Betreff
Konzessionsverträge Strom und Gas, weiteres Verfahren, Aktualisierung der Verwaltungsvorlage 099/2014
Vorlage
099/2014/1
Aktenzeichen
FB 5 - 5.3
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Der Hauptausschuss der Stadt Schwelm ist in seiner Sitzung vom 21.8.2014 dem Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage 099/2014 mit den  vorstehend

„fett“ dargestellten Änderungen einstimmig gefolgt.

 

Die nunmehr anstehenden  Verfahrensschritte und der voraussichtliche jeweilige Zeitaufwand sind in der am 21.8. vorgestellten Präsentation ab Folie 30  nochmals zusammengefasst, die Ausarbeitung wird dem Protokoll der HA-Sitzung beigefügt.

 

Vorbereitend hat die beauftragte Kanzlei bereits die Netzunterlagen beim Versorgungsunternehmen angefordert („Folie 13“). Diese sind allen Interessenten bzw. Bietern nach den gesetzlichen Vorgaben von Seiten der Stadt im Verfahren zur Verfügung zu stellen.

Eine nochmalige Bekanntmachung über die Einleitung des förmlichen Verfahrens („Bekanntmachung des Vertragsendes“ gem. § 46 Abs. 3 EnWG) ist nicht erforderlich, sodass das förmliche Vergabeverfahren mit der Aufforderung der Bieter zum Eignungsnachweis beginnen kann.

 

Als wichtigster vorbereitender Verfahrensschritt steht nunmehr die Erarbeitung der inhaltlichen Ausgestaltung eines Konzessionsvertragsmusters sowie der verbindlichen Auswahlkriterien für die Vergabeentscheidung („Vergabematrix“) an.

Der Hauptausschuss ist in diesem Zusammenhang dem Vorschlag der Verwaltungsvorlage 099/2014 zur Einrichtung eines „Arbeitsgremiums“ gefolgt.

Die weiteren Anregungen hinsichtlich der Besetzung dieses Gremiums mit sachkundigen Bürgern und/oder fachkundigen Dritten werden von der Verwaltung aufgegriffen. Soweit hinsichtlich der sonstigen Sitzungsmodalitäten eine Änderung der Hauptsatzung erforderlich wird, könnte eine abschließende Entscheidung in der Sitzung des Ältestenrates am 2.9.2014 herbeigeführt werden.

Die Verwaltung schlägt vor, dass jede Ratsfraktion einen Vertreter in dieses „Arbeitsgremium“ entsendet, die  Benennung könnte ebenfalls in der Sitzung am 2.9.2014 erfolgen.

 


Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, das förmliche Verfahren zur Neuvergabe der Konzessionen für die Verlegung und Unterhaltung von Versorgungsleitungen für Strom und Gas im Stadtgebiet einzuleiten. Die Hinzuziehung  einer externen Beratung wird anheimgestellt.

Das weitere Verfahren mit Ausnahme der endgültigen Vergabeentscheidung obliegt dem Hauptausschuss oder  Finanzausschuss, der auch über die Einrichtung eines Unterausschusses als „Arbeitsgremium“ entscheidet. Ein Abschluss des Verfahrens in der ersten Ratssitzung des Jahres 2015 wird angestrebt.