Betreff
Wahl der beiden stellvertretenden Vorsitzenden des Hauptausschusses
Vorlage
118/2014
Aktenzeichen
1.3 Sh
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 57 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW wählt der Hauptausschuss aus seiner Mitte einen oder mehrere Vertreter des Vorsitzenden.

 

Von den im neuen Rat vertretenen Parteien haben sich SPD, CDU, DIE BÜRGER, GRÜNE, FDP, SWG/BfS und DIE LINKE. auf einen Wahlvorschlag geeinigt, und zwar:

            für den 1. stellvertretenden Vorsitz: Frau Dr. Frauke Hortolani, SPD-R

            für den 2. stellvertretenden Vorsitz: Frau Christiane Sartor, CDU-R.

 

Sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt oder niemand widerspricht, werden Wahlen gemäß § 50 Abs. 2 GO NRW durch offene Abstimmung (sonst durch Abgabe von Stimmzetteln) vollzogen.

 

Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, die die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt.

 

Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

 

Gemäß § 50 Abs. 5 GO NRW zählen Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zur Feststellung der Beschlussfähigkeit, nicht aber zur Berechnung der Mehrheit mit.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Zur 1. stellvertretenden Vorsitzenden des Hauptausschusses wird
    Frau Dr. Frauke Hortolani gewählt.

  2. Zur 2. stellvertretenden Vorsitzenden des Hauptausschusses wird
    Frau Christiane Sartor gewählt.