Betreff
Fragen und Anmerkungen der Fraktion "Die Bürger" vom 25.08.2014 zum Haushaltsplanentwurf 2015
Vorlage
174/2014
Aktenzeichen
3 Bc
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

 

Die Fraktion „Die Bürger“ hat mit Schreiben vom 25.08.2014 um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

 

Fragen und Anmerkungen zum Entwurf 2015:

 

1. Wenn mit erheblichen Verschlechterungen gerechnet wird, muss man sich die Frage stellen, warum dennoch die Aufwendungen um 2,5 Mio. € ansteigen. Liegt die Ursache in nicht beeinflussbaren Größen? Und wenn ja, in welchen und in welchem jeweiligen Volumen? 

 

In der nachfolgenden Tabelle ist dargestellt, wie sich der Anstieg der ordentlichen Aufwendungen gegenüber dem Jahr 2014 bei den einzelnen Aufwandsarten zusammensetzt, ferner sind die wesentlichen Gründe für den Anstieg  dargestellt:

Ordentliche Aufwendungen:

Ansatz 2014

Ansatz 2015

Differenz zum Vorjahr

Erläuterung der wesentlichen Abweichungen

Personalaufwendungen:

14.628.165

14.877.668

249.503

Tarif- und Besoldungserhöhungen
(vgl. Antwort zu Frage 7)

Versorgungsaufwendungen:

1.821.703

1.941.500

119.797

Anstieg der Beiträge zur Versorgungskasse, sowie Anstieg der Beihilfen für Versorgungsempfänger

Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen

11.794.725

12.194.125

399.400

 Mehrbedarf für Abrisskosten Gebäude Haßlinghauser Straße (200.000 €), behindertengerechte Rampe im Brunnenpark (15.000 €), Erneuerung der Wege in der Grünanlage Martfeld (100.000 €), Öffentlich - rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Gevelsberg zur Beschulung der verbleibenden Förderschüler ( rd. 71.000 ].

Bilanzielle Abschreibungen

3.860.550

4.227.400

366.850

Mehrbedarf im Bereich der bebauten Grundstücke (rd. 100.000 €), sowie der Straßen (rd. 300.000 €), Neubewertung Infrastrukturvermögen ist beabsichtigt.

Transferaufwendungen

32.560.530

33.932.980

1.372.450

 OGS Ländchenweg: Zuschuss an die AWO (rd. 200.000 €), Wegfall Zuschuss Möllenkotten ( -117.000 €) Mehrbedarf durch Anstieg der Fallzahlen im Bereich "Ambulante Eingliederungshilfe"f. Kinder und Jugendliche (rd. 341.000 €), Mehrbedarf im Bereich "Hilfe zur Erziehung" (rd. 453.000 €), höhere Aufwendungen "Kreisumlage" rd. 718.000 €, geringere Zuschüsse im Rahmen U-3 Ausbau ( - 157.000 €).

Sonstige ordentliche Aufwendungen

1.954.170

2.030.450

76.280

Mehrbedarf f. Anmietung Dreifeldhalle, Ausschreibung von Versicherungsleistungen (Produkt 01.01.13).

 

 

 

 

 

Summe

66.619.843

69.204.123

2.584.280

 

 

2. Worin liegt der Grund, dass u. a. die 7,1 Mio. € Fehlbetrag im Produkt 01.01.13 (Zentrales Gebäudemanagement) nicht mehr den aufwandverursachenden Produkten, u. a. Schulen, zugeordnet werden?

 

Wie im Vorbericht zum Etatentwurf 2015 auf Seite 1010 ausgeführt wurde, muss die interne Leistungsverrechnung angepasst werden. Der Etatentwurf enthält daher für 2015 ff. zunächst noch keine Werte.

Die Überarbeitung wird für den endgültigen Haushaltsplan 2015 erfolgen. Sie wird zwischenzeitlich auf der Basis der 1. Änderungsliste  in das Beratungsverfahren eingesteuert.

 

3. Der Presse und auch dem Vorbericht zum Haushaltsentwurf ist zu entnehmen, dass die Gründe für eine Anhebung der Grundsteuer B auf 960 % in tariflichen Steigerungen (600 T€), steuerrechtlichen Veränderungen bei der AVU-Dividende (100 T€) und geringeren Gewerbesteuerträgen (1 Mio. €) liegen. Wurden in 2014 mit der Grundsteuer B 4,2 Mio. € Erträge erzielt, so wären es in 2015 8,7 Mio. €. Hier ergibt sich ein nicht erklärtes Delta von 2,8 Mio. € zwischen den v. g. Gründen und der Steigerung im Grundsteuerertrag. Worin nun liegt das Erfordernis einer Ergebnisverbesserung über Ertragssteigerungen und nicht über Einsparungen?           

 

In einem gemeinsamen Prozess zwischen Verwaltung und Politik wurden in den vergangenen Jahren permanent Konsolidierungsmöglichkeiten untersucht. So sind z.B. erarbeitete Vorschläge der „HSK – Kommission“ in 2009 in die Etatberatungen eingeflossen. Gleiches gilt für das Ergebnis umfangreicher Prüfaufträge der Fraktionen in den Folgejahren.

Diskutiert wurden insbesondere  Aufwandssenkungen bzw. Standardreduzierungen.

Die Verwaltung hat mit dem vorgelegten Zahlenwerk die aus Ihrer Sicht im Rahmen der geltenden Beschlusslage möglichen Aufwandssenkungen vorgelegt. Weitergehende Reduzierungen, z.B. die Aufgabe freiwilliger Leistungen setzen entsprechende politische Beschlüsse voraus, die derzeit nicht vorliegen.

 

4. Der Einbruch bei der Gewerbesteuer in Höhe von 1 Mio. € wird als Grund für die Anhebung der Grundsteuer B angeführt. Im Haushalt 2014 wurden 17,8 Mio. € Gewerbesteuererträge ausgewiesen, im Entwurf 2015 18,1 Mio. €. Daneben erhöhen sich die Erträge aus Schlüsselzuweisungen des Landes von 2,1 Mio. € in 2014 auf 5,1 Mio. € in 2015. Bitte erklären Sie diese Zusammenhänge! Siehe hierzu auch Anmerkung Nr. 36.                                                                                      

 

Im Rahmen der Sitzungsvorlage 114/2014 hat die Verwaltung folgendes dargestellt:

·         Verschlechterung bei der Gewerbesteuer gegenüber der bisherigen Planung in Höhe von rd. 1 Mio. €

·         Anstieg bei den Personal – und Versorgungsaufwendungen, insbesondere durch die Tariferhöhung, um rd. 670.000 € gegenüber der bisherigen Planung

·         Geänderte steuerliche Rahmenbedingungen bei der Ausschüttung von Dividenden, Verschlechterung rd. 100.000 €.

