Betreff
Privatisierung des Wochenmarktes in Schwelm
Vorlage
053/2014/3
Aktenzeichen
5.12 Rü
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

Mit der Sitzungsvorlage 053/2014 schlug die Verwaltung vor, den Schwelmer Wochenmarkt zu privatisieren und ab dem 01.10.2014 die Deutsche Marktgilde eG mit der Durchführung des Marktes zu beauftragen. Ein anderer Anbieter war der Verwaltung seinerzeit nicht bekannt.

Hintergrund dieses Vorschlages zur Privatisierung waren mehrere Prüfbemerkungen des Rechnungsprüfungsamtes, ein Antrag aus dem politischen Raum zur Privatisierung des Wochenmarktes sowie ein vorliegendes Übernahmeangebot der Deutschen Marktgilde eG andererseits. Die Übertragung auf einen privaten Betreiber sollte auch vor dem Hintergrund erfolgen, dass ein attraktiver Wochenmarkt aus einem konstanten und dauerhaften Angebot verschiedener regionaler Frischeprodukte sowie aus saisonalen Angeboten und Neuheiten besteht und dies mit den vorhandenen Personalkapazitäten nur eingeschränkt realisiert werden kann.

 

Im Zusammenhang mit der Sitzungsvorlage 053/2014 wurde ein Antrag zur Übernahme des Wochenmarktes durch drei Beschicker des Schwelmer Wochenmarktes vorgelegt. Diese haben zwischenzeitlich die Schwelmer Marktverwaltung GbR gegründet.

 

In der Sitzung des Hauptausschusses am 03.04.2014 wurde zur Vorlage 053/2014/2 beschlossen, dass die Entscheidung über die Privatisierung des Wochenmarktes erst in der nächsten Legislaturperiode getroffen werden sollte. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine Markterkundung mit dem Ziel der Privatisierung durchzuführen.

 

Zwischenzeitlich liegt ein Antrag der SWG/BfS-Fraktion zur Übergabe des Wochenmarktes an die Schwelmer Marktverwaltung GbR vom 15.06.2014 vor (siehe Anlage). Als Begründung hierzu wird insbesondere aufgeführt, dass ein Schwelmer Unternehmen diesen Auftrag erhalten solle. Da die Verwaltung mit dieser Vorlage im Ergebnis das beantragte Vorgehen vorschlägt, hat sich nach Ansicht der Verwaltung dieser Antrag erledigt.

 

Die Schwelmer Marktverwaltung GbR hat ein Konzept zur Übernahme des Wochenmarktes erarbeitet. Auf Grundlage dieses Konzeptes haben zwischen dem Anbieter und der Verwaltung mehrere konstruktive Gespräche stattgefunden. Weiter hat der Anbieter eine Marktordnung entwickelt, die unter anderem Grundlage einer formellen Festsetzung als Wochenmarkt sein wird. Der geplante Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Schwelm und der Schwelmer Marktverwaltung GbR wurde mit der Schwelmer Marktverwaltung GbR abgestimmt.  Dieser wiederum regelt, dass die Stadt Schwelm der Schwelmer Marktverwaltung GbR ab dem 01.10.2014 den Märkischen Platz in nutzbarem Zustand sowie die entsprechende Infrastruktur zur Verfügung stellt. Der Wochenmarkt soll im Kern bezüglich der derzeitigen Beschicker, der Markttage, der Öffnungszeiten und der sonstigen Rahmenbedingungen zu den bisherigen Konditionen fortgeführt werden. Die bisherigen Standgelder bleiben für mindestens zwei Jahre unverändert. Danach kann eine Erhöhung mit Zustimmung der Stadt stattfinden, wenn sich die Kostensituation für die Betreiber verändert hat. Die Schwelmer Marktverwaltung GbR gewährleistet die gesamte Durchführung des Wochenmarktes, wie z. B. die Abfallentsorgung, das Öffnen und Schließen der Schranken und die Gestellung eines Marktmeisters, der permanent als Ansprechpartner vor Ort ist.

 

Nach Ansicht der Verwaltung ergibt sich durch die Festsetzung des Schwelmer Wochenmarktes gegenüber der Schwelmer Marktverwaltung GbR für alle Beteiligten eine win-win-Situation. Für die Stadtverwaltung bedeutet die private Durchführung des Wochenmarktes einen geringeren Personalaufwand durch den Wegfall der Gestellung des Marktmeisters für den Wochenmarkt. Die hier eingesetzte Außendienstkraft nimmt diese Aufgabe mit 16% ihrer Teilzeitstelle war. Der reale Arbeitsaufwand beträgt hier wöchentlich ca. 4.5 Mitarbeiterstunden. Inwiefern der freiwerdende Stellenanteil zur Konsolidierung beitragen kann, bedarf noch einer weitergehenden Prüfung. Die Außendienstkraft nimmt vielfältige Aufgaben des ordnungsbehördlichen Außendienstes war. Bereits jetzt kommt es immer wieder zu Mehrarbeitsstunden, die auszugleichen sind.

