Betreff
Änderung der Satzung für das Jugendamt Schwelm
Vorlage
139/2014
Aktenzeichen
4/51-3DA
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Verschiedenen gesetzlichen ?nderungen zufolge sind Teile der Jugendamtssatzungen im Wortlaut und Inhalt zu ?ndern bzw. zu erg?nzen?

A.                 ?6, 5.9.5 ? (Erg?nzung)

?? im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben,?

B.                 ?6, 5.9.6 ? (entf?llt)

(das GTK besteht nicht mehr)

C.                 ?4, 4.11 ? (Erl?uterung)

Nach dem ?5 des Ersten Gesetzes zur Ausf?hrung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes vom 12. Dezember 1990 (GV. NRW. S. 664), zuletzt ge?ndert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 14. Februar 2012 (GV.NRW. S. 97) wird eine Vertreterin oder ein Vertreter aus dem Jugendamtselternbeirat (plus pers?nliche Stellvertretung) beratendes Mitglied im JHA.

D.                ?4, 4.12 ? (Erl?uterung)

Der Vorsitzende der AG78 Schwelm hat beantragt, eine Vertretung als beratendes Mitglied im JHA bestellen zu k?nnen. Aufgrund der Bedeutung der Arbeit des Gremiums soll dies umgesetzt werden.

E.                 ?4, 4.13 ? (Erl?uterung)

Da nach der vorgegeben Sitzverteilung nicht alle Spitzenverb?nde der im Bereich des Jugendamtes wirkenden anerkannten Tr?ger der freien Jugendhilfe Vertreter entsenden k?nnen, sollen ?berz?hlige Vertreter einen beratenden Sitz erhalten.

Die Satzung des Jugendamtes der Stadt Schwelm ist folglich entsprechend dieser gesetzlichen Neuregelung anzupassen.

Satzungs?nderungen (Synopse):

alte Fassung :?????????????????????????????????????????????????????????? neue Fassung:

Satzung f?r das Jugendamt der Stadt Schwelm vom 03.12.2012

II. Der Jugendhilfeausschuss

?6 Aufgaben

Abs. 5.9.5

Richtlinien f?r Tageseinrichtungen f?r Kinder (Platzbedarf, Ausstattung, Zusch?sse, ?ffnungszeiten usw.),

Abs. 5.9.6

Genehmigung von Vereinbarungen ?ber die Bereitstellung von Tageseinrichtungs-pl?tzen f?r Betriebe gem. ? 20 Abs. 2

?4 Mitglieder

Abs. 4.11

-

Abs. 4.12

-

Abs. 4.13

-

NEUE Satzung f?r das Jugendamt der Stadt Schwelm

II. Der Jugendhilfeausschuss

?6 Aufgaben

Abs. 5.9.5

Richtlinien f?r Tageseinrichtungen f?r Kinder (Platzbedarf, Ausstattung, Zusch?sse, ?ffnungszeiten usw.)

im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben,

Abs. 5.9.6

(entf?llt)

?4 Mitglieder

Abs. 4.11

ein/e Vertreter/in der/die vom Jugend-amtselternbeirat bestellt wird,

Abs. 4.12

ein/e Vertreter/in der/die von der AG78 Schwelm bestellt wird,

Abs. 4.13

Vertreter/innen, die von den Spitzenverb?nden der freien Jugendhilfe bestellt wurden, sofern sie kein Stimm-recht im Jugendhilfeausschuss haben


Beschlussvorschlag:

Die ?nderungen der Satzung f?r das Jugendamt der Stadt Schwelm werden wie im Sachverhalt dargestellt beschlossen.