Sachverhalt:
Nach § 52 Abs. 1 i.V. m. § 58 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW bestellt der Wahlprüfungsausschuss für die aufzunehmenden Niederschriften über die von ihm gefassten Beschlüsse einen Schriftführer.
Die Verwaltung schlägt Frau Angelika Göbel, Frau Heidi Kappelhoff und Frau Tanja Kohls vom Fachbereich 5 vor..
Beschlussvorschlag:
Der Wahlprüfungsausschuss bestellt Frau Angelika Göbel, Frau Heidi Kappelhoff und Frau Tanja Kohls als Schriftführerinnen.