Betreff
Ordentliche Gesellschafterversammlung der Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr mbH am 13.06.2014 (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GONW
Vorlage
090/2014
Aktenzeichen
3/La
Art
Dringlichkeitsvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 23.05.2014 hat die Verkehrsgesellschaft Ennepe – Ruhr mbH (VER mbH) zu der am 13.06.2014  stattfindenden Ordentlichen Gesellschafterversammlung eingeladen und die Tagesordnung bekannt gegeben. Vor dieser Sitzung findet eine Sitzung des Aufsichtsrates statt.

Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:

 

TOP 1 – Genehmigung der Niederschrift III/13 über die Gesellschafterversammlung am

               10. Dezember 2013

 

TOP 2 – Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013

 

TOP 3 – Ergebnisverwendung

 

TOP 4 – Entlastung der Geschäftsführung

 

TOP 5 – Entlastung des Aufsichtsrates

 

TOP 6 – Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014-06-02

 

TOP 7 – Änderung des Gesellschaftsvertrages

 

TOP 8 - Verschiedenes

 

 

Beratungsunterlagen zu den TOP 1 – 6 wurden bisher nicht zur Verfügung gestellt.

 

Zu TOP 7 ist der überarbeitete Gesellschaftsvertrag, sowie eine synoptische Darstellung als Anlage 1 beigefügt.

Der Aufsichtsrat der Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr mbH (VER) hat sich in seiner Sitzung am 18.03.2014 mit notwendigen Änderungen des Gesellschaftsvertrages befasst. Hier sind insbesondere

 

-          der Wechsel des Mehrheitsgesellschafters,

-          Synchronisierung der Amtszeit des Vorsitzenden des Aufsichtsrates sowie seiner Stellvertreter mit der Wahlperiode der kommunalen Gremien,

-          Anpassungen im Hinblick auf das Transparenzgesetz und Haushaltsgrundsätzegesetz

zu nennen.

 

Über die Änderung des Gesellschaftsvertrages beschließt die Gesellschafterversammlung der VER. Aufgrund der Übertragung der Gesellschaftsanteile des Kreises an der VER an die Beteiligungsgesellschaft des Ennepe-Ruhr-Kreises mbH werden die Gesellschafterrechte des Ennepe-Ruhr-Kreises durch den Vertreter der Beteiligungsgesellschaft des Ennepe-Ruhr-Kreises mbH wahrgenommen. Dieser ist an die Beschlüsse des Kreistages gebunden.

 

Da die ordentliche Gesellschafterversammlung der Verkehrsgesellschaft Ennepe – Ruhr mbH (VER mbH)  bereits am 13.06.2014 stattfindet, kann die planmäßige Sitzung des neuen Rates der Stadt Schwelm am 03.07.2014 nicht abgewartet werden. Somit ist eine Dringlichkeitsentscheidung  gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied erforderlich geworden.

 

 

 


Beschlussvorschlag für den Bürgermeister und ein weiteres Ratsmitglied:

 

Der Vertreter der Stadt Schwelm, Herr 1. Beigeordneter Ralf Schweinsberg oder Vertreter/in, wird ermächtigt, in der Ordentlichen Gesellschafterversammlung der Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr mbH (VER mbH) am 13.06.2014 bei den Tagesordnungspunkten (TOP) 1 bis 6 nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. Bei TOP 7 wird er/sie ermächtigt, dem geänderten Gesellschaftsvertrag der VER mbH (Anlage 1) zuzustimmen.

 

Wegen der Terminabläufe gilt dieser Beschluss als Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW

 

Datum: 03.06.2014

 

 

 

                        gezeichnet                                                gezeichnet

                        (Stobbe)                                                         (Flüshöh)

                        Bürgermeister                                               Ratsmitglied

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Rat genehmigt die vom Bürgermeister und einem Ratsmitglied am 03.06.2014 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW zur Ordentlichen Gesellschafterversammlung der Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr mbH (VER mbH).