Verglichen wurde hierbei die Finanzplanung für das Jahr 2015 aus dem Etat 2014 mit dem aktuellen Ansatz im Etatentwurf 2015. Hierzu ergibt sich bei den genannten Positionen folgendes Bild:

 

 

Planung 2014

Planung 2015

 

 

HHJ 2015

HHJ 2015

Differenz

Gewerbesteuer

19.035.000

18.100.000

-935.000

Personalaufwendungen

14.327.976

14.877.668

549.692

Versorgungsaufwendungen

1.821.703

1.941.500

119.797

Dividende AVU

1.138.500

944.000

-194.500

 

5. Die Steuererträge einer Kommune und die Schlüsselzuweisungen des Landes verhalten sich zueinander wie „kommunizierende Röhren“. Sinken die Steuerträge einer Kommune, so steigen in aller Regel die Zuweisungen an, zumindest annähernd. Nach unserer Auffassung kann der Gewerbesteuerrückgang nicht als Grund dafür herhalten, die Grundsteuer B derart exorbitant ansteigen zu lassen. Die Schlüsselzuweisungen steigen, auch wenn bei dieser Betrachtung ein zeitlicher Versatz berücksichtigt werden muss. Mittelfristig gleicht sich dieser Versatz wieder aus. Wir bitten um Klärung und Nennung sachlicher Gründe für die Anhebung der Grundsteuer!       

 

Ein Rückgang bei der Gewerbesteuer des laufenden Jahres wirkt sich auf die Schlüsselzuweisungen mit einem zeitlichen Versatz von bis zu zwei Jahren aus.

Für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen 2015 wird das  Steueraufkommen vom 01.07.2013 – 30.06.2014 zu Grunde gelegt.

Alle Rückgänge im 2. Halbjahr 2014 fließen somit erst in die Steuerkraftberechnung für 2016 ein. Für die Steuerkraftberechnung wird das tatsächliche Aufkommen mit einem fiktiven Hebesatz „umgerechnet“, zudem werden auch die in der Referenzperiode erhaltenen allgemeinen Zuweisungen einbezogen.

Weiterhin fließen neben der Steuerkraft z.B. auch Faktoren wie die Einwohnerzahl, die Fläche, die Anzahl der Schüler und die Anzahl der SGB – Bedarfsgemeinschaften ein.

Die Einflussfaktoren sind vielschichtig. Ein Rückgang bei der Gewerbesteuer bedeutet somit nicht, dass im Gegenzug die Schlüsselzuweisungen um diesen Betrag steigen.

 

6. Sollten die Jahresabschlüsse 2011 und 2012 festgestellt werden, so wäre der Bestand des Eigenkapitals zum 31.12.2012 erfreulicherweise um rd. 2,2 Mio. € höher als im Plan 2014 erwartet (21,7 Mio. € statt 19,5 Mio. €). Im Rahmen der Aufstellung des Haushaltes 2014 geplante Fehlbeträge in Höhe von 4,9 Mio. € in 2013, 7,4 Mio. € in 2014 und ursprünglich 6,5 Mio. € in 2015 hätten das EK auf nahe Null reduziert, gleichwohl aber der Haushaltssanierungsplan (HSP) von Arnsberg genehmigt wurde. Die Frage ist an dieser Stelle, worin der Grund liegt, mit einer Erhöhung der Grundsteuer B bereits im kommenden Jahr für einen höheren Bestand des Eigenkapitals zu sorgen. Nochmals: Der HSP ist genehmigt.                  

 

Im Rahmen der Genehmigungsverfügung zum Haushalt 2014 hat die Bezirksregierung ausgeführt, dass sie eine Verringerung des Defizits des Jahres 2015 mit der nächsten Fortschreibung für zwingend notwendig erachtet (Seite 8), ferner hat sie darauf hingewiesen, dass die Genehmigungsfähigkeit der Fortschreibung 2015 des Haushaltssanierungsplans u.a. auch von der Gleichmäßigkeit der Konsolidierungsschritte abhängig ist.

Daher hält es die Verwaltung für erforderlich, bereits im kommenden Jahre den Hebesatz der Grundsteuer B anzuheben.

 

7. Dem Gesamtergebnisplan ist zu entnehmen, dass die Personalaufwendungen um rd. 250 T € und die Versorgungsaufwendungen um rd. 100 T € steigen. Im Vorbericht ist allerdings von 600 T € die Rede. Wo finden sich die restlichen 250 T €? Oder führen Personalreduzierungen gegenläufig auch zu einer Verringerung des Gesamtpersonalaufwandes? Bei einem Vergleich der Stellenplanübersichten von 2014 und 2015 lässt sich allerdings nur eine Reduzierung um 0,8 Vollzeitäquivalente erkennen.

 

 

Die Personalaufwendungen werden jährlich für das Haushaltsjahr und für die Folgejahre neu ermittelt. Sie steigen –wie im Gesamtergebnisplan (siehe unten) ausgewiesen- nach der Hochrechnung Juli 2014 im Vergleich zu den Personalkosten 2014 um rd. 250.000 €; die Versorgungsleistungen um rd. 100.000 €. Im Vorbericht wurde der Vergleich Hochrechnung 2013 für das Jahr 2015 mit der Berechnung 2014 für 2015 verglichen. Bei der Planung aus 2013 wurde für 2015 lediglich 1% Orientierungsdaten als Steigerung eingerechnet. Die jetzige Planung für 2015 enthält die bekannten Tarif- und Besoldungserhöhungen (TB: ab 3/14= 3%, ab 3/15= 2,4%, Bea: ab1/14= rd. 3%).           

Grundsätzlich führen Personalreduzierungen gegenläufig auch zu einer Verringerung des Gesamtpersonalaufwandes, es sei denn, die eingesparten Personalkosten der wegfallenden Stellen sind geringer als die der Tarifsteigerungen (Bsp. Reinigung). Das Verhältnis Stellenplan zu Personalaufwendungen wird an anderer Stelle ausführlich erläutert.

