Betreff
Benutzungsgebühren für den Schwelmer Wochenmarkt ab dem 01.07.2014 und Markterkundung mit dem Ziel der Privatisierung des Wochenmarktes
Vorlage
053/2014/2
Aktenzeichen
5.12 Frö
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Zum Beschlussvorschlag 1:

Der Schwelmer Wochenmarkt gehört zu den kostenrechnenden Einrichtungen der Stadt Schwelm. Das bedeutet, dass jährlich Benutzungsgebühren – in diesem Falle von den Marktbeschickern zu entrichtende Marktstandsgebühren – nach Maßgabe des § 6 KAG NRW zu kalkulieren sind. Dabei sind einerseits Kosten und andererseits Erträge im Rahmen des Schwelmer Wochenmarktes zu berücksichtigen.       
Gem. § 6 Abs. 2 KAG NRW sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb von drei Jahren auszugleichen und Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraums ausgeglichen werden.        
Die IST-Abrechnung 2012 schließt mit einer Unterdeckung in Höhe von 6.293,11 Euro ab. Im Vorjahr wurde eine Überdeckung in Höhe von 403,30 Euro festgestellt. Bei der PLAN-Berechnung 2014 ist somit eine Unterdeckung in Höhe von insg. 5.889,11 Euro zu berücksichtigen. Die Unterdeckung aus der IST-Abrechnung 2012 hängt in erster Linie mit den Kosten der TBS für die Reinigung des Marktgeländes sowie die Abfallentsorgung zusammen. Gleichzeitig haben sich die Energie- und Personalkosten erhöht. Die Erhöhung der Personalkosten beruht auf dem früheren Dienstbeginn der Marktmeisterin. All diese Effekte waren zum Zeitpunkt der Kalkulation noch nicht absehbar.            
Die PLAN-Berechnung 2014 ergibt – unter Berücksichtigung aller voraussichtlichen Kosten einerseits und der voraussichtlichen Erstattung von Energiekosten andererseits sowie der o. g. Unterdeckung aus der IST-Abrechnung 2012 einen Gebührenbedarf in Höhe von rd. 52.900,00 Euro. Unter Zugrundelegung des aktuellen Gebührenmaßstabes ergibt dies eine zu erhebende Marktstandsgebühr in Höhe von 0,77 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche. Dabei wurde berücksichtigt, dass sich die Nutzfläche ab dem 01.01.2013 durch die Reduzierung des Wochenmarktgeländes am Dienstag auf rd. 675 qm verringert hat. Gleichzeitig wirken sich die  bereits aufgeführten Kostenerhöhungen aus.

Zum 01.01.2012 wurde die Marktstandsgebühr bei Dauernutzung von 0,64 Euro auf 0,61 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche verringert. Gleichzeitig wurde erstmalig eine Gebühr bei Tagesnutzung i. H. v. 0,70 Euro pro Quadratmeter festgelegt. Hintergrund hierfür war der wesentlich höhere Verwaltungsaufwand in Zusammenhang mit der Platzzuweisung und der Vereinnahmung der Gebühren.      
Unter Bezugnahme auf die bisherigen Ausführungen schlägt die Verwaltung vor, die derzeitig aktuellen Marktstandsgebühren bei Dauernutzung i. H. v. 0,61 Euro zum 01.07.2014 auf 0,77 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche zu erhöhen. Gleichzeitig sollte die Gebühr bei Tagesnutzung von 0,70 auf 0,85 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche angehoben werden. Da die Gebühren bei Dauernutzung quartalsweise erhoben werden, erscheint eine Anpassung zum 01.07.2014 und somit zum Quartalswechsel zur Vermeidung von Verwaltungsaufwand sinnvoll. Des Weiteren wird vorgeschlagen, die jeweils festgesetzte Mindestgebühr von 5,00 Euro auf 6,50 Euro pro Markttag zu erhöhen.         

Mit dem 1. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Marktstandsgeld in der Stadt Schwelm vom 15.12.2011 würde die Satzung damit die in der Anlage dargestellte Fassung erhalten.  

 

 

Zum Beschlussvorschlag 2:

 

Aufgrund der wiederholten Prüfungsbemerkung des Rechnungsprüfungsamtes im Prüfbericht Wochenmarkt 2013 und einem entsprechendem Antrag aus dem politischen Raum, ist die Verwaltung in die Prüfung der Privatisierung eingestiegen. Hierzu wurde die Verwaltung im letzten Sitzungszug 2013 durch den Rat beauftragt.

