Sachverhalt:
Die gesetzliche Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl der Vertretung der Stadt Schwelm in den Wahlbezirken und aus den Reservelisten
endet am 07.04.2014, 18:00 Uhr.
Die Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge gem. § 24 Kommunalwahlordnung (KWahlO) wurde nach dem ortsüblichen Verfahren durch Aushang und im Internet veröffentlicht.
Zur Wahl der Gemeindevertretung haben die im Rat der Stadt Schwelm vertretenen Parteien und Wählergruppen ihre Wahlvorschläge teilweise bereits eingereicht.
Nach Prüfung der vorliegenden Unterlagen steht aus Sicht der Verwaltung einer Zulassung nichts im Wege.
Die vollständigen Unterlagen aller eingereichten Wahlvorschläge werden in der Sitzung vorgelegt.
Der Wahlausschuss trifft nach § 18 Abs. 3 KWahlG die Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge.
Beschlussvorschlag:
Nach § 18 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KwahlG) werden die
eingereichten Wahlvorschläge zugelassen.