Betreff
Auswirkungen der Kibiz-Revision zum Kindergartenjahr 2014/2015
Vorlage
081/2014
Aktenzeichen
Fb 4/51/1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Revision des Kinderbildungsgesetzes soll zum Kindergartenjahr 2014/15 in Kraft treten. Sie beinhaltet eine Vielzahl von Neuregelungen, die noch der näheren Ausgestaltung durch den öffentlichen Träger der Jugendhilfe und damit auch den Jugendhilfeausschuss bedürfen. Insbesondere geht es hierbei um die Kriterien, nach denen die zusätzlichen Fördermittel für Einrichtungen, die in ihrem Umfeld einen hohen Anteil bildungsbenachteiligter Familien mit Kindern haben, verteilt werden sollen. Bisher gibt es nur den Gesetzentwurf. Für den Fall der Verabschiedung in der geplanten Form wird ein entsprechender Beschluss des JHA benötigt, um zum neuen Kindergartenjahr die Verteilung der Mittel nach diesen Kriterien vornehmen zu können.

Zur Verdeutlichung hier ein Auszug aus dem Gesetzentwurf der Landesregierung:

 

„Die Revision des KiBiz wird konsequent fortgeführt mit dem Ziel, mit diesem nächsten Schritt weitere maßgebliche Verbesserungen herbeizuführen, die im komplexen Zusammenwirken und in Anknüpfung an die bereits mit dem Ersten KiBiz-Änderungsgesetz erzielten Fortschritte dazu beitragen, die frühkindliche Bildung in Nordrhein-Westfalen weiter zu verbessern.

Bildungschancen und –gerechtigkeit für alle Kinder von Anfang an tatsächlich zu verbessern hat bei diesem Reformschritt höchste Priorität.

Die Basis hierfür ist ein Bildungsverständnis, bei dem das Kind und seine Persönlichkeitsentwicklung individuell in den Blick genommen und ganzheitlich und stärkenorientiert gefördert wird. Und dies in einem kontinuierlichen Prozess, der den gesamten Zeitraum in der Kindertagesbetreuung umfasst und von regelmäßiger und alltagsintegrierter Beobachtung und Dokumentation begleitet wird.

Dieses Bildungsverständnis erfordert insbesondere eine Neuausrichtung der sprachlichen Bildung und der zusätzlichen Sprachförderung. Dabei wird an der Individualverpflichtung aller Kinder zur Sprachstandsfeststellung festgehalten. Anders als bei einem ausschließlich punktuell und durch eine dem Kind nicht vertraute Person durchgeführten Test, wird künftig aber bei den Kindern, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, kontinuierlich und unter Verwendung geeigneter Verfahren die sprachliche Entwicklung von Anfang an beobachtet und diese Entwicklung wird, soweit die elterliche Zustimmung vorliegt, dokumentiert. Für jedes Kind wird eine gezielte Sprachförderung nach dem individuellen Bedarf gewährleistet, Kinder mit zusätzlichem Unterstützungsbedarf erhalten zusätzliche Förderung. Für Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, bleibt es bei dem bisherigen Verfahren.

Darüber hinaus leistet das Land künftig einen weiteren Beitrag für mehr Bildungsgerechtigkeit. Ungleiches soll auch ungleich behandelt werden, um der inakzeptablen Abhängigkeit individueller Bildungschancen von sozialer Herkunft entgegenzuwirken. Einrichtungen, die in ihrem Umfeld einen hohen Anteil bildungsbenachteiligter Familien mit Kindern haben, erhalten künftig über die Förderung der Kindpauschalen hinaus eine zusätzliche Förderung in Höhe von mindestens 25 000 Euro.“

(Quelle: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5293)

In verschiedenen Arbeitskreisen und bei Fachtagungen zum Thema wurde empfohlen,  die Kriterien, nach denen die „Plus-Kitas“ festgelegt werden, transparent und nachvollziehbar zu gestalten. Andererseits ist es unabdingbar, eine Regelung zu finden, die sich in der Praxis der täglichen Arbeit auch durchführen lässt und die bürokratischen Hürden nicht zu hoch aufstellt.

Vorschläge aus diesen Arbeitskreisen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Stufe 1:

Es wird eine Regelung  auf der Basis der eingehenden Elternbeiträge in den Einrichtungen getroffen. (Prozentualer Anteil  der Familien, die unter die Grenze 18.000,-€ Jahreseinkommen fallen)

Stufe 2:

Zusätzlich werden die Zahlen der  letzten 3 Jahre Sprachstandsfeststellungsverfahren Delfin 4 mit herangezogen. (Immer prozentual ausgewertet im Hinblick auf die einzelne Kita)

Stufe 3

Zusätzlich zu 1. und  2. wird ausgewertet, wie viele Fälle von Hilfen zur Erziehung in der  jeweiligen Kita zu verzeichnen sind (prozentual auswertet s.o.)

Aus Gründen der Praktikabilität schlägt die Verwaltung vor, für Schwelm die o.g. Stufe 2 anzuwenden.

 


Beschlussvorschlag:

Für die Verteilung der zusätzlichen Fördermittel lt. Revision des Kinderbildungsgesetzes ab Kindergartenjahr 2014/15 für Einrichtungen, die in ihrem Umfeld einen hohen Anteil bildungsbenachteiligter Familien haben, werden unter dem Vorbehalt der Verabschiedung des Gesetzes folgende Kriterien festgelegt:

1.      Auswertung des prozentualen Anteils der Kinder, deren Eltern unter die Einkommensgrenze von 18.000,-€ Jahreseinkommen fallen. 

2.      Zusätzlich werden die Zahlen der  letzten 3 Jahre Sprachstandsfeststellungsverfahren Delfin 4 herangezogen. (Prozentual ausgewertet im Hinblick auf die einzelne Kita)