Betreff
Bestellung von Schriftführerinnen für den Hauptausschuss
Vorlage
119/2014
Aktenzeichen
1.3 Sh
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Nach § 52 Abs. 1 in Verbindung mit § 58 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW bestellt der Hauptausschuss für die aufzunehmenden Niederschriften über die von ihm gefassten Beschlüsse einen Schriftführer.
Die Verwaltung schlägt für diese Aufgabe vom Fachbereich 1 Frau Edeltraud Söhner, Frau Nicole Gräfe und Frau Pia Schäfer vor.
Beschlussvorschlag:
Frau Edeltraud Söhner, Frau Nicole Gräfe und Frau Pia Schäfer werden zu Schriftführerinnen für den Hauptausschuss bestellt.