Betreff
Bildung des Verwaltungsrates der Städtischen Sparkasse zu Schwelm
Vorlage
103/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 10 Absatz 1 des Sparkassengesetzes NRW (SpkG) in Verbindung mit § 4 (1) der Satzung der Städtischen Sparkasse zu Schwelm besteht der Verwaltungsrat aus

a)      dem vorsitzenden Mitglied,

b)      10 weiteren sachkundigen Mitgliedern,

c)      2 Dienstkräften der Sparkasse.

 

Bei der Wahl des Vorsitzenden, der entweder der Hauptverwaltungsbeamte oder ein Rats­mitglied sein kann, sind die Ausschließungsgründe des § 13 SpkG zu beachten.
Danach darf er u.a. nach § 13 (1) SpkG nicht Dienstkraft der Sparkasse, Beschäftigter der Steuerbehörden, der Deutschen Postbank AG und der Deutschen Post AG sowie Inhaber und Dienstkraft von Auskunfteien sein.

Zudem darf gemäß § 13 (2) SpkG nicht gegen ihn wegen eines Verbrechens oder eines Vermögensvergehens ein Strafverfahren rechtshängig sein oder eine Strafe verhängt worden, soweit und solange nach dem Gesetz über das Bundeszentralregister einer Behörde Auskunft erteilt werden darf, oder er als Schuldner in den letzten zehn Jahren in ein Insolvenzverfahren oder ein Verfahren zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verwickelt war oder ist.

Im Übrigen wird auf den genauen Wortlaut des § 13 SpkG Bezug genommen. Der genaue Wortlaut der §§ 10 bis 14 des Sparkassengesetzes ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt.

Diese Ausschließungsgründe gelten auch für die übrigen sachkundigen Mitglieder des Verwaltungsrates nach Buchstabe b mit dem Zusatz, dass sie keine Dienstkräfte der Sparkasse sein dürfen. Die in den Verwaltungsrat gewählten sachkundigen Bürger müssen darüber hinaus gem. §§ 7, 12 und 13 des Kommunalwahlgesetzes NRW auch das passive Wahlrecht zum Gemeinderat haben und es darf keine Unvereinbarkeit von Beruf und Mandat vorliegen.

Dabei steht es dem Rat frei, ob er nur Mitglieder aus seiner Mitte oder auch sachkundige Bürger, die der Vertretung nicht angehören, oder auch Dienstkräfte des Trägers in den Verwaltungsrat entsenden will. Dienstkräfte des Trägers müssen ihren Wohnsitz im Trägergebiet haben.

 

Der Vorsitzende wird gemäß § 11 Abs. 1 SpkG von der Vertretung des Trägers (Rat) gewählt.
Aus den Mitgliedern des Verwaltungsrates wählt der Rat ebenso eine/n 1. und 2. Stellvertreter/in des Vorsitzenden (§ 11 Abs. 2 SpkG).

Das Wahlverfahren für den Vorsitzenden und dessen Vertreter/innen erfolgt jeweils nach § 50 Abs. 2 GO nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl im Wege der offenen Abstimmung, bei Widerspruch mit Stimmzetteln.

Gewählt ist derjenige, für den mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen abgegeben worden sind.

 

Die  Mitglieder des Verwaltungsrates nach Buchstabe b werden gem.  § 11 Abs. 1 SpkG vom Rat für die Dauer der Wahlzeit des Rates nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gemäß § 50 Abs. 3 GO NRW gewählt.

Die Wahl kann auch durch einstimmigen Ratsbeschluss aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages vollzogen werden.

Die Mitglieder des Verwaltungsrates nach  Buchstabe c)  werden  gem. § 11 Abs. 2 SpkG  - ebenfalls für die Dauer der Wahlzeit des Rates in der gleichen Weise - aus einem Vorschlag der Personalversammlung der Sparkasse gewählt, der mindestens die doppelte Anzahl der zu wählenden ordentlichen und stellv. Mitglieder enthalten muss.

 

Falls ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande kommt, erfolgt Listenwahl, in der, nach sachkundigen Mitgliedern und Dienstkräften der Sparkasse getrennt, in einem Wahlgang abgestimmt wird.

Nach demselben Verfahren wird für jedes Mitglied ein Stellvertreter gewählt, der bei Verhinderung des Mitgliedes dessen Aufgaben wahrnimmt.

 

Die im neuen Rat vertretenden Fraktionen SPD, CDU, Die Bürger, GRÜNE, FDP, SWG/BfS, DIE LINKE. haben sich auf den im Beschlussvorschlag aufgeführten einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt.


Beschlussvorschlag:

 

1. Wahl des Vorsitzenden des Verwaltungsrates

    Zum Vorsitzenden des Verwaltungsrates wird Herr Hans-Werner Kick,

    SPD-Ratsmitglied gewählt.

 

2. Wahl der sachkundigen Mitglieder des Verwaltungsrates

    Der Rat nimmt den vorgelegten einheitlichen Wahlvorschlag, auf den sich die
    Ratsmitglieder geeinigt haben, an. Dem Verwaltungsrat sollen folgende
    sachkundige Mitglieder und ihre namentlich festgelegten Stellvertreter angehören:

 

 

Verwaltungsrat Sparkasse

von den jeweiligen Fraktionen vorgeschlagene Mitglieder

von den jeweiligen Fraktionen vorgeschlagene persönliche Stellvertreter / innen

 

Klaus Peter Schier

R

SPD

1.

Alexander Meinold

skB

SPD

Rolf Pöckler

skB

SPD

2.

Lars Bachler

skB

SPD

Thorsten Kirschner

R

SPD

3.

Dr. Sylvia Bock

R

SPD

 

Oliver Flüshöh

R

CDU

1.

Hans-Jürgen Zeilert

R

CDU

Matthias Kampschulte

R

CDU

2.

Bernd Hens

skB

CDU

Heinz-Joachim Rüttershoff

R

CDU

3.

Rolf Steuernagel

skB

CDU

 

Johanna Burbulla

R

Die Bürger

1.

Torsten Foss

skB

Die Bürger

 

Brigitta Gießwein

R

B’90/Die Grünen

1.

Marcel Gießwein

R

B’90/Die Grünen

 

Philipp Beckmann

R

FDP

1.

Michael Schwunk

R

FDP

 

Elke Garn

R

SWG / BfS

1.

Dr. Christian Bockelmann

R

SWG / BfS

 

Dienstkräfte der Städtischen Sparkasse

 

Peter Mayer

Andreas von der Lippe

Susanne Kadach

Kerstin Reitze

 

 

   3. Wahl des 1. stellvertretenden Vorsitzenden

      Zum 1. stellvertretenden Vorsitzenden des Verwaltungsrates
      wird  Herr Oliver Flüshöh, CDU-Ratsmitglied, gewählt.

 

 

   4. Wahl des 2. stellvertretenden Vorsitzenden

       Zum 2. stellvertretenden Vorsitzenden des Verwaltungsrates
       wird  Herr Klaus Peter Schier, SPD-sachkundiger Bürger, gewählt.