 

Im Ergebnisplan sind ausgewiesen:

 

Ergebnisplan

2014

2015

Differenz

Personalaufwendungen

14.628.165 €

14.877.668 €

249.503 €

Versorgungsaufwendungen

1.821.703 €

1.941.500 €

119.797 €

Summe

 

 

369.300 €

 

Im Stellenplan sind ausgewiesen:

 

Stellenübersicht

2014

2015

Differenz

Beamte

86,13

82,60

 

TB

143,31

144,88

 

SuE

28,97

30,13

 

Summe

258,41

257,61

-0,8

 

(Zusätzlicher Stellenabbau  durch Trägerwechsel OGS-Ländchenweg in 08/2014 von 3,06 Stellen).

 

8. Wie erklärt sich konkret der Anstieg der bilanziellen Abschreibungen um annähernd 400 T € in 2015 im Vergleich zum Vorjahr?

 

Siehe Erläuterung zu den Abschreibungen bei Frage 1

 

9. Die Stadt Schwelm zahlt jährlich 325.000 € an Versicherungsbeiträgen, Produkt 01.01.11. Die Wirtschaftlichkeit ist nachzuweisen, eine Ausschreibung mit dem Ziel, die Beiträge bei gleichbleibendem Leistungsumfang zu senken, ist einzuleiten.

 

 

Die Versicherungsleistungen setzen sich wie folgt zusammen:

 

Vermögenseigenschadenversicherung

14.713,28 €

(GVV)

Zwischensumme

Haftpflichtversicherung

72.205,51 €

(GVV)

 

Unfallversicherung FFW

519,58 €

(GVV)

 

Unfallversicherung Mandatsträger

531,04 €

(GVV)

 

Unfallversicherung Ferienfreizeit

45,35 €

(GVV)

 

Unfallversicherung Schüler

793,43 €

(GVV)

 

Unfallversicherung Musikschule

206,28 €

(GVV)

 

Ausstellungsversicherung (in 2013 gezahlt)

471,27 €

(GVV)

 

89.369,16 €

Rechtsschutzversicherung

2.849,53 €

(ÖRAG)

2.849,53 €

Unfallkasse NRW Schüler

148.590,62 €

(UK NW)

 

Unfallkasse NRW Eigene Versicherte

34.907,85 €

(UK NW)

 

Unfallkasse NRW fremde Versicherte

38.634,85 €

(UK NW)

 

Unfallkasse NRW Kinder in Tageseinrichtungen

2.721,95 €

(UK NW)

 

Unfallkasse NRW Kommunale Mandatsträger

836,00 €

(UK NW)

 

225.691,27 €

Schadenersatzleistungen

1.650,00 €

 

 

 

Gesamt

319.676,54 €

 

 

Erstattung Versicherungsbeiträge

-116,58 €

(GVV)

 

 

Gesamt

319.559,96 €

 

 

 

Die Unfallkasse NRW ist der einzige gesetzliche Anbieter in NRW, hier gibt es keine Alternative.

Der Gemeindeversicherungsverband (GVV) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, deren Organe mit Vertretern der Arbeitgeber (Kommunen) besetzt sind. Die Stadt Schwelm gehört zu den Mitgliedsunternehmen. Die abgeschlossenen Versicherungen laufen hier seit Jahren, beginnend mit der Haftpflichtversicherung in 1946. Durch die besondere Stellung des Verbandes ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kein Vergabeverfahren erforderlich. Der GVV ist der einzige Anbieter, der die Leistungen in diesem Umfang anbietet und komplett die Sachbearbeitung der Schadenfälle übernimmt.

Die ÖRAG ist Partner des GVV und gibt die Vertragskonditionen, wie z.B. Laufzeitrabatte für kreisangehörige Gemeinden weiter. Da das Auftragsvolumen unter 3.000 € verhältnismäßig gering ist, wurde diese Leistung bisher nicht ausgeschrieben.

 

10. Für die Schnee- und Eisbeseitigung auf Gehwegen entlang städtischer Gebäude zahlt die Stadt Schwelm 80.000 €, und zwar jeweils 40.000 € aus den Produkten 01.01.12 und 01.01.13. Sollte es sich nicht um einen Planungsfehler handeln (u. U. doppelte Veranschlagung) wäre aus unserer Sicht die Angemessenheit zu prüfen.

 

Das Produkt 01.01.12 betrifft die Grundstücke ohne Gebäude, Produkt 01.01.13 bebaute Grundstücke. Die Stadt ist als Eigentümer dieser Grundstücke verpflichtet, Schnee und Eis auf den Gehwegen entlang dieser Grundstücke zu beseitigen. Da es sich um unterschiedliche Grundstücke handelt, liegt keine doppelte Veranschlagung vor.

 

Ergänzende Stellungnahme der TBS:

Der Ansatz resultierte ursprünglich aus dem Winter 2010 und wurde ab 2014 um 10 T€ auf nun 40 T€ reduziert. Aufgrund der relativ milden Winter der letzten Jahre, wurde der Ansatz nicht ganz ausgeschöpft. Zu beachten ist die Wechselwirkung zwischen Winterhärte und Pflegeaufwand Grün. In milden Wintern wurde der nicht ausgeschöpfte Winterdienstansatz zur Deckung der Grünpflegekosten herangezogen. Die tatsächlich abzurechnenden Werte ergeben sich erst im Rahmen der Gebührenabrechnung Straßenreinigung. Der ermittelte Gesamtbetrag wird im Verhältnis 1:1:3 auf die Produkte 01.01.12, 01.01.13 und 12.01.01 aufgeteilt.

 

11. Bei gleichbleibendem Personalbestand steigen die Personalkosten im Produkt 01.01.14 um 5,6 %. Woran liegt das?                     

 

Vorbemerkungen zu den Fragen 11, 12, 13, 14, 15, 16, 20, 21, 22, 23, 25, 27, 28, 29, 31, 32, 33

 

Die in den o.a. Fragen genannten „Verwerfungen“ zwischen Personalkostenveränderung und Stellenanteile lassen sich grundsätzlich damit erklären, dass die Stellenplanung und die Personalkostenhochrechnung nicht direkt zusammen hängen.

