wahlergebnis richtig festgestellt wurde und

d)    Einsprüche gegen die Wahl der Vertretung der Stadt Schwelm nicht erhoben wurden.

 

Der Wahlprüfungsausschuss schlägt dem Rat vor, die Wahl der Vertretung der Stadt Schwelm vom 25.05.2014/15.06.2014 für gültig zu erklären.


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat erklärt die Wahl der Vertretung der Stadt Schwelm vom 25.05.214/15.06.2014 nach Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss für gültig.