Betreff
Gebührenbedarfsberechnung und -kalkulation 2015 für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Schwelm
Vorlage
154/2014
Aktenzeichen
TBS-Rewe/Rn
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gebührensätze:

 

Aus der Kalkulation ergeben sich für 2015 folgende Gebührensätze:

 

 

Gebührensatz

2014

Gebührensatz

2015

Veränderung

voraussichtl.

Gebühren-

Aufkommen

 

%

Schmutzwassergebühr

 

 

 

 

 

Wupper- / Ruhrverbandsmitglieder

1,88

1,91

+ 0,03

+ 1,6

167.900

Übrige Benutzer (Kanalanschluss)

3,26

3,28

+ 0,02

+ 0,6

4.240.150

Benutzer mit abflusslosen Gruben

16,39

17,84

+ 1,45

+ 8,9

29.800

Kleinkläranlagen Grundgebühr

3,15

3,69

+ 0,54

+ 17,1

1.650

Kleinkläranlagen Entsorgungsgebühr

23,04

22,20

- 0,84

- 3,6

10.300

Niederschlagswassergebühr

 

 

 

 

 

Wupper- / Ruhrverbandsmitglieder

1,07

1,09

+ 0,02

+ 1,8

134.200

Übrige Benutzer (Kanalanschluss)

1,26

1,26

+ 0,00

+ 0,0

3.504.400

 

 

Kosten / Erlöse

 

Aus der Vergleichsübersicht (Anlage 3) ist zu entnehmen, dass die Gesamtkosten mit rd.
- 24.000 € (– 0,3 %) geringfügig von den Gesamtkosten des Vorjahres abweichen. Die Verteilung auf Schmutzwasser- (SW) und Niederschlagswasserbeseitigung (NW) hat sich nur unwesentlich zugunsten der Niederschlagswasserbeseitigung verändert:

 

SW      2014: 54,6 %               2015: 55,4 %               (+ 0,8 Punkte = + 1,5 %)

NW      2014: 45,4 %               2015: 44,6 %               ( - 0,8 Punkte =  - 1,8 %)

 

Ermittelte Mehrkosten insbesondere für Personaleinsatz (+ rd. 57.000 €), Erstellung von Plänen und Gutachten (+ rd. 35.000 €) sowie Bedarf für unvorhersehbare Kanalsanierungen (rd. + 50.000 €) werden kompensiert durch den Fortfall eines Unterdeckungsausgleichs. Dies wirkt sich ausschließlich auf den NW-Gebührensatz positiv mit 0,06 € aus.

 

Der kalkulatorische Zinssatz beträgt gemäß Beschluss des Verwaltungsrates vom 25.03.2014 unverändert 5,25 %. Auf die Ausführungen in Vorlage Nr. 027/2014 wird verwiesen.

 

Durch den Ausgleich von Überdeckungsbeträgen aus Vorjahren erhöhen sich die Erlöse um insgesamt rd. 83.000 €.

 

Auswirkungen der Unter- und Überdeckungsbeträge auf die einzelnen Gebührensätze, sowie Erläuterungen zu den Kosten- und Erlösposten mit Abweichungen zum Vorjahr (absolut und prozentual) sind in der Vergleichsübersicht (Anlage 3) dargestellt.

 

Bemessungsgrundlagen

 

Zur Ermittlung der Gebührensätze werden die im laufenden Jahr durchschnittlich veranlagten Mengen an Kubikmeter verbrauchten Wassers (SW) bzw. an Quadratmetern versiegelter Fläche (NW) zugrundegelegt.

Bei der Schmutzwasserbeseitigung ist mit einem Rückgang von rd. 9.000 m³ zu rechnen. Dies wirkt sich auf den Gebührensatz negativ mit 0,02 € aus.