Die Personalkosten werden nicht auf der Grundlage des Stellenplans hochgerechnet, sondern aus dem Modul „Abrechnung-Payroll“ personenbezogen. In der Praxis werden die Fachbereiche jeweils Ende des Jahres aufgefordert, zum Stichtag 1.1. Veränderungen in den Produktzuordnungen ihrer Mitarbeiter/innen mitzuteilen. Diese Produktanteile werden sowohl in das Abrechnungsmodul als auch in das Stellenplanmodul übernommen. Während im Modul Stellenplan hinsichtlich dieser Aufteilungen in der Regel keine Änderungen mehr vorgenommen werden, fließen sämtliche Änderungen im Laufe des Jahres in das Abrechnungsprogramm ein. Wird z.B. ein Mitarbeiter umgesetzt, wird die Produktzuordnung dieses Mitarbeiters in der Payroll ebenfalls angepasst, damit eine genaue Zuordnung der (Ist-) Personalkosten erfolgen kann. Auch die Zahlung von Überstunden erhöht die Personalkosten des Produktes. Auf der Grundlage der Ist-Personalkosten der vergangenen 12 Monate wird die Kostenplanung für das jeweilige Haushaltsjahr vorgenommen. Diese Soll- Personalkosten beinhalten neben den (feststehenden) Tarif- und Besoldungserhöhungen auch personenbedingte Änderungen (Steigen in Dienstaltersstufen, Beförderungen,  Änderungen der persönlichen Verhältnisse, Arbeitszeitänderungen, regelmäßige Überstunden etc.).       

Als Tarif-/Besoldungserhöhungen wurde in die Planung 2015 eingerechnet:      
plus 3,0 % ab 01.03.14,

plus 2,4 % ab 01.03.15,

plus 0,25 % ab 01.01.15 ZKW-Beitragserhöhung

plus 3% Besoldungserhöhung    

Aus den o.a. Gründen können bei gleichem Stellenanteil im Produkt die Personalkosten gestiegen sein bzw. durch Produktänderungen bei einer Person Verschiebungen hinsichtlich der PK zwischen den verschiedenen Produkten erfolgen.       

 

Außerdem wurde bei folgenden Buchungsstellen von den ermittelten Personalkosten die u.a. Konsolidierungsbeiträge abgezogen:     


Konsolidierungsabzüge Personal

Produkt 01.01.13.501200

2015

-65.000

2016

Maßnahme 17:
Reduzierung der Personalaufwendungen gem.
HSP 2014 - Aufgabe Schul- u. Verwaltungsgebäude

 
-65.000

2017

-65.000

2018

-101.000

2019

-101.000

2020

-101.000

2021

-101.000

 

Produkt 01.01.15.512100

2015

-300.000

2016

Maßnahme 18:
Reduzierung Versorgungsaufwendungen gem.
HSP 2014 - Umsetzung Organisationsuntersuchung

 
-400.000

2017

-400.000

2018

-400.000

2019

-400.000

2020

-400.000

2021

-400.000





Im Einzelnen werden die o.a. Fragen wie folgt beantwortet:  

 

Produkt 01.01.14 Hauptarchiv

 

 

 

 

Stellenübersicht

2014

2015

Differenz

 

Beamte

 

0,02

0,02

 

 

TB

 

1,41

1,41

 

 

Summe

 

1,43

1,43

0

keine Veränderung

 

 

 

 

 

 

Ergebnisplan

2014

2015

Differenz

 

Personalaufwendungen

66.423 €

70.153 €

3.730 €

 

Mehrbedarf durch Tariferhöhung 3,0%

1.993 €

 

 

 

Mehrbedarf durch Tariferhöhung 2,4%

1.642 €

 

 

 

Tatsächlicher Mehrbedarf

95 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erhöhung ergibt sich aus der eingerechneten Tariferhöhung.

 

 

 

 

12. Die Personalaufwendungen im Produkt 02.01.02 steigen trotz kleinerem Vollzeitäquivalent (VÄ) (2,11 in 2014 zu 2,07 in 2015) um 12,9 % auf knapp 108 T €. Was sind die Ursachen?

Redaktionelle Anmerkung: Nachstehend werden weitere Beispiele für auf den ersten Blick nicht erklärbare Besonderheiten in der Darstellung der Personalaufwendungen in den Teilplänen genannt. Diese wegen der Vielzahl allerdings nur noch in Kurzform. Inhaltlich sind es immer die gleichen offensichtlichen Verwerfungen zwischen Personalkostenveränderung und Anzahl der Vollzeitäquivalente.                      

 

Produkt 02.01.02 Gewerbewesen

 

 

 

Stellenübersicht

2014

2015

Differenz

 

Beamte

 

1,11

1,07

 

 

TB

 

1,00

1,00

 

 

Summe

 

2,11

2,07

-0,04

Stellenabbau

 

 

 

 

 

 

Ergebnisplan

2014

2015

Differenz

 

Personalaufwendungen

95.360 €

107.637 €

12.277 €

 

Mehrbedarf durch Tariferhöhung 3,0%

2.861 €

 

 

 

Mehrbedarf durch Tariferhöhung 2,4%

2.357 €

 

 

 

Tatsächlicher Mehrbedarf

7.059 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erhöhung ergibt sich u.a. aus der eingerechneten Tariferhöhung.

 

Änderung der Produktzuordnung eines Mitarbeiters (Payroll), dadurch Einsparung bei 02.01.01.

 

 

 

 

 

 

Produkt 02.01.01 Allgemeine Sicherheit und Ordnung

 

 

Ergebnisplan

2014

2015

Differenz

 

Personalaufwendungen

243.647 €

215.990 €

-27.657 €

 

Mehrbedarf durch Tariferhöhung 3,0%

7.309 €

 

 

 

Mehrbedarf durch Tariferhöhung 2,4%

6.023 €

 

 

 

Einsparung

 

-40.989 €

 

 

 

 

           

13. Personalkosten 02.01.03 + 6,3 %, keine Veränderung VÄ.

 

Produkt 02.01.03 Verkehrsangelegenheiten

 

 

 

Stellenübersicht

2014

2015

Differenz

 

Beamte

 

0,90

0,90

 

 

TB

 

0,08

0,08

 

 

Summe

 

0,98

0,98

0

keine Veränderung

 

 

 

 

 

 

Ergebnisplan

2014

2015

Differenz

 

Personalaufwendungen

64.092 €

68.136 €

4.044 €

 

Mehrbedarf durch Tariferhöhung 3,0%

1.923 €

 

 

 

Mehrbedarf durch Tariferhöhung 2,4%

1.584 €

 

 

 

Tatsächlicher Mehrbedarf

537 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erhöhung ergibt sich u.a. aus der eingerechneten Tariferhöhung.

