Betreff
Bildung von Instandhaltungsrückstellungen im Produkt 01.01.13 - Gebäudemanagement
Vorlage
126/2014
Aktenzeichen
FB 2 / Bam
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

Mit Beschluss des Rates vom 14.03.2013 zur 6. Änderungsliste zum Etat 2013 wurde entschieden, bei der Haushaltsstelle 01.01.13.521505 - "Instandhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen" für die Jahre 2013 bis 2022 jeweils einen Teilbetrag von 218.300,-- EUR für die sog. "0-Variante" (Projekt Zentralisierung der Verwaltungsgebäude) in den Etatansatz aufzunehmen. Bei der "0-Variante" werden lediglich Instandhaltungsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung von Funktion und Verkehrssicherung nach den geltenden technischen Regeln und den fachlich nutzungsbedingten Regeln durchgeführt. Der Weiterbetrieb erfolgt ohne Sanierung; die Maßnahmen schaffen keinen Substanzwert. Die jeweiligen Zeitpunkte, zu denen größere Instandsetzungsmaßnahmen notwendig werden, sind nicht genau planbar bzw. vorhersehbar. Demnach besteht das Risiko, dass zeitweise  überdurchschnittlich hohe Haushaltsbelastungen eintreten können. Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (die in Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium des Landes NRW durchgeführt wurde) bei der in den ersten vier Jahren Maßnahmen in Höhe von insgesamt über 2 Mio. EUR identifiziert wurden, erfolgte die Entscheidung, die Belastung linear auf zehn Jahre zu verteilen (sh. auch 6.Änderungsliste zum Etat 2013).

 

Aufgrund der noch ausstehenden Entscheidung zum Projekt „Zentralisierung der Verwaltungsgebäude“ und einer hiermit verbundenen möglichen Verausgabung in der Zukunft sollen die Mittel in entsprechende Instandhaltungsrückstellungen umgebucht werden.

 

Da die Rückstellungen sowohl objekt-, als auch maßnahmebezogen zu bilden sind, ist der o. g. Betrag von 218.300,-- EUR wie folgt auf die betroffenen Liegenschaften aufzuteilen:

 

          VG I (Hauptstr. 14):                                                    71.700,00     EUR

          VG II (Moltkestr. 24):                                                   67.400,00     EUR

          VG III (Moltkestr. 26):                                                  41.000,00     EUR

          Kaiserstr. 69 (Musikschule, VHS):                          38.200,00     EUR

          Gesamt:                                                                     218.300,00     EUR

 

Die Bildung der Instandhaltungsrückstellungen erfolgt auf der Grundlage der Gemeindehaushaltsverordnung NRW in Verbindung mit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements.

 

 


Beschlussvorschlag: Ohne

Der Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung gemäß Vorlage 126/2014 über die Bildung von Instandhaltungsrückstellungen aus nicht verbrauchten Etatmitteln des Haushaltsjahres 2013 zur Kenntnis.