Betreff
Festlegung der Zahl der Stellvertreter/innen des Bürgermeisters
Vorlage
095/2014
Aktenzeichen
1.3 Sh
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 67 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW wählt der Rat aus seiner Mitte ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters, die den Bürgermeister bei der Leitung der Ratssitzungen und bei der Repräsentation vertreten.

 

Vor Durchführung des entsprechenden Wahlverfahrens ist die Festlegung der Zahl der Stellvertreter/innen durch Beschluss des Rates erforderlich.

 

Für die abgelaufene Wahlperiode hatte der Rat durch einstimmigen Beschluss vom 29.10.2009 die Anzahl der Stellvertreter/innen des Bürgermeisters auf drei festgelegt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Anzahl der Stellvertreter/innen des Bürgermeisters wird auf 3 festgelegt.