Betreff
Bestellung von Schriftführerinnen
Vorlage
127/2014
Aktenzeichen
FB 5.1.1 Gö
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 52  Abs. 1 i.V. m. § 58 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW bestellt der Wahlprüfungsausschuss für die aufzunehmenden Niederschriften über die von ihm gefassten Beschlüsse einen Schriftführer.

 

Die Verwaltung schlägt  Frau Angelika Göbel, Frau Heidi Kappelhoff und Frau Tanja Kohls vom Fachbereich 5 vor..


Beschlussvorschlag:

 

Der Wahlprüfungsausschuss bestellt  Frau Angelika Göbel, Frau Heidi Kappelhoff und Frau Tanja Kohls  als Schriftführerinnen.