Sachverhalt:
Zum Beschlussvorschlag 1:
Der Schwelmer Wochenmarkt gehört zu den
kostenrechnenden Einrichtungen der Stadt Schwelm. Das bedeutet, dass jährlich
Benutzungsgebühren – in diesem Falle von den Marktbeschickern zu entrichtende
Marktstandsgebühren – nach Maßgabe des § 6 KAG NRW zu kalkulieren sind. Dabei
sind einerseits Kosten und andererseits Erträge im Rahmen des Schwelmer
Wochenmarktes zu berücksichtigen.
Gem. § 6 Abs. 2 KAG NRW sind Kostenüberdeckungen am Ende eines
Kalkulationszeitraumes innerhalb von drei Jahren auszugleichen und
Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraums ausgeglichen werden.
Die IST-Abrechnung 2012 schließt mit einer Unterdeckung in Höhe von 6.293,11
Euro ab. Im Vorjahr wurde eine Überdeckung in Höhe von 403,30 Euro
festgestellt. Bei der PLAN-Berechnung 2014 ist somit eine Unterdeckung in Höhe
von insg. 5.889,11 Euro zu berücksichtigen. Die Unterdeckung aus der
IST-Abrechnung 2012 hängt in erster Linie mit den Kosten der TBS für die
Reinigung des Marktgeländes sowie die Abfallentsorgung zusammen. Gleichzeitig
haben sich die Energie- und Personalkosten erhöht. Die Erhöhung der
Personalkosten beruht auf dem früheren Dienstbeginn der Marktmeisterin. All
diese Effekte waren zum Zeitpunkt der Kalkulation noch nicht absehbar.
Die PLAN-Berechnung 2014 ergibt – unter Berücksichtigung aller
voraussichtlichen Kosten einerseits und der voraussichtlichen Erstattung von
Energiekosten andererseits sowie der o. g. Unterdeckung aus der IST-Abrechnung
2012 einen Gebührenbedarf in Höhe von rd. 52.900,00 Euro. Unter Zugrundelegung
des aktuellen Gebührenmaßstabes ergibt dies eine zu erhebende Marktstandsgebühr
in Höhe von 0,77 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche. Dabei wurde berücksichtigt,
dass sich die Nutzfläche ab dem 01.01.2013 durch die Reduzierung des
Wochenmarktgeländes am Dienstag auf rd. 675 qm verringert hat. Gleichzeitig
wirken sich die bereits aufgeführten
Kostenerhöhungen aus.
Zum 01.01.2012 wurde die Marktstandsgebühr bei
Dauernutzung von 0,64 Euro auf 0,61 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche
verringert. Gleichzeitig wurde erstmalig eine Gebühr bei Tagesnutzung i. H. v.
0,70 Euro pro Quadratmeter festgelegt. Hintergrund hierfür war der wesentlich
höhere Verwaltungsaufwand in Zusammenhang mit der Platzzuweisung und der
Vereinnahmung der Gebühren.
Unter Bezugnahme auf die bisherigen Ausführungen schlägt die Verwaltung vor,
die derzeitig aktuellen Marktstandsgebühren bei Dauernutzung i. H. v. 0,61 Euro
zum 01.07.2014 auf 0,77 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche zu erhöhen.
Gleichzeitig sollte die Gebühr bei Tagesnutzung von 0,70 auf 0,85 Euro pro Quadratmeter
Nutzfläche angehoben werden. Da die Gebühren bei Dauernutzung quartalsweise
erhoben werden, erscheint eine Anpassung zum 01.07.2014 und somit zum
Quartalswechsel zur Vermeidung von Verwaltungsaufwand sinnvoll. Des Weiteren
wird vorgeschlagen, die jeweils festgesetzte Mindestgebühr von 5,00 Euro auf
6,50 Euro pro Markttag zu erhöhen.
Mit dem 1. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von
Marktstandsgeld in der Stadt Schwelm vom 15.12.2011 würde die Satzung damit die
in der Anlage dargestellte Fassung erhalten.
Zum Beschlussvorschlag 2:
Aufgrund der wiederholten Prüfungsbemerkung des
Rechnungsprüfungsamtes im Prüfbericht Wochenmarkt 2013 und einem entsprechendem
Antrag aus dem politischen Raum, ist die Verwaltung in die Prüfung der
Privatisierung eingestiegen. Hierzu wurde die Verwaltung im letzten Sitzungszug
2013 durch den Rat beauftragt.
Die Marktgilde eG hat der Verwaltung ein ausführliches
Angebot zur Übernahme des Schwelmer Wochenmarktes vorgelegt.