 

 

 

14. Personalkosten 02.01.04 + 16,5 %, keine Veränderung VÄ.

 

Produkt 02.01.04 Parkraumüberwachung

 

 

 

Stellenübersicht

2014

2015

Differenz

 

Beamte

 

4,20

4,20

 

 

TB

 

0,10

0,10

 

 

Summe

 

4,30

4,30

0

keine Veränderung

 

 

 

 

 

 

Ergebnisplan

2014

2015

Differenz

 

Personalaufwendungen

173.026 €

201.605 €

28.579 €

 

Mehrbedarf durch Tariferhöhung 3,0%

5.191 €

 

 

 

Mehrbedarf durch Tariferhöhung 2,4%

4.277 €

 

 

 

Tatsächlicher Mehrbedarf

19.111 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erhöhung ergibt sich u.a. aus der eingerechneten Tariferhöhung.

 

 

Änderung der Produktzuordnung eines Mitarbeiters, dadurch Einsparung bei 02.01.01
(vgl. Frage 12).

 

15. Die sonstigen ordentlichen Erträge im Produkt 02.01.08 gehen um 43.000 € von 69.820 auf 26.820 € zurück. Was ist der Grund? Die Erläuterung dazu fehlt im Plan.

 

 

Produkt 02.01.08 Brandschutz

 

 

 

 

Ergebnisplan

2014

2015

Differenz

 

Erträge ATZ Beschäftigte (458240)

69.820 €

26.820 €

-43.000 €

 

 

 

 

 

 

 

Erläuterung: Ende einer/eines in Altersteilzeit-Beschäftigten, daher Wegfall der Rückstellungen.

 

16. Produkt 02.01.09: Rückgang Personal von 8,38 auf 7,45. Anstieg Personalkosten um 13,3 % von 470T € auf 533T€.      

 

Produkt 02.01.09 Allg. Rettungsdienst

 

 

 

Stellenübersicht

2014

2015

Differenz

 

Beamte

 

3,37

4,14

 

 

TB

 

4,08

4,08

 

 

Summe

 

7,45

8,22

0,77

Stellenzuwachs

 

 

 

 

 

 

Ergebnisplan

2014

2015

Differenz

 

Personalaufwendungen

470.206 €

532.789 €

62.583 €

 

Mehrbedarf durch Tariferhöhung 3,0%

14.106 €

 

 

 

Mehrbedarf durch Tariferhöhung 2,4%

11.623 €

 

 

 

Tatsächlicher Mehrbedarf

36.853 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erhöhung ergibt sich u.a. aus der eingerechneten Tariferhöhung, der Zulage für die freiwillige, erhöhte wöchentliche Regelarbeitszeit im feuerwehrtechnischen Dienst in NRW und aus div. Maßnahmen Beamte (Beförderungen)  in 2015

 

17. Durch die nicht dargestellten innerbetrieblichen Leistungsverrechnungen bei den Produkten Zentrale Dienste, EDV und vor allem Zentrales Gebäudemanagement ist u. a. auch in der gesamten Produktgruppe 03.01. nicht erkennbar, welche Aufwendungen nun nach der Neustrukturierung der Schwelmer Grundschullandschaft an den einzelnen jeweiligen Schulen entstehen und vor allem, welche Einsparungen nun tatsächlich erzielt werden konnten.

 

Produktgruppen 03.01 und 03.02  (Personalaufwand)

 

 

Stelleneinsparung durch Neustrukturierung 3,06 (vgl. Vorlage zum Stellenplan)

 

 

Die Zusammenlegung der GS Möllenkotten + Westfalendamm als GS Ländchenweg zu Beginn des Schuljahres 14/15 hat zu folgenden Personalaufwendungen geführt: 

Produkt

 

2014

2015

Differenz

03.01.01.

Bereitst. GS Nordstadt

21.173 €

21.737 €

564 €

03.01.02.

Bereitst. GS Möllenkotten

16.366 €

0 €

-16.366 €

03.01.03.

Bereitst. GS Westfalen.

14.338 €

0 €

-14.338 €

03.01.04.

Bereitst. GS Südstr.

9.674 €

0 €

-9.674 €

03.01.05.

Bereitst. GS Engelbert

17.407 €

30.302 €

12.895 €

03.01.06.

Bereitst. GS Ländchen

0 €

29.281 €

29.281 €

03.01.07.

Bereitst. St. Marien

0 €

0 €

0 €

Summe

 

78.958 €

81.320 €

2.362 €

03.02.01.

OGGS Nordstadt

9.035 €

9.217 €

182 €

03.02.02.

OGGS Möllenkotten

9.035 €

0 €

-9.035 €

03.02.03.

OGGS Westfalendamm

109.858 €

0 €

-109.858 €

03.02.04.

OGGS Südstraße

111.170 €

0 €

-111.170 €

03.02.05.

OGGS Engelbertschule

125.659 €

129.923 €

4.264 €

03.02.06.

OGGS Ländchenweg

0 €

116.484 €

116.484 €

03.02.07.

OGGS St. Marien

0 €

137.684 €

137.684 €

Summe

 

364.757 €

393.308 €

28.551 €

Produktgruppe 03.01.:

 

 

Mehrbedarf durch Tariferhöhung 3,0%

2.369 €

 

Mehrbedarf durch Tariferhöhung 2,4%

1.952 €

 

Einsparung

 

Einsparung insgesamt:

-109.851 €

 
-1.959 €

 

 

 

 

 

Produktgruppe 03.02.:

 

 

Mehrbedarf durch Tariferhöhung 3,0%

10.943 €

 

Mehrbedarf durch Tariferhöhung 2,4%

9.017 €

 

Trägerwechsel AWO Ländchenweg

116.484 €

 

Einsparung

 

-107.893 €

 

Allgemeine Erläuterungen zur internen Leistungsverrechnung  siehe Frage 2

 

18. Wie wirkt sich die Beschulung der Förderschülerinnen und Förderschüler in Gevelsberg auf die Schülerbeförderungskosten aus?       

 

Bei den Schülerfahrkosten gilt das Schulträgerprinzip, d.h. der Schulträger in dessen Schule die Kinder beschult werden, trägt die Kosten. In diesem Fall ist die Stadt Gevelsberg Schulträger und übernimmt die Schülerfahrkosten. Aufgrund der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Gevelsberg zur Beschulung der Schwelmer Schülerinnen und Schüler in der Förderschule sind die hierdurch entstandenen Kosten an die Stadt Gevelsberg zu erstatten.

                       

19. Auch die Schwelmer Hauptschüler sollen ab diesem Schuljahr in Gevelsberg beschult werden. Wie wirkt sich diese Entscheidung auf die Schülerbeförderungskosten aus?           

