Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 23.05.2014 hat die Verkehrsgesellschaft Ennepe – Ruhr mbH (VER mbH) zu der am 13.06.2014 stattfindenden Ordentlichen Gesellschafterversammlung eingeladen und die Tagesordnung bekannt gegeben. Vor dieser Sitzung findet eine Sitzung des Aufsichtsrates statt.
Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:
TOP 1 – Genehmigung der Niederschrift III/13 über die Gesellschafterversammlung am
10. Dezember 2013
TOP 2 – Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013
TOP 3 – Ergebnisverwendung
TOP 4 – Entlastung der Geschäftsführung
TOP 5 – Entlastung des Aufsichtsrates
TOP 6 – Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014-06-02
TOP 7 – Änderung des Gesellschaftsvertrages
TOP 8 - Verschiedenes
Beratungsunterlagen zu den TOP 1 – 6 wurden bisher nicht zur Verfügung gestellt.
Zu TOP 7 ist der überarbeitete Gesellschaftsvertrag, sowie eine synoptische Darstellung als Anlage 1 beigefügt.
Der Aufsichtsrat der Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr mbH (VER) hat sich in seiner Sitzung am 18.03.2014 mit notwendigen Änderungen des Gesellschaftsvertrages befasst. Hier sind insbesondere
- der Wechsel des Mehrheitsgesellschafters,
- Synchronisierung der Amtszeit des Vorsitzenden des Aufsichtsrates sowie seiner Stellvertreter mit der Wahlperiode der kommunalen Gremien,
-
Anpassungen im Hinblick auf das
Transparenzgesetz und Haushaltsgrundsätzegesetz
zu nennen.
Über die Änderung des Gesellschaftsvertrages beschließt die Gesellschafterversammlung der VER. Aufgrund der Übertragung der Gesellschaftsanteile des Kreises an der VER an die Beteiligungsgesellschaft des Ennepe-Ruhr-Kreises mbH werden die Gesellschafterrechte des Ennepe-Ruhr-Kreises durch den Vertreter der Beteiligungsgesellschaft des Ennepe-Ruhr-Kreises mbH wahrgenommen. Dieser ist an die Beschlüsse des Kreistages gebunden.
Da die ordentliche
Gesellschafterversammlung der Verkehrsgesellschaft Ennepe – Ruhr mbH (VER
mbH) bereits am 13.06.2014 stattfindet,
kann die planmäßige Sitzung des neuen Rates der Stadt Schwelm am 03.07.2014
nicht abgewartet werden. Somit ist eine Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW durch den
Bürgermeister und ein Ratsmitglied erforderlich geworden.
Beschlussvorschlag für den Bürgermeister und ein
weiteres Ratsmitglied:
Der Vertreter der Stadt Schwelm, Herr 1. Beigeordneter Ralf Schweinsberg oder Vertreter/in, wird ermächtigt, in der Ordentlichen Gesellschafterversammlung der Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr mbH (VER mbH) am 13.06.2014 bei den Tagesordnungspunkten (TOP) 1 bis 6 nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. Bei TOP 7 wird er/sie ermächtigt, dem geänderten Gesellschaftsvertrag der VER mbH (Anlage 1) zuzustimmen.
Wegen der Terminabläufe gilt dieser Beschluss als Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW
Datum: 03.06.2014
gezeichnet gezeichnet
(Stobbe) (Flüshöh)
Bürgermeister Ratsmitglied
Beschlussvorschlag für den Rat:
Der Rat genehmigt die vom Bürgermeister und einem Ratsmitglied am 03.06.2014 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW zur Ordentlichen Gesellschafterversammlung der Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr mbH (VER mbH).