Betreff
Sportförderung nach den Sportförderungsrichtlinien ( SFR ) im Jahr 2014
Vorlage
134/2014
Aktenzeichen
FB 4.3 Ps
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Bei der Buchungsstelle 08.01.01.531700 stehen hierfür insgesamt 17.900 € zur Verfügung.

Dieser Ansatz teilt sich wie folgt auf:

a) Förderung nach den Sportförderungsrichtlinien                              15.940,00 €

b) Zuschuss für Sportabzeichen Schüler                                                                400,00 €

c) Zuschüsse für Sportgeräte                                                                      1.500,00 €

                                                                                                                        17.840,00 €

 

2010 wurde die Höhe der Zuschüsse für die Sportvereine nach den Sportförderungsrichtlinien reduziert. Die Vorgaben der Kommunalaufsicht wurden daher erreicht.

 

Die Sportförderung 2014 stellt sich nach Ablauf der Antragsfrist wie folgt dar:

 

a)

Förderung nach den Sportförderungsrichtlinien

 

15.925,44 €

 

Nach den vorliegenden Anträgen und der zur Verfügung stehen Haushaltsmittel stellt sich die Förderung nach den Richtlinien wie folgendermaßen dar:

a)       Ziffer 2.1 Förderung der Jugendarbeit

b)       Ziffer 2.2 Vereinszuschuss

c)       Ziffer 2.3.Zuschuss an Stadtsportverband Schwelm

d)       Ziffer 4.1 Zuschuss zur Übungsleiterinnen – und
               Übungsleitervergütung

 

 

 

      2.611,50 €

667,50 €

770,00 €

    12.243,75 €

 

b)

Zuschuss an den Stadtsportverband für Sportabzeichen-Abnahme bei den Schülerinnen und Schülern

 

400,00 €

c)

Zuschuss für Sportgeräte

Es wurden keine Anträge in diesem Jahr gestellt.

 

0 €

 

 

 

16.325,44 €

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Sportausschuss nimmt die Vorlage 134/2014 zur Kenntnis.