Betreff
Entwurf des Jahresabschlusses 2012
Vorlage
094/2014
Aktenzeichen
3/ Mü
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Gem. § 95 Abs. 1 GO NW hat die Stadt Schwelm zum Schluss jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern.

 

Der Jahresabschluss besteht gem. § 95 Abs. 1 S. 3 GO NW in Verbindung mit § 37 GemHVO NW aus:

 

·         Gesamtergebnisrechnung,

·         Gesamtfinanzrechnung,

·         den Teilrechnungen,

·         der Bilanz,

·         dem Anhang inklusive dem Anlagen-, Forderungs- und Verbindlichkeitenspiegel und

·         dem Lagebericht.

 

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2012 wird gem. § 95 Abs. 3 S. 1 GO NW durch den Kämmerer aufgestellt und durch den Bürgermeister bestätigt.

Dies erfolgt in der 27. Kalenderwoche vor der Sitzung des Rates am 03.07.14.

 

Gem. § 95 Abs. 3 S. 2 GO NW leitet der Bürgermeister den Entwurf dem Rat zur Fest-stellung zu.

 

Vor der Feststellung durch den Rat wird der Entwurf des Jahresabschlusses jedoch zunächst an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung weitergeleitet.

Bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2012 bedient sich der Rechnungsprüfungs-ausschuss gem. § 101 Abs. 8 GO NW der örtlichen Rechnungsprüfung, die aufgrund eines Kooperationsvertrages aktuell beim Ennepe-Ruhr-Kreis angesiedelt ist.

 

Nach Durchführung der in § 101 GO NW geregelten Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss stellt der Rat den geprüften Jahresabschluss fest, beschließt über die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. die Behandlung des Jahresfehlbetrages und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters. 

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2012 wird in einer Ergänzungsvorlage rechtzeitig zur Ratssitzung am 03.07.2014 in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Papierexemplare können auf Wunsch nachgeliefert werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2012 wird dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet.