Betreff
Gebührenbedarfsberechnung und -kalkulation 2015 für die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm
Vorlage
161/2014
Aktenzeichen
TBS-Rewe/Rn
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gebührensätze

 

Folgende Gebührensätze wurden für 2015 ermittelt:

 

 

Gebührensatz

2014

Gebührensatz

2015

Veränderung

 

€ / L

€ / L

€ / L

%

Restabfall 30 – 240 L

 

 

 

 

Abfuhr 14tägig (26 x jährlich)

2,10

2,10

+ 0,00

+ 0,0

Bioabfall 60 – 240 L

 

 

 

 

Abfuhr 14tägig (26 x jährlich)

1,13

1,13

+ 0,00

+ 0,0

Restabfall 1.100 L

 

 

 

 

Abfuhr 14tägig (26 x jährlich)

1,38

1,42

+ 0,04

+ 2,9

Abfuhr wöchentlich (52 x jährlich)

2,76

2,84

+ 0,08

+ 2,9

Abfuhr vierwöchentlich (13 x jährlich)

0,69

0,71

+ 0,02

+ 2,9

 

 

Kosten / Erlöse

 

Die Gesamtkosten erhöhen sich ausgehend von den Gebührensätzen des Vorjahres für die Entsorgungskosten an den Kreis gegenüber dem Vorjahr um rd. 45.000 € (+ rd. 1,8 %). Informationen über eine Änderung der Kreis-Gebührensätze für 2015 lagen zum Zeitpunkt der Gebührenkalkulation nicht vor. Sofern sich bis zur Entscheidung über einen Nachtrag zur Gebührensatzung neue Erkenntnisse ergeben, erfolgt zunächst eine Neuberechnung und ggf. Anpassung der Gebührensätze.

 

Im Bereich der kleinen Restabfallbehälter (30 – 240 Liter) konnte die Kostenerhöhung durch Einrechnung eines Teilbetrages der Überdeckung aus 2013 in Höhe von 10.000 € kompensiert werden. Bei den Restabfall-Großbehältern (1.100 Liter) wirkt sich die Berücksichtigung des Unterdeckungsbetrages aus 2012 von rd. 14.000 € mit 0,03 € verschlechternd auf den Gebührensatz aus. Für die Bioabfallbehälter wird in der Kalkulation 2015 ein Überdeckungsbetrag aus 2013 in Höhe von rd. 2.000 € ausgeglichen, der sich auf den Gebührensatz nicht auswirkt.

 

Detaillierte Erläuterungen zu den Kosten- und Erlösposten sowie Abweichungen zum Vorjahr (absolut und prozentual) sind in der Vergleichsübersicht (Anlage 3) dargestellt.

 

Bemessungsgrundlagen

 

Zur Ermittlung der Gebührensätze wird das im laufenden Jahr durchschnittlich veranlagte Behältervolumen nach Abfallfraktionen zugrundegelegt. Mit einer Steigerung ist bei den kleinen Restabfallbehältern (+ rd. 7.000 Liter) und bei den Bioabfallbehältern (+ rd. 6.500 Liter) zu rechnen. Dies wirkt sich auf die Gebührensätze mit jeweils 0,02 € positiv aus. Die Nutzung der 1.100-Liter-Großbehälter ist mit rd. – 1.500 Litern rückläufig. Der Gebührensatz verändert sich hierdurch negativ um 0,01 €.

 

Beispielberechnung Musterhaushalt

 

Der Musterhaushalt besteht aus 4 Personen und nutzt einen 60-Liter-Rest- und einen 60-Liter-Bioabfallbehälter; dies entspricht dem satzungsgemäß festgelegten Mindestvolumen von 15 Litern pro Person bei 14tägiger Abfuhr.

 

 

Gebühren

 

2014

 

2015

 

Veränderung

 

Restabfall

 

126,00 €

 

126,00 €

 

+ 0,00 €

 

Bioabfall

 

67,80 €

 

67,80 €

 

+ 0,00 €

 

Abfall gesamt

 

193,80 €

 

193,80 €

 

+ 0,00 €

 

 

Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1) und die Gebührenkalkulation (Anlage 2) werden dem Verwaltungsrat mit der Bitte um Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.


Beschlussvorschlag:

Der Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation 2015 für die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm wird zugestimmt.