                       

Aufgrund der prognostizierten Schülerzahlen sollen zum Schuljahr 2016/17 die verbleibenden Schülerinnen und Schüler der Gustav-Heinemann-Schule an die Hauptschule Gevelsberg verwiesen werden. Somit hat die Stadt Gevelsberg die Schülerfahrkosten zu tragen.

 

20. Personalkosten 03.07.02 + 21 % (+ 26.310 €), Veränderung VÄ 1,91 auf 2,11.       

 

Produkt 03.07.02 Zentr. Leistungen des Schulträgers

 

 

Stellenübersicht

2014

2015

Differenz

 

Beamte

 

0,00

0,20

 

 

TB

 

1,91

1,91

 

 

Summe

 

1,91

2,11

0,2

Stellenzuwachs

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnisplan

2014

2015

Differenz

 

Personalaufwendungen

125.879 €

152.189 €

26.310 €

 

Mehrbedarf durch Tariferhöhung 3,0%

3.776 €

 

 

 

Mehrbedarf durch Tariferhöhung 2,4%

3.112 €

 

 

 

Tatsächlicher Mehrbedarf

19.422 €

 

 

 

 

Erhöhung ergibt sich u.a. aus der eingerechneten Tariferhöhung.

Änderung der Produktzuordnung eines Mitarbeiters zusätzl. 20 %,  Einsparung bei 05.01.01. und 05.05.04.

 

Produkt 05.01.01 Hilfen bei Einkommensdef. u. Unterstützungsleistungen SGB XII

Ergebnisplan

2014

2015

Differenz

Personalaufwendungen

238.341 €

230.922 €

-7.419 €

Mehrbedarf durch Tariferhöhung 3,0%

7.150 €

 

 

Mehrbedarf durch Tariferhöhung 2,4%

5.892 €

 

 

Einsparung

 

-20.461 €

 

 

 

 

 

 

 

Produkt 05.05.04 Wohnungswesen

Ergebnisplan

2014

2015

Differenz

Personalaufwendungen

142.663 €

105.800 €

-36.863 €

Mehrbedarf durch Tariferhöhung 3,0%

4.280 €

 

 

Mehrbedarf durch Tariferhöhung 2,4%

3.527 €

 

 

Einsparung

 

-44.670 €

 

 

 

21. Personalkosten 04.01.01 + 20,4 %, keine Veränderung bei VÄ.

 

Produkt 04.01.01 Kommunale Veranstaltungen

 

 

 

Stellenübersicht

2014

2015

Differenz

 

Beamte

 

0,55

0,55

 

 

TB

 

0,35

0,35

 

 

Summe

 

0,90

0,90

0

keine Veränderung

 

 

 

 

 

 

Ergebnisplan

2014

2015

Differenz

 

Personalaufwendungen

27.300 €

26.800 €

-500 €

 

Mehrbedarf durch Tariferhöhung 3,0%

819 €

 

 

 

Mehrbedarf durch Tariferhöhung 2,4%

675 €

 

 

 

Einsparung

 

-1.994 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Ergebnis keine Erhöhung der Personalkosten,  Einsparung durch Abbau von Überstunden

 

 


22. Personalkosten 04.01.02 + 21 %, Veränderung VÄ -0,18.

 

Produkt 04.01.02 Museum

 

 

 

 

Stellenübersicht

2014

2015

Differenz

 

Beamte

 

0,20

0,20

 

 

TB

 

2,11

1,93

 

 

Summe

 

2,31

2,13

-0,18

Stellenabbau

 

 

 

 

 

 

Ergebnisplan

2014

2015

Differenz

 

Personalaufwendungen

100.571 €

121.681 €

21.110 €

 

Mehrbedarf durch Tariferhöhung 3,0%

3.017 €

 

 

 

Mehrbedarf durch Tariferhöhung 2,4%

2.486 €

 

 

 

Tatsächlicher Mehrbedarf

15.607 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erhöhung ergibt sich u.a. aus der eingerechneten Tariferhöhung.

Einstellung einer Aushilfskraft und erhöhte Vertretungstätigkeit aufgrund von Krankheitsausfällen

Einarbeitung von Änderungen 2014

 

 

 

 

23. Personalkosten 04.01.06 + 17 %, keine Veränderung VÄ.

 

Produkt 04.01.06 Heimat- u. sonstige Kulturpflege

 

 

Stellenübersicht

2014

2015

Differenz

 

Beamte

 

0,17

0,17

 

 

TB

 

0,16

0,16

 

 

Summe

 

0,33

0,33

0

keine Veränderung

 

 

 

 

 

 

Ergebnisplan

2014

2015

Differenz

 

Personalaufwendungen

21.446 €

25.094 €

3.648 €

 

Mehrbedarf durch Tariferhöhung 3,0%

643 €

 

 

 

Mehrbedarf durch Tariferhöhung 2,4%

530 €

 

 

 

Tatsächlicher Mehrbedarf

2.474 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erhöhung ergibt sich u.a. aus der eingerechneten Tariferhöhung. 

 


24. Augenfällig erscheinen uns die sehr unterschiedlichen Unterdeckungen in den Produkten 06.01.02 630 T € und 06.01.03 1,42 Mio. €. Es handelt sich hier um den Betrieb der Kindertagesstätten. Es entstehen Kosten pro Kind beim Produkt 06.01.02 (städtische Kindertagesstätten) in Höhe von 5.130 € und im Produkt 06.01.03 (Kindertagesstätten privater Träger) in Höhe von 1.830 €. Diese Kennzahlen sollten Anstoß sein, um über eine weitere Privatisierung der Kindergärten nachzudenken. Bei den OGS‘sen der Grundschulen wurde dies auch praktiziert.                 

 

Die Unterschiede ergeben sich aus der Finanzierungsform des jeweiligen Trägers der Kindertagesstätte; die teuerste Form ist generell die Kita in städtischer Trägerschaft (21 % Kostenbeteiligung), wohingegen konfessionelle Träger 12 % Eigenbeteiligung, andere freie Träger 9 % und Elterninitiativen 4 % aufbringen müssen.

Die Schwelmer Politik war bisher geprägt, sowohl im Kita- als auch im OGS-Bereich vom Gedanken der Trägervielfalt.

