Sachverhalt:
Gemäß § 10 Absatz 1 des Sparkassengesetzes NRW (SpkG) in Verbindung mit § 4 (1) der Satzung der Städtischen Sparkasse zu Schwelm besteht der Verwaltungsrat aus
a) dem vorsitzenden Mitglied,
b) 10 weiteren sachkundigen Mitgliedern,
c) 2 Dienstkräften der Sparkasse.
Bei der Wahl des Vorsitzenden, der entweder der
Hauptverwaltungsbeamte oder ein Ratsmitglied sein kann, sind die
Ausschließungsgründe des § 13 SpkG zu beachten.
Danach darf er u.a. nach § 13 (1) SpkG nicht Dienstkraft der Sparkasse,
Beschäftigter der Steuerbehörden, der Deutschen Postbank AG und der Deutschen
Post AG sowie Inhaber und Dienstkraft von Auskunfteien sein.
Zudem darf gemäß § 13 (2) SpkG nicht gegen ihn wegen eines Verbrechens oder eines Vermögensvergehens ein Strafverfahren rechtshängig sein oder eine Strafe verhängt worden, soweit und solange nach dem Gesetz über das Bundeszentralregister einer Behörde Auskunft erteilt werden darf, oder er als Schuldner in den letzten zehn Jahren in ein Insolvenzverfahren oder ein Verfahren zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verwickelt war oder ist.
Im Übrigen wird auf den genauen Wortlaut des § 13 SpkG Bezug genommen. Der genaue Wortlaut der §§ 10 bis 14 des Sparkassengesetzes ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt.
Diese Ausschließungsgründe gelten auch für
die übrigen sachkundigen Mitglieder des Verwaltungsrates nach Buchstabe b
mit dem Zusatz, dass sie keine Dienstkräfte der Sparkasse sein dürfen. Die in
den Verwaltungsrat gewählten sachkundigen Bürger müssen darüber hinaus gem. §§
7, 12 und 13 des Kommunalwahlgesetzes NRW auch das passive Wahlrecht zum
Gemeinderat haben und es darf keine Unvereinbarkeit von Beruf und Mandat
vorliegen.
Dabei steht es dem Rat frei, ob er nur Mitglieder aus seiner Mitte oder
auch sachkundige Bürger, die der Vertretung nicht angehören, oder auch
Dienstkräfte des Trägers in den Verwaltungsrat entsenden will. Dienstkräfte des
Trägers müssen ihren Wohnsitz im Trägergebiet haben.
Der Vorsitzende wird gemäß § 11 Abs. 1 SpkG von der
Vertretung des Trägers (Rat) gewählt.
Aus den Mitgliedern des Verwaltungsrates wählt der Rat ebenso eine/n 1.
und 2. Stellvertreter/in des Vorsitzenden (§ 11 Abs. 2 SpkG).
Das Wahlverfahren für den Vorsitzenden und dessen Vertreter/innen erfolgt jeweils nach § 50 Abs. 2 GO nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl im Wege der offenen Abstimmung, bei Widerspruch mit Stimmzetteln.
Gewählt ist derjenige, für den mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen abgegeben worden sind.
Die Mitglieder des Verwaltungsrates nach Buchstabe b werden gem. § 11 Abs. 1 SpkG vom Rat für die Dauer der Wahlzeit des Rates nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gemäß § 50 Abs. 3 GO NRW gewählt.
Die Wahl kann auch durch einstimmigen Ratsbeschluss aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages vollzogen werden.
Die Mitglieder des Verwaltungsrates nach Buchstabe c)
werden gem. § 11 Abs. 2 SpkG - ebenfalls für die Dauer der Wahlzeit des
Rates in der gleichen Weise - aus einem Vorschlag der Personalversammlung der
Sparkasse gewählt, der mindestens die doppelte Anzahl der zu wählenden
ordentlichen und stellv. Mitglieder enthalten muss.
Falls ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande kommt, erfolgt Listenwahl, in der, nach sachkundigen Mitgliedern und Dienstkräften der Sparkasse getrennt, in einem Wahlgang abgestimmt wird.
Nach demselben Verfahren wird für jedes Mitglied ein Stellvertreter gewählt, der bei Verhinderung des Mitgliedes dessen Aufgaben wahrnimmt.
Die im neuen Rat vertretenden Fraktionen SPD, CDU, Die Bürger, GRÜNE, FDP, SWG/BfS, DIE LINKE. haben sich auf den im Beschlussvorschlag aufgeführten einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt.
Beschlussvorschlag:
1. Wahl des Vorsitzenden
des Verwaltungsrates
Zum Vorsitzenden des Verwaltungsrates wird Herr Hans-Werner Kick,
SPD-Ratsmitglied gewählt.
2. Wahl der sachkundigen
Mitglieder des Verwaltungsrates
Der Rat nimmt den vorgelegten einheitlichen Wahlvorschlag, auf den sich
die
Ratsmitglieder geeinigt haben, an.
Dem Verwaltungsrat sollen folgende
sachkundige Mitglieder und ihre
namentlich festgelegten Stellvertreter angehören:
Verwaltungsrat Sparkasse |
||||||
von den jeweiligen Fraktionen
vorgeschlagene Mitglieder |
von den jeweiligen Fraktionen
vorgeschlagene persönliche Stellvertreter / innen |
|||||
|
||||||
Klaus Peter Schier |
R |
SPD |
1. |
Alexander Meinold |
skB |
SPD |
Rolf Pöckler |
skB |
SPD |
2. |
Lars Bachler |
skB |
SPD |
Thorsten Kirschner |
R |
SPD |
3. |
Dr. Sylvia Bock |
R |
SPD |
|
||||||
Oliver Flüshöh |
R |
CDU |
1. |
Hans-Jürgen Zeilert |
R |
CDU |
Matthias Kampschulte |
R |
CDU |
2. |
Bernd Hens |
skB |
CDU |
Heinz-Joachim Rüttershoff |
R |
CDU |
3. |
Rolf Steuernagel |
skB |
CDU |
|
||||||
Johanna Burbulla |
R |
Die Bürger |
1. |
Torsten Foss |
skB |
Die Bürger |
|
||||||
Brigitta Gießwein |
R |
B’90/Die Grünen |
1. |
Marcel Gießwein |
R |
B’90/Die Grünen |
|
||||||
Philipp Beckmann |
R |
FDP |
1. |
Michael Schwunk |
R |
FDP |
|
||||||
Elke Garn |
R |
SWG / BfS |
1. |
Dr. Christian Bockelmann |
R |
SWG / BfS |
|
||||||
Dienstkräfte der Städtischen
Sparkasse |
||||||
|
||||||
Peter Mayer |
Andreas von der Lippe |
|||||
Susanne Kadach |
Kerstin Reitze |
3. Wahl des 1. stellvertretenden Vorsitzenden
Zum 1. stellvertretenden Vorsitzenden des
Verwaltungsrates
wird Herr Oliver Flüshöh,
CDU-Ratsmitglied, gewählt.
4. Wahl des 2. stellvertretenden Vorsitzenden
Zum 2. stellvertretenden Vorsitzenden des
Verwaltungsrates
wird Herr Klaus Peter Schier,
SPD-sachkundiger Bürger, gewählt.