Sachverhalt:
Gebührensätze
Folgende Gebührensätze wurden
für 2015 ermittelt:
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Gebührensatz 2014 |
Gebührensatz2015 |
Veränderung |
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€ / L |
€ / L |
€ / L |
% |
Restabfall 30 – 240 L |
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Abfuhr 14tägig (26 x jährlich)
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2,10 |
2,10 |
+ 0,00 |
+ 0,0 |
Bioabfall 60 – 240 L |
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Abfuhr 14tägig (26 x jährlich)
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1,13 |
1,13 |
+ 0,00 |
+ 0,0 |
Restabfall 1.100 L |
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Abfuhr 14tägig (26 x jährlich)
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1,38 |
1,42 |
+ 0,04 |
+ 2,9 |
Abfuhr wöchentlich (52 x jährlich)
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2,76 |
2,84 |
+ 0,08 |
+ 2,9 |
Abfuhr vierwöchentlich (13 x jährlich)
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0,69 |
0,71 |
+ 0,02 |
+ 2,9 |
Kosten / Erlöse
Die Gesamtkosten erhöhen sich
ausgehend von den Gebührensätzen des Vorjahres für die Entsorgungskosten an den
Kreis gegenüber dem Vorjahr um rd. 45.000 € (+ rd. 1,8 %). Informationen über
eine Änderung der Kreis-Gebührensätze für 2015 lagen zum Zeitpunkt der
Gebührenkalkulation nicht vor. Sofern sich bis zur Entscheidung über einen Nachtrag
zur Gebührensatzung neue Erkenntnisse ergeben, erfolgt zunächst eine
Neuberechnung und ggf. Anpassung der Gebührensätze.
Im Bereich der kleinen
Restabfallbehälter (30 – 240 Liter) konnte die Kostenerhöhung durch Einrechnung
eines Teilbetrages der Überdeckung aus 2013 in Höhe von 10.000 € kompensiert
werden. Bei den Restabfall-Großbehältern (1.100 Liter) wirkt sich die
Berücksichtigung des Unterdeckungsbetrages aus 2012 von rd. 14.000 € mit 0,03 €
verschlechternd auf den Gebührensatz aus. Für die Bioabfallbehälter wird in der
Kalkulation 2015 ein Überdeckungsbetrag aus 2013 in Höhe von rd. 2.000 €
ausgeglichen, der sich auf den Gebührensatz nicht auswirkt.
Detaillierte Erläuterungen zu
den Kosten- und Erlösposten sowie Abweichungen zum Vorjahr (absolut und
prozentual) sind in der Vergleichsübersicht (Anlage 3) dargestellt.
Bemessungsgrundlagen
Zur Ermittlung der
Gebührensätze wird das im laufenden Jahr durchschnittlich veranlagte
Behältervolumen nach Abfallfraktionen zugrundegelegt. Mit einer Steigerung ist
bei den kleinen Restabfallbehältern (+ rd. 7.000 Liter) und bei den
Bioabfallbehältern (+ rd. 6.500 Liter) zu rechnen. Dies wirkt sich auf die
Gebührensätze mit jeweils 0,02 € positiv aus. Die Nutzung der
1.100-Liter-Großbehälter ist mit rd. – 1.500 Litern rückläufig. Der
Gebührensatz verändert sich hierdurch negativ um 0,01 €.
Beispielberechnung Musterhaushalt
Der Musterhaushalt besteht
aus 4 Personen und nutzt einen 60-Liter-Rest- und einen 60-Liter-Bioabfallbehälter;
dies entspricht dem satzungsgemäß festgelegten Mindestvolumen von 15 Litern pro
Person bei 14tägiger Abfuhr.
Gebühren |
2014 |
2015 |
Veränderung |
Restabfall |
126,00 € |
126,00 € |
+ 0,00 € |
Bioabfall |
67,80 € |
67,80 € |
+ 0,00 € |
Abfall gesamt |
193,80 € |
193,80 € |
+ 0,00 € |
Die Gebührenbedarfsberechnung
(Anlage 1) und die Gebührenkalkulation (Anlage 2) werden dem Verwaltungsrat mit
der Bitte um Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
Der Gebührenbedarfsberechnung
und –kalkulation 2015 für die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm wird
zugestimmt.