Sachverhalt:
Im Wirtschaftsplan 2014 der TBS ist ein Höchstbetrag von 3,5 Mio. € zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan vorgesehen. Außerdem ist im Laufe des Jahres ein Darlehen mit einem Restbetrag von ca. 2,4 Mio. € abzulösen.
Der TBS beabsichtigen in einigen Wochen die Aufnahme eines langfristigen Kredites in Höhe von voraussichtlich 4 Mio. €.
Die Ausgangslage für Kommunalunternehmen bei der Kreditaufnahme hat sich im Zuge der Euro- und Bankenkrise sowie der schlechten Finanzsituation der Kommunen zunehmend verschlechtert. Im Rahmen der Kreditaufnahme in 2013 wurde deutlich, dass einige Banken nur mitbieten, wenn eine Ausfallbürgschaft seitens der Stadt gestellt wird. Um die Chancen für ein attraktives Angebot zu erhöhen, bitten die TBS vorsorglich um eine Bürgschaftszusage (80%ige-Ausfallbürgschaft) in Höhe des Kreditbetrages von bis zu 4 Mio. €.
Die TBS werden nur bei entsprechender Attraktivität des Angebotes bzw. im Falle fehlender Angebote auf die Bürgschaft der Stadt Schwelm zurückgreifen.
Bei der Bürgschaftsgewährung seitens der Stadt sind rechtliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.
Gemäß § 87 Abs. 4 GO darf die Gemeinde Bürgschaften (...) nur im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben übernehmen. Da der Finanzmittelbedarf der TBS aus hoheitlichen Bereichen (z. B. Abwasserbeseitigung, Abfallentsorgung) resultiert, ist die Voraussetzung dieser Vorschrift im vorliegenden Fall erfüllt.
Artikel 107 AEVU (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) definiert die Grenzen verbotener staatlicher Beihilfen. Die Bürgschaft ist entsprechend EU-beihilferechtskonform zu gestalten. Im Wesentlichen ist dies die Beschränkung auf höchstens 80 % der ausstehenden finanziellen Verpflichtungen sowie die Vereinbarung und Zahlung einer marktüblichen Bürgschafts-/Aval-Provision der TBS an die Stadt.
Dem Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises – Kommunalaufsicht – wird die Übernahme der Bürgschaft nach Beschlussfassung angezeigt.
Beschlussvorschlag:
Den TBS wird für eine Kreditaufnahme von bis zu einer Höhe von 4 Mio. € eine 80%ige-Ausfallbürgschaft gegen Zahlung einer marktüblichen Bürgschafts-/Aval-Provision gewährt, sofern die Aufsichtsbehörde eine entsprechende Genehmigung erteilt.
Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Schritte einzuleiten, um die erforderliche Zustimmung einzuholen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. |
Bezeichnung
|
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr |
Folgekosten |
Im Etat enthalten: |
ja |
|
nein |
|
Deckungsvorschlag:
Die
Bürgschafts-/Aval-Provision stellt zusätzlichen Aufwand der TBS dar, der das
Jahresergebnis und damit die Ergebnisausschüttung reduziert. Gleichzeitig
erhält die Stadt einen Ertrag in gleiche Höhe, so dass der Haushalt im Ergebnis
nicht belastet wird.