           

25. Personalkosten 06.02.01 + 17 %, keine Veränderung VÄ.

 

Produkt 06.02.01 Förderung Kinder/Jugendliche in Einrichtungen

 

Stellenübersicht

2014

2015

Differenz

 

Beamte

 

0,23

0,23

 

 

TB

 

0,43

0,43

 

 

SuE

 

3,96

3,96

 

 

Summe

 

0,66

0,66

0

keine Veränderung

 

 

 

 

 

 

Ergebnisplan

2014

2015

Differenz

 

Personalaufwendungen

263.930 €

309.093 €

45.163 €

 

Mehrbedarf durch Tariferhöhung 3,0%

7.918 €

 

 

 

Mehrbedarf durch Tariferhöhung 2,4%

6.524 €

 

 

 

Tatsächlicher Mehrbedarf

30.721 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erhöhung ergibt sich u.a. aus der eingerechneten Tariferhöhung.

Einstellung einer Vertretung und einer Mitarbeiterin im Bundesfreiwilligendienst (Erstattung) . 

 

26. Verständnisfrage zum Produkt 06.03.03: Woher hat man die Erkenntnisse über die exakt ausgewiesenen Fallzahlen für 2015?  

 

Die ausgewiesenen Fallzahlen sind eine Prognose.

 

 

27. Erwartete Fallzahlsteigerung um 12 % von 67 auf 75 im Produkt 06.03.04 bei gleichzeitigem Anstieg der Transferaufwendungen um 51 % von 511 T € auf 772 T €. Wo liegt hier der Grund für die Diskrepanz der prozentualen Anstiege?

Personalkosten 06.03.04 + 33,5 %, keine Veränderung VÄ.          

 

Produkt 06.03.04 Eingliederungshilfe Kinder/Jugendliche

 

 

Stellenübersicht

2014

2015

Differenz

 

Beamte

 

0,15

0,15

 

 

TB *

*(Tarifbeschäftigte)

0,00

0,00

 

 

SuE*

*(Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst)

1,05

1,05

 

 

Summe

 

0,15

0,15

0

keine Veränderung

 

 

 

 

 

 

Ergebnisplan

2014

2015

Differenz

 

Personalaufwendungen

49.207 €

65.699 €

16.492 €

 

Mehrbedarf durch Tariferhöhung 3,0%

1.476 €

 

 

 

Mehrbedarf durch Tariferhöhung 2,4%

1.216 €

 

 

 

Tatsächlicher Mehrbedarf

13.799 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erhöhung ergibt sich u.a. aus der eingerechneten Tariferhöhung, Umsetzung einer Mitarbeiterin, Nachbesetzung teurer

 

 

 

 

Ergänzender Hinweis:

Die Fallzahl selbst ist nur ein Indikator. Jeder Fall verursacht nicht die gleichen Kosten; abhängig sind die Kosten von der Intensität der Betreuung (sprich zeitlicher Rahmen) und der Laufzeit eines Falles. Weitere Faktoren, die in letzter Zeit verstärkt auftreten, sind die Übergänge in die Freizeitassistenz, im OGS-Bereich bis hin zur Begleitung in Ferienfreizeiten bzw. Klassenfahrten.

 


28. Personalkosten 06.03.08 + 48 %, keine Veränderung VÄ.

 

Produkt 06.03.08 Unterhaltsvorschussleistungen

 

 

Stellenübersicht

2014

2015

Differenz

 

Beamte

 

0,00

0,00

 

 

TB

 

1,00

1,00

 

 

Summe

 

1,00

1,00

0

keine Veränderung

 

 

 

 

 

 

Ergebnisplan

2014

2015

Differenz

 

Personalaufwendungen

62.578 €

92.709 €

30.131 €

 

Mehrbedarf durch Tariferhöhung 3,0%

1.877 €

 

 

 

Mehrbedarf durch Tariferhöhung 2,4%

1.547 €

 

 

 

Tatsächlicher Mehrbedarf

26.707 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erhöhung ergibt sich u.a. aus der eingerechneten Tariferhöhung.

Produktverschiebung einer Mitarbeiterin, dadurch Einsparung u.a. bei 05.01.01. und 05.01.02.

 

29. Personalkosten 08.01.01 + 31 %, Veränderung VÄ + 0,1 von 0,72 auf 0,82 (+ 14%)

 

Produkt 08.01.01 Förderung des Sports

 

 

 

Stellenübersicht

2014

2015

Differenz

 

Beamte

 

0,31

0,41

 

 

TB

 

0,41

0,41

 

 

Summe

 

0,72

0,82

0,1

Stellen-zuwachs

 

 

 

 

 

 

Ergebnisplan

2014

2015

Differenz

 

Personalaufwendungen

45.640 €

59.650 €

14.010 €

 

Mehrbedarf durch Tariferhöhung 3,0%

1.369 €

 

 

 

Mehrbedarf durch Tariferhöhung 2,4%

1.128 €

 

 

 

Tatsächlicher Mehrbedarf

11.513 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erhöhung ergibt sich u.a. aus der eingerechneten Tariferhöhung,

Änderung der Produktzuordnung eines Mitarbeiters zusätzl. 10 %,

dadurch Einsparung bei 05.01.01. und 05.05.04 (vgl. Ziffer 20)

 

30. Wo und in welcher Höhe sind die Mietaufwendungen für die Dreifeldsporthalle geplant? Wurden auch die sonstigen Unterhaltungsaufwendungen für die Dreifeldsporthalle veranschlagt? Gibt es inzwischen nachvollziehbare Vergleichsrechnungen zu den Kosten der Hallennutzungen an den Schulgebäuden und denen der neuen Halle? Wo sind die Einsparungen planerisch dargestellt? Ist inzwischen mit den Sportverbänden rückgekoppelt worden, wie die Hallennutzungen generell konzipiert werden?                     

 

Folgende zum Zeitpunkt der Aufstellung des Etatentwurfs 2015 am 28.07.2014 bekannten Aufwendungen im Zusammenhang mit der Dreifeldhalle wurden im Produkt 01.01.13 für den Zeitraum April – Dezember 2015 veranschlagt. (Vgl. hierzu die entsprechenden Produkterläuterungen ab Seite 2105)

 

Miete

139.230,00 €

Energiekosten

  31.230,00 €

Reinigung

    9.000,00 €

Grundbesitzabgaben

    4.050,00 €

Wartung, Versicherungen,  etc.

    7.605,00 €

 

 

Derzeit erfolgt auf der Grundlage des final gefassten Mietvertrages die aktualisierte „Hochrechnung“ der monetären Auswirkungen auf den Etat 2105 ff.                       