Die Deutsche Marktgilde eG wurde als genossenschaftliche Einrichtung gegründet
mit dem Ziel, Wochenmärkte durchzuführen und attraktiv zu gestalten. Sie
übernimmt in diesem Zusammenhang alle Aufgaben wie z. B. die Gestellung eines
Marktmeisters, der kontinuierlich vor Ort präsent ist, die Durchführung von
Marketingmaßnahmen und die Organisation eines Beschwerdemanagements. Durch den
Marktmeister wird insbesondere auch die Reinigung des Marktgeländes
koordiniert, da diese durch die Markthändler selbst durchgeführt wird, die sich
auch um die Entsorgung ihres Abfalls kümmern müssen.
Die Deutsche Marktgilde hat für das erste Jahr der
Stadt Schwelm eine Beteiligung in Höhe von 15% der eingenommenen
Marktstandsgelder für die Nutzung des Wochenmarktgeländes angeboten. Ein
vergleichbares Vorgehen wurde bei der Übernahme des Wochenmarktes in Ennepetal
realisiert. Die bisher befragten Städte, die ihren Wochenmarkt an die
Marktgilde übertragen haben, äußerten sich durchweg positiv hierzu.
Zwischenzeitlich liegt ein weiteres (noch nicht spezifiziertes) Angebot zur Übernahme des Schwelmer Wochenmarktes durch drei Markthändler vor (siehe Anlage 2). Am 01.04.14 fand ein erstes Gespräch zwischen Verwaltung und den Markthändlern zur Übernahme des Wochenmarktes statt. Die Antragsteller erläuterten der Verwaltung, dass es ihre Absicht sei den Wochenmarkt in Schwelm als Betreiber zu übernehmen. Eine endgültige Konzeption ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ausgearbeitet. Seitens der Verwaltung wurden die rechtlichen Vorgaben erläutert und von den Markthändlern akzeptiert. Es wurden Hinweise gegeben, welche Fragen detaillierter zu klären sind. Zwischen Verwaltung und Markhändlern herrschte Einigkeit darüber, dass die Übernahme in der Betreiberfunktion eine vollständige Übernahme mit allen Rechten und Pflichten des Wochenmarktes bedeutet. Die Stadt würde einen detaillierten, privatrechtlichen Durchführungsvertrag mit dem privaten Betreiber abschließen. Hier würde unter anderem die Einflussmöglichkeit der Stadt vereinbart.
Es herrschte weiter Einigkeit
darüber, dass die endgültige Entscheidung über die Privatisierung des Marktes
bis zur Ratssitzung am 10.04.2014 nicht getroffen werden kann und in die
nächste Legislaturperiode verschoben werden sollte. Der vorgeschlagene
Beschluss der Gebührensatzung durch den Rat war ebenfalls unstrittig, da eine
endgültige Entscheidung über die Privatisierung noch aussteht. Weiterhin wäre
auch für die Markhändler die gültige Gebührensatzung eine „Rechengröße“ für das
zu kalkulierende private Standgeld. Im Falle einer Privatisierung ist die
Gebührensatzung aufzuheben.
Die Marktgilde hat sich nach der
Finanzausschusssitzung vom 27.03.14 bei der Verwaltung auf Grund der
öffentlichen Berichterstattung zur Vorlage 053/2014 gemeldet. Bemängelt wird
von dort hauptsächlich die negative öffentliche Darstellung der Marktgilde, der
insbesondere eine Vielzahl positiver Referenzen entgegenstehen würde. Die
Marktgilde will an ihrem Angebot zur privaten Durchführung des Wochenmarktes in
Schwelm festhalten.
Verwaltungsseitig ist bis zu einem Grundsatzbeschluss
„Privatisierung“ des Rates zu klären, welche vergaberechtlichen Vorgaben zu
erfüllen sind und welche weiteren Möglichkeiten der Privatisierung am Markt
bestehen. Die Verwaltung wird mit beiden Anbietern im Kontakt bleiben.
In der neuen Legislaturperiode wird die Verwaltung dem
Rat der Stadt Schwelm einen Vorschlag zur Privatisierung des Wochenmarktes
unterbreiten.
Beschlussvorschlag:
Die Vorlage 053/2014/2
ersetzt vollständig die Vorlagen 053/2014 und 053/2014/1
1.
Der 1. Nachtrag zu der Satzung über die Erhebung
von Marktstandsgeld in der Stadt Schwelm vom 15.12 2011 wird beschlossen. Die
Satzung erhält dadurch die in der Anlage dargestellte Fassung.
2. Die Verwaltung wird beauftragt eine Markterkundung mit dem Ziel der Privatisierung des Wochenmarktes durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. 02.01.02 |
Bezeichnung
Gewerbewesen |
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr |
Folgekosten |
Im Etat enthalten: |
ja |
|
nein |
|
Deckungsvorschlag: