Sachverhalt:
Die Revision des Kinderbildungsgesetzes soll zum Kindergartenjahr 2014/15 in Kraft treten. Sie beinhaltet eine Vielzahl von Neuregelungen, die noch der näheren Ausgestaltung durch den öffentlichen Träger der Jugendhilfe und damit auch den Jugendhilfeausschuss bedürfen. Insbesondere geht es hierbei um die Kriterien, nach denen die zusätzlichen Fördermittel für Einrichtungen, die in ihrem Umfeld einen hohen Anteil bildungsbenachteiligter Familien mit Kindern haben, verteilt werden sollen. Bisher gibt es nur den Gesetzentwurf. Für den Fall der Verabschiedung in der geplanten Form wird ein entsprechender Beschluss des JHA benötigt, um zum neuen Kindergartenjahr die Verteilung der Mittel nach diesen Kriterien vornehmen zu können.
Zur Verdeutlichung hier ein Auszug aus dem Gesetzentwurf der Landesregierung:
„Die Revision des KiBiz wird
konsequent fortgeführt mit dem Ziel, mit diesem nächsten Schritt weitere
maßgebliche Verbesserungen herbeizuführen, die im komplexen Zusammenwirken und
in Anknüpfung an die bereits mit dem Ersten KiBiz-Änderungsgesetz erzielten
Fortschritte dazu beitragen, die frühkindliche Bildung in Nordrhein-Westfalen
weiter zu verbessern.
Bildungschancen und
–gerechtigkeit für alle Kinder von Anfang an tatsächlich zu verbessern hat bei
diesem Reformschritt höchste Priorität.
Die Basis hierfür ist ein Bildungsverständnis, bei dem
das Kind und seine Persönlichkeitsentwicklung individuell in den Blick genommen
und ganzheitlich und stärkenorientiert gefördert wird. Und dies in einem
kontinuierlichen Prozess, der den gesamten Zeitraum in der Kindertagesbetreuung
umfasst und von regelmäßiger und alltagsintegrierter Beobachtung und
Dokumentation begleitet wird.
Dieses Bildungsverständnis
erfordert insbesondere eine Neuausrichtung der sprachlichen Bildung und der
zusätzlichen Sprachförderung. Dabei wird an der Individualverpflichtung aller
Kinder zur Sprachstandsfeststellung festgehalten. Anders als bei einem
ausschließlich punktuell und durch eine dem Kind nicht vertraute Person
durchgeführten Test, wird künftig aber bei den Kindern, die eine
Kindertageseinrichtung besuchen, kontinuierlich und unter Verwendung geeigneter
Verfahren die sprachliche Entwicklung von Anfang an beobachtet und diese
Entwicklung wird, soweit die elterliche Zustimmung vorliegt, dokumentiert. Für
jedes Kind wird eine gezielte Sprachförderung nach dem individuellen Bedarf
gewährleistet, Kinder mit zusätzlichem Unterstützungsbedarf erhalten
zusätzliche Förderung. Für Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen,
bleibt es bei dem bisherigen Verfahren.
Darüber hinaus leistet das Land künftig einen weiteren
Beitrag für mehr Bildungsgerechtigkeit. Ungleiches soll auch ungleich behandelt
werden, um der inakzeptablen Abhängigkeit individueller Bildungschancen von
sozialer Herkunft entgegenzuwirken. Einrichtungen, die in ihrem Umfeld einen
hohen Anteil bildungsbenachteiligter Familien mit Kindern haben, erhalten
künftig über die Förderung der Kindpauschalen hinaus eine zusätzliche Förderung
in Höhe von mindestens 25 000 Euro.“
(Quelle: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode
Drucksache 16/5293)
In verschiedenen Arbeitskreisen und bei Fachtagungen zum Thema wurde empfohlen, die Kriterien, nach denen die „Plus-Kitas“ festgelegt werden, transparent und nachvollziehbar zu gestalten. Andererseits ist es unabdingbar, eine Regelung zu finden, die sich in der Praxis der täglichen Arbeit auch durchführen lässt und die bürokratischen Hürden nicht zu hoch aufstellt.
Vorschläge aus diesen Arbeitskreisen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Stufe 1:
Es wird eine Regelung auf der Basis der eingehenden Elternbeiträge in den Einrichtungen getroffen. (Prozentualer Anteil der Familien, die unter die Grenze 18.000,-€ Jahreseinkommen fallen)
Stufe 2:
Zusätzlich werden die Zahlen der letzten 3 Jahre Sprachstandsfeststellungsverfahren Delfin 4 mit herangezogen. (Immer prozentual ausgewertet im Hinblick auf die einzelne Kita)
Stufe 3
Zusätzlich zu 1. und 2. wird ausgewertet, wie viele Fälle von Hilfen zur Erziehung in der jeweiligen Kita zu verzeichnen sind (prozentual auswertet s.o.)
Aus Gründen der Praktikabilität schlägt die Verwaltung vor, für Schwelm die o.g. Stufe 2 anzuwenden.
Beschlussvorschlag:
Für die Verteilung der zusätzlichen Fördermittel lt.
Revision des Kinderbildungsgesetzes ab Kindergartenjahr 2014/15 für
Einrichtungen, die in ihrem Umfeld einen hohen Anteil bildungsbenachteiligter
Familien haben, werden unter dem Vorbehalt der Verabschiedung des Gesetzes
folgende Kriterien festgelegt:
1. Auswertung des prozentualen Anteils der Kinder, deren Eltern unter die Einkommensgrenze von 18.000,-€ Jahreseinkommen fallen.
2. Zusätzlich werden die Zahlen der letzten 3 Jahre Sprachstandsfeststellungsverfahren Delfin 4 herangezogen. (Prozentual ausgewertet im Hinblick auf die einzelne Kita)