 

31. Personalkosten 10.01.01 + 22 %, Veränderung VÄ + 0,2 von 4,81 auf 5,01.

 

Produkt 10.01.01 Maßnahmen der Bauaufsicht

 

 

 

Stellenübersicht

2014

2015

Differenz

 

Beamte

 

1,45

1,55

 

 

TB

 

3,36

3,46

 

 

Summe

 

4,81

5,01

0,2

Stellen-zuwachs

 

 

 

 

 

 

Ergebnisplan

2014

2015

Differenz

 

Personalaufwendungen

261.937 €

319.443 €

57.506 €

 

Mehrbedarf durch Tariferhöhung 3,0%

7.858 €

 

 

 

Mehrbedarf durch Tariferhöhung 2,4%

6.475 €

 

 

 

Tatsächlicher Mehrbedarf

43.173 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erhöhung ergibt sich u.a. aus der eingerechneten Tariferhöhung und

Produktanpassungen;

Im bisherigen Personalwirtschaftskonzept geplante, aber nicht umgesetzte Maßnahme - Wegfall der Stelle mit Eintritt Rentenalter und personelle Veränderungen (Höhergruppierung)

                       

32. Personalkosten 10.01.02 + 56 %, keine Veränderung VÄ.

 

Produkt 10.01.02 Denkmalschutz u. -pflege

 

 

 

Stellenübersicht

2014

2015

Differenz

 

Beamte

 

0,00

0,00

 

 

TB

 

0,20

0,20

 

 

Summe

 

0,20

0,20

0

keine Veränderung

 

 

 

 

 

 

Ergebnisplan

2014

2015

Differenz

 

Personalaufwendungen

8.902 €

13.897 €

4.995 €

 

Mehrbedarf durch Tariferhöhung 3,0%

267 €

 

 

 

Mehrbedarf durch Tariferhöhung 2,4%

220 €

 

 

 

Tatsächlicher Mehrbedarf

4.508 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erhöhung ergibt sich u.a. aus der eingerechneten Tariferhöhung.

Im bisherigen Personalwirtschaftskonzept geplante, aber nicht umgesetzte Maßnahme 

- Wegfall der Stelle mit Eintritt Rentenalter und personelle Veränderungen (Höhergruppierung)

 

33. Personalkosten 12.01.01 (Gemeindestraßen) – 34 %, keine Veränderung VÄ (3,35) Anstieg der bilanziellen Abschreibungen von 1,17 auf 1,49 Mio. €. Investitionen in einer Größenordnung, die auch nur annähernd diesen Anstieg erklären würden, liegen nicht vor. Worin liegt der Grund für diese deutlich höheren Abschreibungen?

Korrespondiert mit Anmerkung Nr. 8. 

 

Produkt 12.01.01 Gemeindestraßen

 

 

 

Stellenübersicht

2014

2015

Differenz

 

Beamte

 

2,20

1,20

 

 

TB

 

1,15

2,15

 

 

Summe

 

3,35

3,35

0

keine Veränderung

 

 

 

 

 

 

Ergebnisplan

2014

2015

Differenz

 

Personalaufwendungen

277.778 €

182.539 €

-95.239 €

 

Mehrbedarf durch Tariferhöhung 3,0%

8.333 €

 

 

 

Mehrbedarf durch Tariferhöhung 2,4%

6.867 €

 

 

 

Einsparung

 

-110.439 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nichtwiederbesetzung von Stellen; Beendigung von Altersteilzeit-Fällen

Siehe Erläuterung zu den Abschreibungen bei Frage 1

 

34. Offenbar dienen lediglich die Ansatzkalkulationen der TBS und nicht eigene Einschätzungen als Planungsgrundlage für den Haushalt 2015, u. a. beim Produkt 13.01.01. Besteht für die Stadt Schwelm Kontrahierungszwang? Und wenn nein, warum werden diese wie auch alle anderen Leistungen, die zur Zeit die TBS erbringt, nicht ausgeschrieben und somit auch die TBS einem Wettbewerb unterzogen?           

 

Zu den Punkten 34 bis 36 liegt grundsätzlich mit Ratsbeschluss über die Gründung der AöR ein Kontrahierungszwang der Stadt vor.

 

Zuletzt hat der Rat der Stadt Schwelm im Rahmen der Verabschiedung des Haushalts 2014 am 12.12.2013 zu Sitzungsvorlage 204/2013/2 folgenden Beschluss gefasst:

Die TBS werden beauftragt, die im Haushaltsplan der Stadt Schwelm veranschlagten technischen Maßnahmen und Dienstleistungen im Rahmen der ausgewiesenen Mittel nach den Regeln der Unternehmenssatzung durchzuführen.

 

Das Thema, die Leistungen der TBS auszuschreiben und somit die TBS dem Wettbewerb auszusetzen, ist kein neues. Die Argumente, Grenzen und Möglichkeiten sowie Wechselwirkungen und finanzielle Auswirkungen wurden im Rahmen der Abarbeitung verschiedener Prüfaufträge im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen an verschiedenen Stellen thematisiert.

 

35. Die TBS erhalten für die Unterhaltung des Schwelmer Forstes 187 T € in 2015. (Produkt: 13.01.04). Hier gilt das Gleiche wie beim Produkt 13.01.01.

 

Siehe Stellungnahmen zu Frage 34.

 

36. Die TBS erhalten für die Unterhaltung der gemeindlichen Wirtschaftswege 24.800 €. Das sind 2.667 € pro km. Hier gilt das Gleiche wie beim Produkt 13.01.01.

 

Siehe Stellungnahmen zu Frage 34.

 

37. Die Erträge aus der Grundsteuer B steigen von 4,184 Mio. in 2014 auf 8,704 Mio. € in 2015, demnach um 4,52 Mio. €. Damit wird der ursprünglich in 2014 geplante Fehlbetrag für 2015 von 6,5 Mio. € auf dann knapp 2 Mio. € reduziert. Eine bloße Anhebung der Steuern zur Ergebnisverbesserung ist aus unserer Sicht kein nachhaltiges Mittel zur Haushaltskonsolidierung. An anderer Stelle, und hier sind im Wesentlichen die Aufwendungen gemeint, sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen –in diesem Text werden bereits einige genannt-, den Haushalt Schwelms zu stabilisieren. Für uns ist eine Anhebung der Grundsteuer B ohne Ausweisung eines alternativen Einsparpotenzials nicht hinnehmbar. Die Stadt Schwelm wird aufgefordert, mit konsequenten Einsparungsmaßnahmen endlich zu beginnen und das Problem nicht durch simple Ertragsmehrungen aus der Welt zu schaffen.           

 

Siehe grundlegende Ausführungen zu Nr. 3

 


Beschlussvorschlag:

 

Die nachfolgenden Erläuterungen zum Fragenkatalog werden zur Kenntnis genommen.