Betreff
Bezeichnung der Katholischen Grundschule in Schwelm
Vorlage
062/2014
Aktenzeichen
FB 4.3 Ps
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung am 28.112013 fasste der Rat der Stadt Schwelm u.a. den Beschluss, die Katholische Grundschule Südstraße in das Gebäude Jahnstraße 22 (bisherige Grundschule Möllenkotten) zu verlegen.  Des Weiteren soll es zum Schuljahr 2018/19 nur noch drei Grundschulstandorte geben, und zwar am Ländchenweg 8, an der Engelbertstraße 2 und an der Hattinger Straße 47. Dies bedeutet, dass die Katholische Grundschule ein weiteres Mal umziehen wird.

Bisher wurden die Namen der Grundschulen von ihren Standorten abgeleitet. Gem. o.g. Ratsbeschluss zieht die Katholische Grundschule in die Jahnstraße um. Der Name „ Städtische Katholische Grundschule Südstraße“ ist daher nicht mehr passend. Da die Katholische Grundschule ihren Standort in den nächsten Jahren vermutlich noch einmal wechseln wird, erscheint eine erneute Namensgebung nach dem Standort nicht sinnvoll.

Gem. § 6 Abs. 6 Schulgesetz führt jede Schule eine Bezeichnung, die den Schulträger, die Schulform und die Schulstufe angibt. Bei Grund- und Hauptschulen ist auch die Schulart anzugeben.

Die Schulkonferenz der Katholischen Grundschule Südstraße hat einstimmig beschlossen, die Städtische Katholische Grundschule Südstraße umzubenennen in

Städtische Katholische Grundschule St. Marien

 

Über die Namensbezeichnung entscheidet der Rat der Stadt Schwelm.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Städtische Katholische Grundschule Südstraße wird umbenannt in

Städtische Katholische Grundschule St. Marien.