Sachverhalt:
Bestellung des Vorstandes
Gemäß § 5 (2) der Unternehmenssatzung wird der Vorstand der TBS AöR vom
Verwaltungsrat für die Dauer von höchstens fünf Jahren bestellt. Eine erneute
Bestellung ist zulässig.
Der bisherige Vorstand wurde im Rahmen der Gründung der Anstalt öffentlichen
Rechts Ende 2004 erstmalig und Ende 2009 erneut bestellt. Nach Ablauf der in
der Satzung festgeschriebenen maximalen Dauer von 5 Jahren ist die Bestellung
durch den Verwaltungsrat nun erneut vorzunehmen.
Vor dem Hintergrund der in den vergangenen Jahren erbrachten
überdurchschnittlichen guten Leistungen wird vorgeschlagen, Herrn Markus Flocke
für die Dauer von 5 Jahren erneut zum Vorstand der TBS AöR zu bestellen.
Ernennung der Stellvertreter
Gemäß § 6 (2) der Unternehmenssatzung kann der Verwaltungsrat Stellvertreter für den Vorstand ernennen.
Es wird vorgeschlagen, erneut Frau Ute Bolte für den kaufmännischen Bereich als Stellvertreterin zu ernennen. Frau Bolte hat in den vergangenen Jahren in dieser Funktion hervorragende Leistungen erbracht.
Für den technischen Bereich wird Herr Karsten Migchielsen als Stellvertreter für den Vorstand vorgeschlagen. Herr Migchielsen ist auf Grund seiner beruflichen Erfahrung und seiner in den vergangenen Jahren erbrachten Leistungen zur Übernahme der Funktion besonders geeignet. Die Funktion soll zunächst gemäß § 31 TVöD für 2 Jahre auf Probe übertragen werden.
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsrat bestellt Herrn Markus Flocke für die Dauer von 5 Jahren zum Vorstand der Technischen Betriebe der Stadt Schwelm AöR.
Frau Ute Bolte wird zur Stellvertreterin des Vorstandes im kaufmännischen Bereich ernannt. Herr Karsten Migchielsen wird zum Stellvertreter im technischen Bereich ernannt.