 

Die Bemessungsgrundlagen für die Niederschlagswassergebühr reduzieren sich um rd. 53.000 m². Nach umfangreicher Prüfung waren zugunsten der Stadt Flächen von rd. 86.000 m² abzuziehen. Hierbei handelt es sich um Gehwege / Parkspuren an Bundes- und Landes-straßen, die bei den Gemeindestraßen eingerechnet waren. Demgegenüber wurden dem Landesbetrieb Straßen NRW nach Abschluss des anhängigen Gerichtsverfahrens vor dem OVG NRW rd. 37.000 m² für Flächen mit vertraglich pauschalierter Kostenbeteiligung zugerechnet. Detaillierte Informationen zu dieser Thematik wurden in der Sitzung des Verwaltungsrates am 24.09.2013 unter TOP 5.1 mitgeteilt. Die vorstehend aufgeführten Korrekturen konnten nicht mehr in die Kalkulation 2014 einfließen. Der Gebührensatz 2015 entwickelt sich hierdurch negativ um 0,02 €.

 

Kleinkläranlagen / geschlossene Gruben

 

Beim Gebührensatz für geschlossene Gruben ist weiterhin eine negative Tendenz festzustellen. Im Vorjahr war eine Gebührensatz-Steigerung von rd. 21 % zu verzeichnen. Für 2015 konnte die Steigerung auf rd. 9 % gemildert werden. Die Kosten insbesondere für Klärschlammabfuhr und  –entsorgung wurden auf Basis der IST-Werte vergangener Jahre um rd. 5.000 € reduziert.
Die Verbrauchsmengen sind weiterhin rückläufig. Ein Rückgang um 459 m³ (rd. 21,6 %) führt im Rahmen des geringen Gebührenvolumens zur ausgewiesenen Gebührensatzerhöhung.

 

Im Bereich der Kleinkläranlagen erhöht sich der Gebührensatz der Grundgebühr um 0,54 € (17,4 %). Die Fixkosten (Personal- / Verwaltungskosten und Verbandslasten) wurden mir rd. 5.400 € (Vorjahr rd. 4.900 €) ermittelt. Die Erhöhung ist auf Mindererlöse durch Fortfall des Überdeckungsausgleichs in Höhe von rd. 500 € zurückzuführen.
Nach aktueller Rechtsprechung sollten nicht mehr als 30 % von 100 % der ermittelten Fixkosten in die Grundgebühr eingerechnet werden. Demnach wird der Fixkostenanteil auf rd. 1.600 € reduziert.
Die Bemessungsgrundlagen haben sich mit 443 Einwohnern (Vorjahr 460 Ew.) reduziert.

 

Bei der Entsorgungsgebühr ist eine Senkung des Gebührensatzes um 0,84 € (3,64 %) zu verzeichnen. Die Kosten für die Abfuhr und Entsorgung des Klärschlamms konnten auf Basis der Ist-Werte vergangener Jahre und bedarfsgerechter Anpassung der Abfuhrintervalle reduziert werden. Weitere Kosteneinsparungen werden durch Einrechnung eines Über-deckungsausgleichs erreicht.
Die Abfuhrmengen basieren auf den 2013 tatsächlich abgefahrenen Mengen und sind mit 465 m³ (Vorjahr 536 m³) rückläufig.

 

Beispielberechnung Musterhaushalt

 

Der Musterhaushalt besteht aus 4 Personen mit einem jährlichen Wasserverbrauch von 200 m³. Die versiegelte Fläche beträgt 130 m².

 

Gebühren

2014

2015

Veränderung

 

Schmutzwasser

 

652,00 €

 

656,00 €

 

+ 4,00 €

 

Niederschlagswasser

 

163,80 €

 

163,80 €

 

+ 0,00 €

 

Entwässerung gesamt

 

815,80 €

 

819,80 €

 

+ 4,00 €

 

 

Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1) und die Gebührenkalkulation (Anlage 2) wird dem Verwaltungsrat mit der Bitte um Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.


Beschlussvorschlag:

Der Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation 2015 für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Schwelm wird zugestimmt.