Betreff
Parksituation Untermauerstraße (Brauereigasse)
Vorlage
116/2014
Aktenzeichen
5.12
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

Seit geraumer Zeit wird die Brauereigasse immer wieder als Parkfläche genutzt, obwohl die Einfahrt durch Verkehrszeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) verboten ist. Dieses Einfahrtverbot beinhalten auch ein Halt- und Parkverbot. Verkehrszeichen 250 ist jedoch ein Vorrangzeichen des fließenden Straßenverkehrs und obliegt der Überwachung durch die Polizei. Die Polizei ist für den fließenden und die Ordnungsbehörde für den ruhenden Straßenverkehr zuständig. Auf Grund der Vorrangsituation obliegt die Überwachung in erster Linie der Polizei. Da die Polizei, wie die Ordnungsbehörde auch, nicht zu jeder Tageszeit diesen Bereich kontrollieren kann, ist es in der Vergangenheit immer wieder zu unakzeptablen Situationen gekommen, wenn die Parkraumüberwachung des Ordnungsamtes das nähere Umfeld bestreift.

 

Zur Beseitigung dieses Zuständigkeitsproblems hat die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Schwelm mit der Verkehrsplanung, den Technischen Betrieben Schwelm und der Kreispolizeibehörde nach Lösungen gesucht.

 

In Frage kam 1. das Aufstellen von Hindernissen zur Unterbindung der Einfahrt. Hierdurch werden Kontrollen entbehrlich, da Fahrzeuge dann tatsächlich nicht mehr in die Brauereigasse einfahren können. Jedoch wird dann auch anliegenden Betrieben der Zugang zu ihren Betriebsstätten verwehrt. Die Kosten hierfür würden mehrere Hundert Euro für den Arbeitsaufwand der Technischen Betriebe Schwelm und die Beschaffung von Pfosten betragen.

 

Eine 2. Möglichkeit ist die Erweiterung der Fußgängerzone um den Bereich der Brauereigasse. Bei dieser Erweiterung ist die Parkraumüberwachung des Ordnungsamtes Schwelm rechtlich in der Lage Parkverstöße - ohne Rücksicht auf das Tätigwerden der Polizei – in eigener Zuständigkeit zu ahnden. In der Fußgängerzone ist das Befahren nur zu den festgelegten Zeiten (an Werktagen von 6 – 10 Uhr, 13 – 15 Uhr und von 19 – 22 Uhr) zum Be- und Entladen erlaubt. Parkvorgänge in der Fußgängerzone führen in der Regel zum sofortigen Abschleppen des Fahrzeugs. Die Kosten hierfür betragen nur wenige hundert Euro für die Beschaffung des Verkehrszeichens welches dann durch TBS an einem vorhandenen Mast montiert werden kann.

 

Nach Interessenabwägung und unter Berücksichtigung der zu erwartenden Kosten, hat sich die Straßenverkehrsbehörde Schwelm dazu entschieden die Fußgängerzone um den Bereich der Brauereigasse  zu erweitern. Die Technischen Betriebe werden das entsprechende Verkehrsschild in Kürze aufstellen.


Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung nimmt die Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde Schwelm zur Kenntnis.