Betreff
Wahl des/der Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses und seiner/ihrer Stellvertreter/s/in
Vorlage
137/2014
Aktenzeichen
4/51-3DA
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Für den Jugendhilfeausschuss (JHA) sind die/der
Vorsitzende und deren Stellvertreter zu wählen.
Nach § 4 Abs. 5 des ersten Gesetzes zur Ausführung des
Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG-NW) werden der/die Vorsitzende des
Jugendhilfeausschusses und deren Stellvertretung von den stimmberechtigten
Mitgliedern des Ausschusses aus den Mitgliedern, die der
Vertretungskörperschaft angehören (Ratsmitglieder), gewählt.
Für das Wahlverfahren gelten die Bestimmungen der Gemeindeordnung NW (GO NW).
Beschlussvorschlag:
Entsprechend der Vorschläge und Abstimmung werden der/die Vorsitzende sowie 2 Stellvertreter/innen gewählt.