 

Die Schwelmer Marktverwaltung GbR hat der Stadt als Gebühr für die Nutzung des Märkischen Platzes ein auskömmliches Angebot unterbreitet. Es handelt sich hier um eine modifizierte, pauschalierte Sondernutzungsgebühr, die vom Ausnahmetatbestand des § 11 Abs. 1 der Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Schwelm vom 17.12.2009 gedeckt ist.

 

Für die Markthändler ergeben sich zum einen dadurch Vorteile, dass während der gesamten Öffnungszeit des Wochenmarktes ein Ansprechpartner vor Ort ist, der z. B. Beschwerden und Anregungen entgegen nehmen kann. Zum anderen ist durch das höchstwahrscheinlich attraktivere und ausgewogenere Wochenmarktangebot mit einer höheren Zahl von Kunden und somit höheren Einnahmen zu rechnen.

Gleichzeitig würde sich durch den ersten Aspekt auch ein Vorteil für den Standort Schwelm und die Wochenmarktbesucher ergeben.            
Im Vergleich zu der ursprünglich geplanten Marktfestsetzung gegenüber der Deutschen Marktgilde eG würde sich noch ein weiterer Vorteil insoweit ergeben, dass der Schwelmer Wochenmarkt aus den Reihen die bisherigen Beschicker organisiert würde und dadurch höchstwahrscheinlich eine höhere Akzeptanz durch die Markthändler erfährt. Die höhere Akzeptanz der örtlichen Markthändler und die damit verbundene reibungslosere Abwicklung des Wochenmarktgeschehens ist letztlich ein ausschlaggebendes Argument den Wochenmarkt durch die Schwelmer Markthändler GbR durchführen zu lassen. Hiermit wird auch der politische Wille der Mehrheit der politischen Kräfte im Rat der Stadt Schwelm wiedergegeben.

 

Für die Stadt Schwelm ergeben sich bei beiden Modellen über die bereits benannten Vorteile hinaus zusätzliche Einnahmen in annähernd gleicher Höhe. Die Marktgilde hat entgegen den Schwelmer Markthändlern GbR eine prozentuale Nutzungsgebühr. Im Ergebnis wäre mit etwa der gleichen Einnahme zu rechnen.

 

Das vorgeschlagene Vorgehen wurde mit dem Rechnungsprüfungsamt abgestimmt und trifft nicht auf Beanstandungen. Ein Ausschreibungsverfahren im Sinne einer Dienstleistungskonzession wird hier nicht erforderlich, da die Stadt nicht in ihrem Namen den Wochenmarkt durch einen Privaten durchführen lässt. Vielmehr handelt es sich hier um die Durchführung des Wochenmarktes im Rahmen der Regelungen des Titel IV der Gewerbeordnung. Speziell hier die Festsetzung nach §§ 67 und 69 Gewerbeordnung als Wochenmarkt für einen Veranstalter. Veranstalter ist im vorgeschlagenen Fall die Schwelmer Markthändler GbR.

 

Der Durchführungsvertrag soll zunächst für ein Jahr ab dem 01.10.2014 geschlossen werden und soll der Stadt die Möglichkeit der Einflussnahme für grundlegende Angelegenheiten des Wochenmarktgeschehens eröffnen.  Da der Wochenmarkt damit durch Private organisiert und durchgeführt wird, ist die Satzung über die Erhebung von Marktstandsgeld in der Stadt Schwelm vom 15.12.2011 sowie der 1. Nachtrag hierzu zum gleichen Zeitpunkt aufzuheben.

 

Der Durchführungsvertrag wird im nichtöffentlichen Teil mit Vorlage 053/2014/4 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Diese Vorlage enthält Ausführungen zu den jeweilig angebotenen Nutzungsentgelten.


Beschlussvorschlag:

1.      Der Wochenmarkt in Schwelm wird privatisiert. Die Verwaltung wird hierzu beauftragt, einen Vertrag mit der Schwelmer Marktverwaltung GbR abzuschließen.

2.      Die Satzung über die Erhebung von Marktstandsgeld in der Stadt Schwelm vom 15.12.2011 sowie der 1. Nachtrag hierzu werden zum 30.09.2014 aufgehoben. 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Produkt Nr.

02.01.02

Bezeichnung

Gewerbewesen

 

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

     

Folgekosten

     

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

 

Deckungsvorschlag: