Sachverhalt:
Nach § 52 Abs. 1 in Verbindung mit § 58 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) bestellt der Liegenschaftsausschuss für die Fertigung der aufzunehmenden Niederschriften über die von ihm gefassten Beschlüsse einen oder mehrere Schriftführer.
Aufgrund der Kommunalwahl in 2014 und der damit verbundenen Neuwahl des Rates und der anschließenden Neubildung der Ausschüsse sind für die Legislaturperiode 2014 ff. auch die Schriftführer des Liegenschaftsausschusses neu zu bestellen.
Die Verwaltung schlägt für diese Aufgabe folgende Mitarbeiter/innen des Fachbereichs 2 - Immobilienmanagement vor:
- Frau Monika Weiße
- Herr Dirk Baumeister
- Frau Ute Gläscher
Beschlussvorschlag:
Die Mitarbeiter/innen des FB 2 - Immobilienmanagement
- Frau Monika Weiße
- Herr Dirk Baumeister
- Frau Ute Gläscher
werden als Schriftführer/innen für den Liegenschaftsausschuss bestellt.