Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 28.04.14 hat der JHA der Stadt
Schwelm Kriterien beschlossen, nach denen die Verteilung der zusätzlichen
Fördermittel lt. Revision des Kinderbildungsgesetzes ab Kindergartenjahr
2014/15 vorgenommen werden sollten.
Nach den möglichen erhebbaren Daten zu Jahreseinkommen
der Familien unter 18.000,-€ und den Ergebnissen der
Sprachstandsfeststellungsverfahren Delfin 4 im Verhältnis zu den Kinderzahlen
in den letzten zwei KiTa-Jahrgängen haben folgende Verteilung ergeben:
PLUSKitas in Schwelm (Förderhöhe 25.000,-€ je
Einrichtung und Kindergartenjahr)
Famz / Ev. Kita Arche
AWO Kita Ölkinghausen
Verbund-FamZ / Städt. Kinderhort
Sprachförderkitas in Schwelm (Förderhöhe 5.000,-€ je
Einrichtung und Kindergartenjahr)
FamZ / Kath. Kita
St. Marien
FamZ / Kath. Kita
Hl. Geist
FamZ / Ev. Kita Arche
DRK Kita Kleiner Häwelmann
AWO Kita Ölkinghausen
Verbund-FamZ / Städt. KiTa Mühlenweg
Verbund-FamZ / Städt. KiTa Stadtmitte
Verbund-FamZ / Städt. Kinderhort
Da durch die Kommunalwahl reguläre Ausschusssitzungen erst nach Beginn des neuen Kindergartenjahres stattfinden, war die Herbeiführung einer Dringlichkeitsentscheidung notwendig.
Beschlussvorschlag:
Die Landesmittel für plus-KITAs nach §21a KiBiz n. F. und für zusätzlichen Sprachförderbedarf nach §21b Kibiz n. F. sollen den im Sachverhalt genannten Kindertageseinrichtungen zugewiesen werden.