Betreff
Wahl des/der Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses und seiner/ihrer Stellvertreter/s/in
Vorlage
137/2014
Aktenzeichen
4/51-3DA
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Für den Jugendhilfeausschuss (JHA) sind die/der Vorsitzende und deren Stellvertreter zu wählen.

Nach § 4 Abs. 5 des ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG-NW) werden der/die Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses und deren Stellvertretung von den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses aus den Mitgliedern, die der Vertretungskörperschaft angehören (Ratsmitglieder), gewählt.

Für das Wahlverfahren gelten die Bestimmungen der Gemeindeordnung NW (GO NW).


Beschlussvorschlag:

Entsprechend der Vorschläge und Abstimmung werden der/die Vorsitzende sowie 2 Stellvertreter/innen gewählt.