Betreff
Änderung der Satzung für das Jugendamt Schwelm
Vorlage
139/2014
Aktenzeichen
4/51-3DA
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Verschiedenen gesetzlichen Änderungen zufolge sind Teile der Jugendamtssatzungen im Wortlaut und Inhalt zu ändern bzw. zu ergänzen 

 

A.                 §6, 5.9.5 – (Ergänzung)

„… im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben,“

 

B.                 §6, 5.9.6 – (entfällt)

(das GTK besteht nicht mehr)

 

C.                 §4, 4.11 – (Erläuterung)

Nach dem §5 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes vom 12. Dezember 1990 (GV. NRW. S. 664), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 14. Februar 2012 (GV.NRW. S. 97) wird eine Vertreterin oder ein Vertreter aus dem Jugendamtselternbeirat (plus persönliche Stellvertretung) beratendes Mitglied im JHA.

 

D.                §4, 4.12 – (Erläuterung)

Der Vorsitzende der AG78 Schwelm hat beantragt, eine Vertretung als beratendes Mitglied im JHA bestellen zu können. Aufgrund der Bedeutung der Arbeit des Gremiums soll dies umgesetzt werden.

 

E.                 §4, 4.13 – (Erläuterung)

Da nach der vorgegeben Sitzverteilung nicht alle Spitzenverbände der im Bereich des Jugendamtes wirkenden anerkannten Träger der freien Jugendhilfe Vertreter entsenden können, sollen überzählige Vertreter einen beratenden Sitz erhalten.

 

 

Die Satzung des Jugendamtes der Stadt Schwelm ist folglich entsprechend dieser gesetzlichen Neuregelung anzupassen.

 

 

Satzungsänderungen (Synopse):

alte Fassung :                                                           neue Fassung:

Satzung für das Jugendamt der Stadt Schwelm vom 03.12.2012

 

II. Der Jugendhilfeausschuss

§6 Aufgaben

Abs. 5.9.5

Richtlinien für Tageseinrichtungen für Kinder (Platzbedarf, Ausstattung, Zuschüsse, Öffnungszeiten usw.),

 

 

Abs. 5.9.6

Genehmigung von Vereinbarungen über die Bereitstellung von Tageseinrichtungs-plätzen für Betriebe gem. § 20 Abs. 2

 

§4 Mitglieder

Abs. 4.11

-

 

 

Abs. 4.12

-

 

 

Abs. 4.13

-

NEUE Satzung für das Jugendamt der Stadt Schwelm

 

II. Der Jugendhilfeausschuss

§6 Aufgaben

Abs. 5.9.5

Richtlinien für Tageseinrichtungen für Kinder (Platzbedarf, Ausstattung, Zuschüsse, Öffnungszeiten usw.)

im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben,

 

Abs. 5.9.6

(entfällt)

 

 

 

§4 Mitglieder

Abs. 4.11

ein/e Vertreter/in der/die vom Jugend-amtselternbeirat bestellt wird,

 

Abs. 4.12

ein/e Vertreter/in der/die von der AG78 Schwelm bestellt wird,

 

Abs. 4.13

Vertreter/innen, die von den Spitzenverbänden der freien Jugendhilfe bestellt wurden, sofern sie kein Stimm-recht im Jugendhilfeausschuss haben

 


Beschlussvorschlag:

Die Änderungen der Satzung für das Jugendamt der Stadt Schwelm werden wie im Sachverhalt dargestellt beschlossen.