 

Die Marktgilde eG hat der Verwaltung ein ausführliches Angebot zur Übernahme des Schwelmer Wochenmarktes vorgelegt.       
Die Deutsche Marktgilde eG wurde als genossenschaftliche Einrichtung gegründet mit dem Ziel, Wochenmärkte durchzuführen und attraktiv zu gestalten. Sie übernimmt in diesem Zusammenhang alle Aufgaben wie z. B. die Gestellung eines Marktmeisters, der kontinuierlich vor Ort präsent ist, die Durchführung von Marketingmaßnahmen und die Organisation eines Beschwerdemanagements. Durch den Marktmeister wird insbesondere auch die Reinigung des Marktgeländes koordiniert, da diese durch die Markthändler selbst durchgeführt wird, die sich auch um die Entsorgung ihres Abfalls kümmern müssen.

Die Deutsche Marktgilde hat für das erste Jahr der Stadt Schwelm eine Beteiligung in Höhe von 15% der eingenommenen Marktstandsgelder für die Nutzung des Wochenmarktgeländes angeboten. Ein vergleichbares Vorgehen wurde bei der Übernahme des Wochenmarktes in Ennepetal realisiert. Die bisher befragten Städte, die ihren Wochenmarkt an die Marktgilde übertragen haben, äußerten sich durchweg positiv hierzu.

 

Zwischenzeitlich liegt ein weiteres (noch nicht spezifiziertes) Angebot zur Übernahme des Schwelmer Wochenmarktes durch drei Markthändler vor (siehe Anlage 2). Am 01.04.14 fand ein erstes Gespräch zwischen Verwaltung und den Markthändlern zur Übernahme des Wochenmarktes statt. Die Antragsteller erläuterten der Verwaltung, dass es ihre Absicht sei den Wochenmarkt in Schwelm als Betreiber zu übernehmen. Eine endgültige Konzeption ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ausgearbeitet. Seitens der Verwaltung wurden die rechtlichen Vorgaben erläutert und von den Markthändlern akzeptiert. Es wurden Hinweise gegeben, welche Fragen detaillierter zu klären sind. Zwischen Verwaltung und Markhändlern herrschte Einigkeit darüber, dass die Übernahme in der Betreiberfunktion eine vollständige Übernahme mit allen Rechten und Pflichten des Wochenmarktes bedeutet. Die Stadt würde einen detaillierten, privatrechtlichen Durchführungsvertrag  mit dem privaten Betreiber abschließen. Hier würde unter anderem die Einflussmöglichkeit der Stadt vereinbart.

 

Es herrschte weiter Einigkeit darüber, dass die endgültige Entscheidung über die Privatisierung des Marktes bis zur Ratssitzung am 10.04.2014 nicht getroffen werden kann und in die nächste Legislaturperiode verschoben werden sollte. Der vorgeschlagene Beschluss der Gebührensatzung durch den Rat war ebenfalls unstrittig, da eine endgültige Entscheidung über die Privatisierung noch aussteht. Weiterhin wäre auch für die Markhändler die gültige Gebührensatzung eine „Rechengröße“ für das zu kalkulierende private Standgeld. Im Falle einer Privatisierung ist die Gebührensatzung aufzuheben.

 

Die Marktgilde hat sich nach der Finanzausschusssitzung vom 27.03.14 bei der Verwaltung auf Grund der öffentlichen Berichterstattung zur Vorlage 053/2014 gemeldet. Bemängelt wird von dort hauptsächlich die negative öffentliche Darstellung der Marktgilde, der insbesondere eine Vielzahl positiver Referenzen entgegenstehen würde. Die Marktgilde will an ihrem Angebot zur privaten Durchführung des Wochenmarktes in Schwelm festhalten.

 

Verwaltungsseitig ist bis zu einem Grundsatzbeschluss „Privatisierung“ des Rates zu klären, welche vergaberechtlichen Vorgaben zu erfüllen sind und welche weiteren Möglichkeiten der Privatisierung am Markt bestehen. Die Verwaltung wird mit beiden Anbietern im Kontakt bleiben.

 

In der neuen Legislaturperiode wird die Verwaltung dem Rat der Stadt Schwelm einen Vorschlag zur Privatisierung des Wochenmarktes unterbreiten.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Vorlage 053/2014/2 ersetzt vollständig die Vorlagen 053/2014 und 053/2014/1

 

1.      Der 1. Nachtrag zu der Satzung über die Erhebung von Marktstandsgeld in der Stadt Schwelm vom 15.12 2011 wird beschlossen. Die Satzung erhält dadurch die in der Anlage dargestellte Fassung.

2.      Die Verwaltung wird beauftragt eine Markterkundung mit dem Ziel der Privatisierung des Wochenmarktes durchzuführen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Produkt Nr.

02.01.02

Bezeichnung

Gewerbewesen

 

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

     

Folgekosten

     

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

 

Deckungsvorschlag: