Sachverhalt:
Verschiedenen gesetzlichen ?nderungen zufolge sind Teile der Jugendamtssatzungen im Wortlaut und Inhalt zu ?ndern bzw. zu erg?nzen?
A.
?6,
5.9.5 ? (Erg?nzung)
??
im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben,?
B.
?6,
5.9.6 ? (entf?llt)
(das GTK
besteht nicht mehr)
C.
?4,
4.11 ? (Erl?uterung)
Nach
dem ?5 des Ersten Gesetzes zur Ausf?hrung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes
vom 12. Dezember 1990 (GV. NRW. S. 664), zuletzt ge?ndert durch Artikel 4 des
Gesetzes vom 14. Februar 2012 (GV.NRW. S. 97) wird eine Vertreterin oder ein
Vertreter aus dem Jugendamtselternbeirat (plus pers?nliche Stellvertretung)
beratendes Mitglied im JHA.
D.
?4,
4.12 ? (Erl?uterung)
Der
Vorsitzende der AG78 Schwelm hat beantragt, eine Vertretung als beratendes
Mitglied im JHA bestellen zu k?nnen. Aufgrund der Bedeutung der Arbeit des
Gremiums soll dies umgesetzt werden.
E.
?4,
4.13 ? (Erl?uterung)
Da nach der
vorgegeben Sitzverteilung nicht alle Spitzenverb?nde der im Bereich des
Jugendamtes wirkenden anerkannten Tr?ger der freien Jugendhilfe Vertreter
entsenden k?nnen, sollen ?berz?hlige Vertreter einen beratenden Sitz erhalten.
Die Satzung des Jugendamtes der Stadt Schwelm ist folglich entsprechend dieser gesetzlichen Neuregelung anzupassen.
Satzungs?nderungen (Synopse):
alte Fassung :?????????????????????????????????????????????????????????? neue Fassung:
|
Satzung f?r das Jugendamt der Stadt Schwelm vom
03.12.2012 II. Der Jugendhilfeausschuss ?6 Aufgaben Abs. 5.9.5 Richtlinien f?r Tageseinrichtungen f?r Kinder
(Platzbedarf, Ausstattung, Zusch?sse, ?ffnungszeiten usw.),
Abs. 5.9.6 Genehmigung von Vereinbarungen ?ber die Bereitstellung
von Tageseinrichtungs-pl?tzen f?r Betriebe gem. ? 20 Abs. 2
?4 Mitglieder Abs. 4.11 - Abs. 4.12 -
Abs. 4.13 - |
NEUE Satzung f?r das Jugendamt der Stadt Schwelm II. Der Jugendhilfeausschuss ?6 Aufgaben Abs. 5.9.5 Richtlinien f?r Tageseinrichtungen f?r Kinder
(Platzbedarf, Ausstattung, Zusch?sse, ?ffnungszeiten usw.) im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben,
Abs. 5.9.6 (entf?llt)
?4 Mitglieder Abs. 4.11 ein/e
Vertreter/in der/die vom Jugend-amtselternbeirat bestellt wird, Abs. 4.12 ein/e Vertreter/in der/die von der AG78 Schwelm
bestellt wird,
Abs. 4.13 Vertreter/innen, die von den Spitzenverb?nden der
freien Jugendhilfe bestellt wurden, sofern sie kein Stimm-recht im
Jugendhilfeausschuss haben |
Beschlussvorschlag:
Die ?nderungen der Satzung f?r das Jugendamt der Stadt Schwelm werden wie im Sachverhalt dargestellt beschlossen.
