Sachverhalt:
Die kommunalen Spitzenverbände führen seit geraumer Zeit Verhandlungen, um mit dem Land einen Konsens in der Frage der Konnexitätsrelevanz der Folgekosten der schulischen Inklusion zu erzielen. Im einzelnen geht es hier insbesondere um die Anerkennung der Konnexität für sämtliche Investitions- und Sachkosten und die personellen Mehrkosten auch unter Einbeziehung der Kosten für Integrations- / Inklusionshelfer.
Da die Verhandlungen sehr streitbehaftet sind, prüft der Städte- und Gemeindebund derzeit die Führung einer Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das neunte Schulrechtsänderungsgesetz, mit der die Verletzung der kommunalen Selbstverwaltung aufgrund der Missachtung des in Art. 78 Abs. 3 der Landesverfassung festgelegten Konnexitätsprinzips festgestellt werden soll. Derzeit fragt der Städte- und Gemeindebund die Städte in NRW bezüglich ihrer Bereitschaft ab, sich an einer Klage zu beteiligen.
Die entstehenden Verfahrenskosten sind letztlich davon abhängig, wie viele Kommunen sich beteiligen werden. Es wird davon ausgegangen, dass bei einer breiten Beteiligung das Kostenrisiko im niedrigen vierstelligen Bereich liegen wird.
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss beschliesst nach Beratung.