Sachverhalt:
Bei der Buchungsstelle 08.01.01.531700 stehen hierfür insgesamt 17.900 € zur Verfügung.
Dieser Ansatz teilt sich wie folgt auf:
a) Förderung nach den Sportförderungsrichtlinien 15.940,00 €
b) Zuschuss für Sportabzeichen Schüler 400,00 €
c) Zuschüsse für Sportgeräte 1.500,00 €
17.840,00 €
2010 wurde die Höhe der Zuschüsse für die Sportvereine nach den Sportförderungsrichtlinien reduziert. Die Vorgaben der Kommunalaufsicht wurden daher erreicht.
Die Sportförderung 2014 stellt sich nach Ablauf der
Antragsfrist wie folgt dar:
a) |
Förderung nach den Sportförderungsrichtlinien |
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15.925,44 € |
|
Nach den vorliegenden
Anträgen und der zur Verfügung stehen Haushaltsmittel stellt sich die
Förderung nach den Richtlinien wie folgendermaßen dar: a)
Ziffer 2.1
Förderung der Jugendarbeit b)
Ziffer 2.2
Vereinszuschuss c)
Ziffer
2.3.Zuschuss an Stadtsportverband Schwelm d)
Ziffer 4.1
Zuschuss zur Übungsleiterinnen – und |
2.611,50
€ 667,50 € 770,00 € 12.243,75
€ |
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b) |
Zuschuss an den Stadtsportverband für
Sportabzeichen-Abnahme bei den Schülerinnen und Schülern |
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400,00 € |
c) |
Zuschuss für Sportgeräte Es wurden keine Anträge in
diesem Jahr gestellt. |
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0 € |
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16.325,44 € |
Beschlussvorschlag:
Der Sportausschuss nimmt die Vorlage 134/2014 zur Kenntnis.